03.03.2021

Nachgefragt: Das können die neuen Förderschwerpunkte „Green Seedfinancing“ und „Green IP“

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler erläutert in einem Hintergrund-Interview die Details zu den neuen Förderschwerpunkten "Green Seedfinancing" und "Green IP" der Austria Wirtschaftsservice (aws). Zudem spricht sie darüber, wie CO2-Reduktionslösungen heimischer Startups am internationalen Markt noch sichtbarer gemacht werden können.
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Gewessler
Leonore Gewessler im Brutkasten-Interview am Darwin Circle 2021 | (c) der brutkasten

Im Auftrag des Klimaschutzministeriums startete die Austria Wirtschaftsservice (aws) vergangene Woche mit „Green Seedfinancing“ & „Green IP“ zwei neue Förderschwerpunkte zur Umsetzung des EU-Green Deals für Startups und KMU. Insgesamt stehen sieben Millionen Euro zur Verfügung – der brutkasten berichtete.

In einem Hintergrund-Interviews am Rande des Darwin Circle 2021 erläuterte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Zielsetzung des Programms und welche weiteren Maßnahmen die Regierung für ClimateTech-Startups plant. Zudem spricht sie darüber, wie CO2-Reduktionslösungen heimischer Startups am internationalen Markt noch sichtbarer gemacht werden können.


Inwiefern gliedern sich die neuen Förderschwerpunkte in die bestehenden Programme der Austria Wirtschaftsservice ein?

Mir ist es ein wichtiges Anliegen, die innovativsten Gründerinnen und Gründer Österreichs bei der Umsetzung ihrer unternehmerischen Klimaschutzideen zu unterstützen. Denn der Wettbewerb der Zukunft wird ein Wettbewerb um die grünsten Produkte und grünsten Produktionsweisen sein.

Für klimaschutz- und umweltrelevante Gründungsprojekte in den Programmen PreSeed und Seedfinancing haben wir deshalb neben den bisherigen Schwerpunkten Life Science und ICT den Programmschwerpunkt Green Seed neu geschaffen. Ziel ist es nachhaltige und klimaschutzrelevante Projekte zu unterstützen.

Im Programm aws Innovationsschutz werden im neuen Schwerpunkt Green IP (Intellectual Property) klimatechnologische Unternehmen beim Schutz und der Verwertung ihres geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) unterstützt. Dies trägt nicht nur zu einer IP-Bewusstseinsbildung bei, sondern stärkt auch die internationale Positionierung österreichischer klimafreundlicher Technologien. Ziel dieses neuen Schwerpunkts ist es einerseits Geschäftsmodelle durch gezielte Beratung zu sichern, spezifisches Coaching für Unternehmen anzubieten, sowie anderseits die Finanzierung von Kosten im Zuge der Verwertung von geistigem Eigentum abzufedern.

Insgesamt stehen für diese neuen Programme mit klarem Klimaschutz-Schwerpunkt sieben Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird ein wichtiger Impuls zur Erreichung der EU Green-Deal-Ziele gesetzt. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die bewährten Abläufe des Förderungsprogrammes werden beibehalten, somit ist eine schnelle und effiziente Umsetzung möglich. 

Welche Kriterien muss ein Unternehmen erfüllen, dass es im Rahmen von Green Seedfinancing und Green IP gefördert wird?

Für Green Seed gilt weiter der aus Seedfinancing bekannte Fokus auf DeepTech-Gründungen. Hinzu kommt, dass wir damit Projekte ermöglichen wollen, die in den Handlungsfeldern des Green Deals der EU tätig sind. Das reicht von Biodiversität über klimafreundliche Mobilität bis zur sauberen Energie. Das Green Seed-Programm bleibt aber abgesehen von den genannten grünen Kriterien themen- und technologieoffen.

Im Rahmen von Green IP wollen wir uns bei KMU und Startups gezielt auf fünf Kategorien von Umwelttechnologien konzentrieren: Erneuerbare Energien und Klimaschutz (Windkraft, Energiespeicher, Smart City, etc.), Ressourcenwirtschaft (z.B. Wiederverwendung & Recycling, Ressourcen- & Materialeffizienz), Luftreinhaltung und Emissionsreduktion, Wasser und Abwasser sowie weitere Öko-Innovationen & Technologiekombinationen (z.B. Lärmschutz, Licht, Green Big Data).

Für welchen Zeitraum stehen die sieben Millionen Euro zur Verfügung?

Diese Mittel stehen für das Jahr 2021 zur Verfügung. Für Green Seed stehen etwa 5,4 Millionen Euro und Green IP rund 1,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Welche weiteren Schritte möchte die Bundesregierung setzen, um ClimateTech Startups neben der Seed-Finanzierungen auch bei Anschlussfinanzierungen zu unterstützen? 

Hierfür hat die österreichische Bundesregierung im Jahr 2020 die aws Kapitalgarantie COVID 19 für Venture Capital Fonds ins Leben gerufen. Dieses Programm wird direkt über das BMF finanziert. Ziel ist es, internationale VCs ins Land zu holen, die bevorzugt in technologieorientierte österreichische Startups investieren.

Daneben gibt es das bewährte Garantieinstrument der aws zum Hebeln von Eigenkapital, das auch für junge Greentech-Unternehmen zur Verfügung steht. Zusätzlich gibt es den etablierten aws Gründerfonds, der sich als Co-Investor bereits heute an wachstumsstarken Startups in der Gründungs- und ersten Wachstumsphase beteiligt.

Welche Schritte müssen gesetzt werden, um bereits am Markt verfügbare Lösungen heimischer Startups zur CO2-Reduktion am nationalen und internationalen Markt noch sichtbarer zu machen? 

Um die Leistungen innovativer Unternehmen und die Qualität österreichischer umwelttechnischer Innovationen international sichtbar zu machen, werden diese über die Online-Plattform WIPO GREEN von der aws einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

WIPO GREEN hat derzeit weltweit 115 Partner und ist als Teil der Vereinten Nationen eine Online-Plattform der „World Intellectual Property Organization“ für den Technologieaustausch. Sie unterstützt die weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung der Klimakrise bzw. zur Erreichung der SDGs, indem es Anbieter und Suchende umweltfreundlicher Technologien zusammenbringt, um deren Innovationen und Verbreitung zu katalysieren.

Gleichzeitig unterstützen und fördern wir die weitere Vernetzung zwischen Startups und Green-Tech Unternehmen. Wir haben da tolle Organisationen wie den Green Tech Cluster, die tolle Dachorganisationen nach außen sind.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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