13.05.2024
KLIMAWANDELANPASSUNG

Greenpass präsentiert KI-basierten grünen Pass für klimasichere Immobilien

Das ClimateTech-ScaleUp greenpass präsentiert den greenpass Check für klimasichere Immobilien und Portfolios, um die steigenden ESG-Anforderungen rund um die EU-Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfüllen.
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Greenpass
(c) greenpass- En "Grüner Pass" für klimasichere Immobilien.

Die KI-basierte SaaS-Lösung von Greenpass bewertet die maßgeblichen Themen Klimawandelanpassung, Klimaschutz und Klimarisiken und gibt dazu noch Infos zu Finanzen und Anpassungsmaßnahmen innerhalb von Sekunden, so der Claim. Zudem helfe der greenpass Check Risiken zu reduzieren und gleichzeitig die Klimaresilienz, den Immobilienwert sowie die Rendite zu maximieren. Die Ergebnisse werden im Grünen Pass für Immobilien zusammengeführt und sollen die Grundlage für die EU-weiten Berichtslegungs- und Offenlegungsverpflichtungen liefern.

Greenpass: „Klimasicherung all-in-one“

In Österreich wurden nämlich allein in den letzten sieben Monate fünf neue Temperaturrekorde verzeichnet. Darunter der früheste Hitzetag mit mehr als 30 °C Anfang April. Neben dem Thema Klimarisiken und deren Auswirkungen scheint der Klimaschutz rund um CO2, Energie und Dekarbonisierung in der Gesellschaft längst angekommen. Gleichzeitig gibt es immer mehr Initiativen, Unternehmen und Softwarelösungen für Klimarisiko und Klimaschutz, die Immobilienentwickler und Investoren neben den komplexen Fragestellungen der ESG und Nachhaltigkeitsberichterstattung vor Herausforderungen stellen.

Mit dem greenpass Check müssten sich Immobilienentwickler und Investoren nicht zwischen Klimarisiko, Klimaschutz oder Klimawandelanpassung entscheiden oder fragmentierte Lösungen mühsam zusammenführen, sondern sie können die Themen „gesamtheitlich und effizient für die erfolgreiche Klimasicherung all-in-one berücksichtigen“, so per Aussendung.

Klimasicherung sei dem Scaleup nach ein Prozess, der Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in die Entwicklung von Infrastrukturprojekten integriert. Die EU hat dafür technische Leitlinien mit gemeinsamen Grundsätzen und Praktiken für die Identifizierung, Klassifizierung und das Management physischer Klimarisiken (bei der Planung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung von Projekten) festgelegt.

Dabei wird die Dokumentation und Überprüfung von Klimasicherungsformen als wesentlicher Teil der Begründung für Investitionsentscheidungen angesehen und ist Teil der EU-Taxonomie sowie CSRD-Berichterstattung.

Klimaresilienz stärken

Mit greenpass Check sein es nun möglich, Immobilien dank KI „gesamtheitlich und mit minimalen Datenanforderungen innerhalb von Sekunden“ hinsichtlich Klimasicherung zu prüfen.

Konkret können hier, basierend auf KPIs, Klimaschutz- und Anpassungsbemühungen hinsichtlich Investition (CAPEX) und Betrieb (OPEX) optimiert werden, um die Rendite sowie den Immobilienwert zu maximieren.

Risiko, Anpassung und Finanz

Im Themenbereich Klimarisiko werden hierzu standortbasiert auf globalen Datenbanken 28 physische Klimarisiken für die heutigen als auch zukünftigen Klimabedingungen bewertet, wie z.B. Hitzestress, Tropennächte, Waldbrände, Tornados, Überschwemmungen oder Erdbeben.

Im Bereich Klimawandelanpassung hingegen werden die Themen Klima, Wasser, Luft und Biodiversität mit mehr als 20 numerischen KPIs, wie z.B. der Thermische Komfort, Abflussbeiwert, CO2-Speicherung, Blatt- und Grünfläche, bewertet.

Bei Finanzen werden auch die Kosten für Klimaanpassungsmaßnahmen berechnet. Neben den finanziellen Kennzahlen bekommen User:innen folglich individuelle Maßnahmen für eine erfolgreiche Klimasicherung geliefert.

Greenpass: 45 Maßnahmen

Im Detail schlägt die KI in einem Katalog von 45 Maßnahmen die „effizientesten Maßnahmen zur Reduktion der identifizierten Klimarisiken inklusive Kosten- bzw. Nutzen-Effizienz für Klimaschutz und Klimawandelanpassung“ vor, wie etwa Heizsystem- oder Fenstertausch, Baumpflanzungen, Dach- oder Fassadenbegrünung.

„Klimasicherung war noch nie einfacher“, sagt Co-Founder und greenpass-CEO Florian Kraus. „Anstatt mit einzelnen Insellösungen können Immobilien nun gesamtheitlich und effizient mit minimalen Datenanforderungen hinsichtlich den wichtigen und zeitgemäßen Themen rund um Klimaschutz und Klimawandelanpassung bewertet und dank natürlicher und künstlicher Intelligenz gleichzeitig auch ökonomisch sowie hinsichtlich Kosten/Nutzen und ESG optimiert werden.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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