17.01.2023

Gravis: Deutsche Elektronik-Kette mit 40 Filialen schafft Bargeld-Zahlung ab

Die auf Apple-Produkte spezialisierte deutsche Kette Gravis akzeptiert in ihren rund 40 Filialen nun kein Bargeld mehr.
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140 Millionen Euro Förderung für Forschung-, Technologie- und Innovationsprojekte(c) Ibrahim Boran via Unsplash

„Keine Kartenzahlung möglich“ – diesen Hinweis bekommt man auch heute noch in einigen Geschäften. Für jene gar nicht kleine Gruppe an Menschen, die dem Bargeld (im Großen und Ganzen) abgeschworen haben, kann das ganz schön nervig sein. Den umgekehrten Fall – keine Barzahlung möglich – gibt es bislang zumindest im deutschsprachigen Raum noch selten. In Deutschland geht nun mit der auf Apple Produkte spezialisierten Elektronik-Kette Gravis der erste größere Einzelhändler diesen Schritt.

„Mobile Terminals“ statt klassische Kassen

Bargeld ist nun in sämtlichen rund 40 Filialen Geschichte. Es sei im neuen Store-Konzept „kein Kassentresen im herkömmlichen Sinn mehr vorgesehen“, sondern „mobile Terminals, die sich flexibel an die Customer Journey im Store anpassen und an denen Kunden unkompliziert und bargeldlos bezahlen können“, heißt es vom Unternehmen. Auch auf ausgedruckte Rechnungen wird künftig verzichtet.

Barzahlung bei Gravis schon länger wenig relevant

Und das alles dürfte den meisten Kund:innen recht egal sein. Denn wie Gravis dem Magazin Der Spiegel mitteilte, sei der Anteil an Barzahlungen bereits seit der Coronapandemie vernachlässigbar gewesen und habe sich zuletzt im einstelligen Prozentbereich befunden. Die Entscheidung sei nach einer erfolgreichen Testphase in einigen Filialen getroffen worden, bei der man eine „überdurchschnittlich große Akzeptanz von bargeldlosem Zahlen“ festgestellt habe. Zugleich ortet die Kette geschäftliche Vorteile: „Für uns als Händler ist bargeldloses Zahlen kostengünstiger, einfacher, und es ermöglicht schnellere Prozesse“. So könne man die Preise länger stabil halten.

Keine rechtlichen Bedenken

Dass die Umstellung anfangs zu Unmut bei einzelnen Kund:innen führen könnte, zieht man bei Gravis gegenüber dem Spiegel zwar in Betracht, macht sich aber merklich keine zu großen Sorgen. Auch rechtlich sieht man keine Gefahr, dass die neue Regelung gekippt werden könnte. Die Rechtslage sehe vor, „dass ein gesetzliches Zahlungsmittel ausgeschlossen werden kann, sofern darüber informiert wird“. In Deutschland ist Bargeld, ähnlich wie in Österreich, im internationalen Vergleich überdurchschnittlich beliebt als Zahlungsmittel. Einige Bargeld-Verfechter:innen lehnen elektronische Zahlungen sogar rigoros ab.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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