14.09.2020

GreenMNKY: Handy-Folienschutz für über 5000 Smartphones

In der Höhle der Löwen investierten Carsten Maschmeyer und Nils Glagau 400.000 Euro für 24 Prozent Anteile des Startups GreenMNKY und ihren Hochpräzisions-Cutter. Nun soll das Unternehmen den nächsten Schritt gehen und dabei die drei Vorteile für die Branche intensivieren, die sie mit ihren Handy-Folienrohlingen zu den Händlern bringen: weniger Müll, mehr Auswahl und Verlagerung der Handyzubehör-Herstellung zum Point of Sale.
/artikel/greenmnky-handy-folienschutz-fur-uber-5000-smartphones
GreenMNKY, Oliver Klingenbrunn, Ziya Orhan, Björn Salg, Höhle der Löwen, Handycutter, Handyschutz, Schutzfolie, Panzerglas, Smartphoneschutz, Smartphone-Folie
(c) Thomas Rickert Fotografie - Oliver Klingenbrunn, Ziya Orhan und Björn Salg (v.l.n.r.) haben eine effiziente b2b-Lösung in Sachen Handyschutzhüllen entwickelt.

Vorab, der Deal aus der Sendung hielt auch im Nachgang. Ein Umstand der nicht üblich ist, vor allem nachdem die Investoren eine gründliche Firmenprüfung in Auftrag geben und dann oft auf kleine Ungereimtheiten oder Unwahrheiten kommen. Nicht aber im Fall von GreenMNKY.

Deal hält wie vereinbart

„Sowohl wir, als auch die Investoren haben zu der grundsätzlichen Vereinbarung der Sendung gestanden und konnten den Deal dann auch gemeinsam, so wie in der Sendung vereinbart, umsetzen“, sagt Gründer Ziya Orhan: „Während der Due Diligence Phase konnten wir als Gründerteam unsere individuellen Stärken voll einbringen und dafür Sorge tragen, dass alle Fragen zur Zufriedenheit der Investoren beantwortet werden konnten. Wir konnten auch da mit unserem Geschäftsmodell überzeugen. Dass wir dafür gelobt wurden und die Investoren meinten, selten so gut und übersichtlich aufbereitete Informationen zu erhalten, hat uns natürlich besonders gefreut.“

Die 400.000 Euro Kapital soll nun dabei helfen, den Vertrieb auszubauen sowie die weitere Expansion voranzutreiben. Und dabei, neue Märkte und Kundengruppen zu erschließen. Ein Werkzeug dazu wird die Intensivierung und Professionalisierung des Marketings sein.

Investor für strategische Fragestellung

„Uns ging es bei der Teilnahme an der Gründershow nicht nur ums Geld. Für uns kam von Anfang an nur ein Investor in Frage, der uns auch anderweitig, also etwa bei strategischen Fragestellungen weiterbringt, unterstützt und den Vertrieb stärkt. Geld alleine gibt es auch von der Bank, noch dazu sehr zinsgünstig. Dass uns sowohl Team Maschmeyer, als auch Team Glagau unterstützen ist natürlich super“, sagt Orhan.

GreenMNKY mit plötzlich offenen Türen

„Darüber hinaus erhalten wir wertvollen Input in Fragen des Marketings, insbesondere bei Social-Media. Die Investoren öffnen uns Türen, die ansonsten für uns verschlossen geblieben wären und die unser Vertrieb nutzen kann“ so Orhan weiter: „Hinter den Investoren steht auch ein unglaubliches Netzwerk, das auf alle Fragestellungen Antworten hat und Unterstützung leisten kann, seien es rechtliche oder vertragliche Themen, sowie Fragen zu PR. Letztendlich helfen die Investoren das Boot anzuschieben, rudern müssen wir aber schon selbst.“

Folien für über 5000 Smartphones

GreenMNKY stellt, zur näheren Erläuterung, Händlerkunden einen Hochpräzisionscutter und universelle Green MNKY Folienrohlinge zur Verfügung, mit denen diese genau dann, wenn der Kunde im Laden danach fragt, für mehr als 5000 Smartphones und andere Kleingeräte die passende Green MNKY Schutzfolie für die Vorderseite (Display) und Rückseite herstellen können.

Abomodell von GreenMNKY

Die Kunden werden dabei im Rahmen eines flexiblen Abomodells beliefert. Dabei spart das Unternehmen bis zu 90 Prozent Verpackungsmüll im Vergleich zu herkömmlichen „Panzergläsern“ in Blisterverpackung. Und trägt zum Schutz der Ressourcen bei, weil keine unnötige Lagerhaltung mehr von den Händlern betrieben werden muss: „Und der Händler muss am Jahresende nicht mehr die unverkäuflichen Folien wegwerfen“, sagt Orhan.

TPU als Material

Die GreenMNKY-Schutzfolien bestehen aus Thermoplastischem Polyurethan (TPU) und sind weich und flexibel. Sie absorbieren, laut dem Gründer, trotz ihrer Flexibilität die Aufprallenergie besser als ein Panzerglas, mit dem weiteren Vorteil, dass die Schutzfolie nicht zu Bruch geht.

Mit Metallkugeln getestet

„Wir haben dies sogar in eigenen Testreihen untersucht, bei denen wir eine Metallkugel von unterschiedlichen Höhen auf die mit verschiedenen Schutzfolien geschützten Handydisplays haben fallen lassen. Unsere Green MNKY-Schutzfolien sind dabei sehr einfach und blasenfrei anzubringen, haben eine lange Haltbarkeit und lassen sich bei Bedarf auch rückstandslos wieder entfernen“, so der Gründer.

Speziell Glashaptik fürs Display-Feelin

Daneben enthält die Folie eine Anti-Fingerprint Eigenschaft, sowie eine antibakterielle Wirkung. „Am 14.09. wird unsere GreenMNKY-Schutzfolie mit einer Weltneuheit versehen. Mit einer speziellen Glashaptik, so dass der Kunde auch vom Feeling her keinen Unterschied zu seinem normalen Display mehr verspürt“, erklärt Orhan.

Mülleinsparung durch GreenMNKY

Die Idee zum Cutter und den Schutzfolien kam den Team, als sie die Berge an Verpackungsmüll im Mobilfunkeinzelhandel gesehen haben, die bereits ein einziger Laden produziert. „Wir wissen, wie viele Zubehörteile sich ein Händler auf Lager legen muss, um einigermaßen die Nachfrage bedienen zu können, nur um am Jahresende festzustellen, dass er einen Großteil der Zubehörartikel wegwerfen muss. Weil sie nicht mehr nachgefragt werden“, sagt Orhan.

Zielort: PoS

Und führt aus: „Wenn man sich vorstellt, was da bei 20.000 bis 30.000 Mobilfunkshops alleine in Deutschland herauskommt, ist das Wahnsinn. So können wir in der Branche nicht weiterarbeiten. Wir waren der Ansicht, dass es möglich sein muss, dem Kunden im Laden genau dann die passende Handyschutzfolie herstellen zu können, wenn er sie auch nachfragt. Wir waren uns auch sicher, dass es bei dieser Lösung nur Gewinner gibt: Der Händler, der Kunde und die Umwelt. Unser Ziel war es also, das Ende der Werkbank von China, wo die meisten Zubehörartikel hergestellt werden, direkt in den Laden, also den Point of Sale zu verlagern.“

Damit möchte GreenMNKY einen Mehrwert für alle Beteiligten schaffen: Der Händler hätte dann mit einer geringeren Kapitalbindung und geringeren Lagerhaltung ein größeres Angebot. Und kann für über 5000 Geräte Schutzfolien anbieten und zwar sowohl für die Vorderseite, als auch für die Rückseite.

Bis zu 90 Prozent Müll reduzieren

Weiters müssten Händler keine Kunden im Laden mehr wegschicken, weil das Handy noch zu neu, oder schon zu alt sei. „Die Umwelt profitiert, weil kein unnötiger Lagerbestand mehr aufgebaut und irgendwann wieder entsorgt werden muss. Und Verpackungsmüll um bis zu 90 Prozent, im Vergleich zu Standardschutzfolien in Blisterverpackung, reduziert wird“, weiß Orhan.

Bereits 350 b2b-Kunden

In neun Monaten konnten vom Unternehmen bisher über 100.000 Schutzfolien verkauft und bisher 350 b2b-Kunden, Mobilfunkshops und stationäre Händler gewonnen werden. Alle zwei bis drei Monate verdoppele sich zudem der Umsatz.

„Unser b2c-Geschäft befindet sich aktuell im Aufbau, da erwarten wir mit der Ausstrahlung gewisse Bestellvolumina, die wir aktuell aber noch nicht abschätzen können“, sagt Orhan, der darauf hinweist, dass das Team an einem Relaunch der Shops arbeite.

Influencer und Sport

„Daneben laufen verschiedene Projekte und Ideen für eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf andere Segmente. Es bahnen sich Kooperationen mit Influencern an und wir werden sicherlich bald etwas machen, das mit dem Thema Sport zu tun hat“, so der Gründer.

In Österreich fünf Läden mit GreenMNKY

Das nächste Ziel ist es bis Jahresende in Deutschland den Kundenstamm für ihren Cutter auf 600 bis 700 Kunden auszuweiten und im europäischen Ausland „einen Fuß in die Tür“ zu bekommen. In Österreich ist GreenMNKY bisher in fünf Läden vertreten.

Neuer Standort gesucht

Diese Ambitionen sind jedoch nicht das einzige, was die Gründer beschäftigt, wie Orhan zugibt: „Unser nächstes Vorhaben ist es eigentlich, eine geeignete Immobilie zu finden, da wir aufgrund des hohen Wachstums momentan aus allen Nähten platzen.“

Deine ungelesenen Artikel:
03.08.2026

KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
/artikel/ki-kennzeichnung-was-gekennzeichnet-werden-muss-und-was-nicht
03.08.2026

KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
/artikel/ki-kennzeichnung-was-gekennzeichnet-werden-muss-und-was-nicht
Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

GreenMNKY: Handy-Folienschutz für über 5000 Smartphones

  • Vorab, der Deal aus der Sendung hielt auch im Nachgang.
  • „Sowohl wir, als auch die Investoren haben zu der grundsätzlichen Vereinbarung der Sendung gestanden und konnten den Deal dann auch gemeinsam, so wie in der Sendung vereinbart umsetzen“, sagt Gründer Ziya Orhan
  • Die Teams beider Investoren helfen GreenMNKY bei strategischen Fragestellungen und bei der Entwicklung von Konzepten für die Ausweitung der Produkte und Leistungen auf neue Kundengruppen.
  • GreenMNKY stellt, zur näheren Erläuterung, Händlerkunden einen Hochpräzisionscutter und universelle Green MNKY Folienrohlinge zur Verfügung, mit denen diese genau dann, wenn der Kunde im Laden danach fragt, für mehr als 5000 Smartphones und andere Kleingeräte die passende Green MNKY Schutzfolie für die Vorderseite und Rückseite herstellen können.
  • Die Kunden werden dabei im Rahmen eines flexiblen Abomodells beliefert.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GreenMNKY: Handy-Folienschutz für über 5000 Smartphones

  • Vorab, der Deal aus der Sendung hielt auch im Nachgang.
  • „Sowohl wir, als auch die Investoren haben zu der grundsätzlichen Vereinbarung der Sendung gestanden und konnten den Deal dann auch gemeinsam, so wie in der Sendung vereinbart umsetzen“, sagt Gründer Ziya Orhan
  • Die Teams beider Investoren helfen GreenMNKY bei strategischen Fragestellungen und bei der Entwicklung von Konzepten für die Ausweitung der Produkte und Leistungen auf neue Kundengruppen.
  • GreenMNKY stellt, zur näheren Erläuterung, Händlerkunden einen Hochpräzisionscutter und universelle Green MNKY Folienrohlinge zur Verfügung, mit denen diese genau dann, wenn der Kunde im Laden danach fragt, für mehr als 5000 Smartphones und andere Kleingeräte die passende Green MNKY Schutzfolie für die Vorderseite und Rückseite herstellen können.
  • Die Kunden werden dabei im Rahmen eines flexiblen Abomodells beliefert.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GreenMNKY: Handy-Folienschutz für über 5000 Smartphones

  • Vorab, der Deal aus der Sendung hielt auch im Nachgang.
  • „Sowohl wir, als auch die Investoren haben zu der grundsätzlichen Vereinbarung der Sendung gestanden und konnten den Deal dann auch gemeinsam, so wie in der Sendung vereinbart umsetzen“, sagt Gründer Ziya Orhan
  • Die Teams beider Investoren helfen GreenMNKY bei strategischen Fragestellungen und bei der Entwicklung von Konzepten für die Ausweitung der Produkte und Leistungen auf neue Kundengruppen.
  • GreenMNKY stellt, zur näheren Erläuterung, Händlerkunden einen Hochpräzisionscutter und universelle Green MNKY Folienrohlinge zur Verfügung, mit denen diese genau dann, wenn der Kunde im Laden danach fragt, für mehr als 5000 Smartphones und andere Kleingeräte die passende Green MNKY Schutzfolie für die Vorderseite und Rückseite herstellen können.
  • Die Kunden werden dabei im Rahmen eines flexiblen Abomodells beliefert.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GreenMNKY: Handy-Folienschutz für über 5000 Smartphones

  • Vorab, der Deal aus der Sendung hielt auch im Nachgang.
  • „Sowohl wir, als auch die Investoren haben zu der grundsätzlichen Vereinbarung der Sendung gestanden und konnten den Deal dann auch gemeinsam, so wie in der Sendung vereinbart umsetzen“, sagt Gründer Ziya Orhan
  • Die Teams beider Investoren helfen GreenMNKY bei strategischen Fragestellungen und bei der Entwicklung von Konzepten für die Ausweitung der Produkte und Leistungen auf neue Kundengruppen.
  • GreenMNKY stellt, zur näheren Erläuterung, Händlerkunden einen Hochpräzisionscutter und universelle Green MNKY Folienrohlinge zur Verfügung, mit denen diese genau dann, wenn der Kunde im Laden danach fragt, für mehr als 5000 Smartphones und andere Kleingeräte die passende Green MNKY Schutzfolie für die Vorderseite und Rückseite herstellen können.
  • Die Kunden werden dabei im Rahmen eines flexiblen Abomodells beliefert.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GreenMNKY: Handy-Folienschutz für über 5000 Smartphones

  • Vorab, der Deal aus der Sendung hielt auch im Nachgang.
  • „Sowohl wir, als auch die Investoren haben zu der grundsätzlichen Vereinbarung der Sendung gestanden und konnten den Deal dann auch gemeinsam, so wie in der Sendung vereinbart umsetzen“, sagt Gründer Ziya Orhan
  • Die Teams beider Investoren helfen GreenMNKY bei strategischen Fragestellungen und bei der Entwicklung von Konzepten für die Ausweitung der Produkte und Leistungen auf neue Kundengruppen.
  • GreenMNKY stellt, zur näheren Erläuterung, Händlerkunden einen Hochpräzisionscutter und universelle Green MNKY Folienrohlinge zur Verfügung, mit denen diese genau dann, wenn der Kunde im Laden danach fragt, für mehr als 5000 Smartphones und andere Kleingeräte die passende Green MNKY Schutzfolie für die Vorderseite und Rückseite herstellen können.
  • Die Kunden werden dabei im Rahmen eines flexiblen Abomodells beliefert.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GreenMNKY: Handy-Folienschutz für über 5000 Smartphones

  • Vorab, der Deal aus der Sendung hielt auch im Nachgang.
  • „Sowohl wir, als auch die Investoren haben zu der grundsätzlichen Vereinbarung der Sendung gestanden und konnten den Deal dann auch gemeinsam, so wie in der Sendung vereinbart umsetzen“, sagt Gründer Ziya Orhan
  • Die Teams beider Investoren helfen GreenMNKY bei strategischen Fragestellungen und bei der Entwicklung von Konzepten für die Ausweitung der Produkte und Leistungen auf neue Kundengruppen.
  • GreenMNKY stellt, zur näheren Erläuterung, Händlerkunden einen Hochpräzisionscutter und universelle Green MNKY Folienrohlinge zur Verfügung, mit denen diese genau dann, wenn der Kunde im Laden danach fragt, für mehr als 5000 Smartphones und andere Kleingeräte die passende Green MNKY Schutzfolie für die Vorderseite und Rückseite herstellen können.
  • Die Kunden werden dabei im Rahmen eines flexiblen Abomodells beliefert.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GreenMNKY: Handy-Folienschutz für über 5000 Smartphones

  • Vorab, der Deal aus der Sendung hielt auch im Nachgang.
  • „Sowohl wir, als auch die Investoren haben zu der grundsätzlichen Vereinbarung der Sendung gestanden und konnten den Deal dann auch gemeinsam, so wie in der Sendung vereinbart umsetzen“, sagt Gründer Ziya Orhan
  • Die Teams beider Investoren helfen GreenMNKY bei strategischen Fragestellungen und bei der Entwicklung von Konzepten für die Ausweitung der Produkte und Leistungen auf neue Kundengruppen.
  • GreenMNKY stellt, zur näheren Erläuterung, Händlerkunden einen Hochpräzisionscutter und universelle Green MNKY Folienrohlinge zur Verfügung, mit denen diese genau dann, wenn der Kunde im Laden danach fragt, für mehr als 5000 Smartphones und andere Kleingeräte die passende Green MNKY Schutzfolie für die Vorderseite und Rückseite herstellen können.
  • Die Kunden werden dabei im Rahmen eines flexiblen Abomodells beliefert.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GreenMNKY: Handy-Folienschutz für über 5000 Smartphones

  • Vorab, der Deal aus der Sendung hielt auch im Nachgang.
  • „Sowohl wir, als auch die Investoren haben zu der grundsätzlichen Vereinbarung der Sendung gestanden und konnten den Deal dann auch gemeinsam, so wie in der Sendung vereinbart umsetzen“, sagt Gründer Ziya Orhan
  • Die Teams beider Investoren helfen GreenMNKY bei strategischen Fragestellungen und bei der Entwicklung von Konzepten für die Ausweitung der Produkte und Leistungen auf neue Kundengruppen.
  • GreenMNKY stellt, zur näheren Erläuterung, Händlerkunden einen Hochpräzisionscutter und universelle Green MNKY Folienrohlinge zur Verfügung, mit denen diese genau dann, wenn der Kunde im Laden danach fragt, für mehr als 5000 Smartphones und andere Kleingeräte die passende Green MNKY Schutzfolie für die Vorderseite und Rückseite herstellen können.
  • Die Kunden werden dabei im Rahmen eines flexiblen Abomodells beliefert.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GreenMNKY: Handy-Folienschutz für über 5000 Smartphones

  • Vorab, der Deal aus der Sendung hielt auch im Nachgang.
  • „Sowohl wir, als auch die Investoren haben zu der grundsätzlichen Vereinbarung der Sendung gestanden und konnten den Deal dann auch gemeinsam, so wie in der Sendung vereinbart umsetzen“, sagt Gründer Ziya Orhan
  • Die Teams beider Investoren helfen GreenMNKY bei strategischen Fragestellungen und bei der Entwicklung von Konzepten für die Ausweitung der Produkte und Leistungen auf neue Kundengruppen.
  • GreenMNKY stellt, zur näheren Erläuterung, Händlerkunden einen Hochpräzisionscutter und universelle Green MNKY Folienrohlinge zur Verfügung, mit denen diese genau dann, wenn der Kunde im Laden danach fragt, für mehr als 5000 Smartphones und andere Kleingeräte die passende Green MNKY Schutzfolie für die Vorderseite und Rückseite herstellen können.
  • Die Kunden werden dabei im Rahmen eines flexiblen Abomodells beliefert.