10.02.2026
INVESTMENT

Grazer Startup holt mit asymmetrischen Snowboards 100.000 Euro bei 2Min2Mio

Das Grazer Startup Bischof Snowboards will mit einem automatisierten Konfigurator und maßgefertigten Boards den Wintersportmarkt erobern. Bei 2 Minuten 2 Millionen konnte es bereits drei Investoren überzeugen.
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Leo Bischof mit seinen Boards | (c) Christoph Schacher
Leo Bischof mit seinen Boards | (c) Christoph Schacher

Die Geschichte des Grazer Startups Bischof Snowboards beginnt, wie sehr viele andere Startup-Geschichten: Gründer Leo Bischof war mit dem Angebot am Markt unzufrieden: „Keine Manufaktur hat geliefert, was wir am Berg gebraucht haben“, schreibt er auf der Website des Startups.

Snowboard-Konfigurator als Diplomarbeit

Das Thema wurde zum Gegenstand seiner Diplomarbeit. Für diese entwickelte Bischof einen Snowboard-Konfigurator, der heute das technologische Herzstück des Geschäftsmodells bildet. Das Unternehmen verfolgt dabei den Ansatz, industriell gefertigte Durchschnittsgrößen durch individuell berechnete Boards zu ersetzen, basierend auf der Überzeugung des Gründers: „Dein Board sollte so einzigartig sein wie dein Körper“.

Asymmetrische Form soll mehrere Vorteile bringen

Technologisch fokussiert sich das Startup auf eine Kombination aus Online-Konfiguration und einer spezifischen Formgebung. Kunden können Technik und Design in Echtzeit anpassen, wobei Bischof Snowboards standardmäßig eine asymmetrische Form verwendet. Diese Konstruktionsweise soll den Kantendruck optimieren und einen „harmonischen Einklang mit der Biomechanik“ schaffen. Das Board soll als „Werkzeug“ fungieren, „das jede Bewegung intuitiv übersetzt“, um so die Fahrperformance auf unterschiedlichen Untergründen zu verbessern.

Die asymmetrische Form der Boards soll mehrere Vorteile haben | (c) Catch Me Agency

Fototagebuch von Produktion für Kund:innen

Neben der Hardware versucht sich Bischof Snowboards auch durch einen transparenten Fertigungsprozess zu differenzieren. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Kund:innen einen Google-Fotos-Link, über den sie die Entstehung ihres Produkts dokumentarisch begleiten können. Der Produktionszyklus, der vom Materialzuschnitt bis zur Auslieferung laut Startup etwa drei bis fünf Wochen dauert, wird dabei schrittweise fotografisch festgehalten. Mit diesem Einblick in die „österreichische Handarbeit“ in Kärnten will das Startup die Wartezeit für den Kunden überbrücken und den Entstehungsprozess des Unikats nachvollziehbar machen.

Kund:innen können den Produktionsprozess via Fototagebuch mitverfolgen | (c) Andre Fritz

Falkensteiner, Jäger und Schütz steigen bei 2 Minuten 2 Millionen ein

Überzeugen konnte Leo Bischof damit jedenfalls bereits in der Show 2 Minuten 2 Millionen. Gleich drei Investoren konnte der Gründer dort für sein Startup begeistern: Erich Falkensteiner, Christian Jäger und Alexander Schütz. Sie sagten vor laufender Kamera gemeinsam 100.000 Euro für insgesamt 30 Prozent der Unternehmensanteile zu. Neben dem Kapital sollen sie nun auch ihre jeweilige Expertise einbringen.

Leo Bischof gewann bei 2 Minuten 2 Millionen drei Investoren für sein Startup | (c) Puls 4 / Gerry Frank

Nächstes Ziel: maßgefertigte Ski

Und Leo Bischof gab indessen bereits einen ersten Einblick in seine Zukunftspläne. Neben Snowboards will er bald auch maßgefertigte Ski anbieten. „Wir wollen die erste Adresse für maßgefertigten Wintersport im DACH-Raum werden“, so der Gründer. Mit dem neuen Produkt wird er dann direkter Mitbewerber eines anderen österreichischen Startups, das bereits länger am Markt ist und dabei bereits Konkurs und Neugründung durchgemacht hat, wie brutkasten berichtete: Original+ aus Bergheim in Salzburg.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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