12.11.2025
AUSZEICHNUNG

Grazer DeepTech-Startup Ecolyte gewinnt Innovation Radar Prize 2025

Das Grazer Startup Ecolyte hat einen Preis nach Hause geholt: Den Innovation Radar Prize 2025. Ausgezeichnet wurde das TU-Graz-Spin-off für seine nachhaltige IonLeaf-Technologie.
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Stefan Spirk von Ecolyte | Foto: TU Graz / Helmut Lunghammer

Das Grazer Startup Ecolyte entwickelt Batterien ohne kritische Rohstoffe. Bereits im Jahr 2023 holte man sich dafür 4,6 Millionen Euro von der EU. Mit der Förderung hat man die Produktentwicklung bis zur Marktreife unterstützt – brutkasten berichtete. Das Geld kam dabei vom Europäischen Innovationsrat.

Gegründet wurde Ecolyte Anfang 2022, Geschäftsführer ist Stefan Spirk. Unterstütz wurde das Startup auch von der TU Graz, der Montanuniversität Leoben sowie der TU Darmstadt. Zudem hat das GründerCenter der Steiermärkischen Sparkasse den Förderprozess begleitet.

Vanillin nicht als Backmittel, sondern als Energiespeicher

Bei Ecolyte soll Vanillin als Speicherstoff in Batterien dienen. Dabei handelt es sich um ein Abfallprodukt aus der Papierindustrie, konkret die Verbindung Lignin, wie sie auch das NÖ-Startup Lignovations (brutkasten berichtete) verwertet.

Nun schreibt das Startup neue Schlagzeilen: Das Spin-off der TU Graz wurde von der Europäischen Kommission mit dem Innovation Radar Prize 2025 in der Kategorie „Climate, Energy & Mobility“ ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand im AI Hub der Unicorn Factory Lisboa in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon statt.

Ausgezeichnet wurde die IonLeaf-Technologie des Startups, die umweltschädliche PFAS-Membranen ersetzt. PFAS-Membranen galten lange als Industriestandard – vor allem in der Batterieproduktion. Eine tiefere Recherche zur Situation am Batteriemarkt – und der Lösung von Ecolyte – gab es im brutkasten-Printmagazin „Neue Welten“ – zu lesen hier.

Ecolyte arbeitet daran, herkömmliche PFAS-Membranen durch biobasierte und vollständig recycelbare Alternativen zu ersetzen. Das Ergebnis ist eine Membran, die bis zu 90 Prozent kosteneffizienter produziert werden kann, heißt es per Pressemeldung. Außerdem sollen die Membranen aus „über 98 Prozent biologisch abbaubaren Materialien bestehen und in Europa hergestellt werden“.

Nachhaltige Alternative zu PFAS-Membranen

Darüber hinaus verwendet Ecolyte Papier als Trägermaterial für seine ionenleitenden Membranen. Dadurch entsteht „ein flexibles und nachhaltiges Material, das branchenübergreifend Anwendung findet“, heißt es weiter. Genutzt wird die Technologie unter anderem bei Redow-Flow-Batterien oder bei Wasseraufbereitungssystemen.

PFAS-basierte Materialien werden aufgrund ihrer Umweltbelastung zunehmend reguliert. Dahingehend bietet Ecolyte mit seinen IonLeaf-Membran eine nachhaltige Alternative, heißt es weiter. Das Startup arbeite bereits mit Industriepartnern, die deren Technologie in bestehende Energiesysteme integrieren.

Nun will Ecolyte weiter skalieren. Bis 2028 will das Unternehmen seine Produktionskapazitäten auf 10.000 Quadratmeter pro Woche erhöhen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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