02.07.2024
INVESTMENT

Grazer FinTech Trever erntet 2,4 Millionen Euro Investment und will expandieren

Mit einem Seed-Investment von 2,4 Millionen Euro will Trever die Europa-Expansion vorantreiben - und zwar mit der Verwaltung digitaler Vermögenswerte.
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Hans-Jürgen Griesbacher, CEO von Trever (c) Peter Reiter

Es stattet Finanzinstitute mit Software zur Verwaltung digitaler Vermögenswerte aus. Nun will es sein Wachstum europaweit vorantreiben. Das soll dem Grazer FinTech Trever nun mit einem 2,4 Millionen Euro schweren Seed-Investment gelingen.

Dass sich Banken im Zeitalter digitaler Vermögenswerte zunehmend darum bemühen, mit neu geformten Kundenbedürfnissen mitzuhalten, zeigte schon die Kooperation der heimischen Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien mit dem in Wien gegründeten Krypto-Broker Bitpanda. Angekündigt wurde die Kooperationsvereinbarung im späten April 2023, im diesjährigen Jänner kam es schließlich zur Umsetzung.

Kund:innen der Bank sollten so die Möglichkeit bekommen, direkt über die Raiffeisen-eigene “Mein ELBA”-App Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum zu kaufen. Mit der RLB NÖ-Wien kam erstmals eine heimische traditionelle Bank dazu, das Krypto-Angebot eines Brokers in die eigene Benutzeroberfläche einzubinden.

Seit 2019 für digitale Vermögenswerte im Einsatz

Das Grazer FinTech Trever hat ähnliche Ziele: Es stellt Finanzinstituten jeglicher Art – darunter Banken, Brokern oder Fonds – eine Infrastruktur zur Verfügung, um digitale Assets in bestehende Benutzeroberflächen einzubinden und zu verwalten.

Die von Trever entwickelte Software soll den Handel, Transfer sowie die Buchführung digitaler Vermögenswerte ermöglichen. Dank eines modularen Ansatzes sei es Finanzinstituten möglich, die Lösung in bestehende Strukturen einzubinden.

Bereits Kundenstamm in Deutschland

Gegründet wurde Trever 2019 in Graz. Mit seiner Lösung will das Startup die Verwaltung digitaler Vermögenswerte im Handel, Treasury-Management sowie in der Buchführung abdecken. „Unser System ist bereit, Banken und Finanzinstitute in ganz Europa und darüber hinaus für digitale Vermögenswerte auszustatten“, sagt Hans-Jürgen Griesbacher, CEO von Trever.

Zum Kundenstamm des FinTechs zählen mittlerweile Finanzinstitute wie die deutsche V-Bank, der Wertpapierspezialist Bankhaus Scheich oder die Futuram Bank im Hause der Frankfurter Wertpapier Börse.

Investoren aus dem DACH-Raum an Bord

Mit seiner jüngsten Kapitalspritze möchte Trever den nächsten Schritt in Richtung europaweiter Expansion setzen. Angeführt wurde die 2,4 Millionen Euro schwere Seed-Runde von TX Ventures aus der Schweiz, Market One Capital aus Luxemburg, Blockchain Founders Capital aus Deutschland sowie Alex von Frankenberg, der seit 2005 als Geschäftsführer des deutschen High-Tech Gründerfonds tätig ist.

Auch Zuspruch aus der Venture-Szene gibt es für das Grazer FinTech. So äußert sich Krzysztof Bialkowski, Managing Partner bei TX Ventures, zuversichtlich über das „zuverlässige und effiziente Go-to-Market-Produkt“, das Trever institutionellen Tradern bereitstellen würde. „Außerdem sehen wir, dass die Regulierung in Europa den Weg sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite ebnet“, so Bialkowski. Dies würde die Akzeptanz digitaler Vermögenswerte „in hohem Maße vorantreiben“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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