28.10.2022

Gratis Parken: So macht es das Mobility-Startup ummadum möglich

Nutzer:innen der nahallo-Mitfahrplattform des österreichischen Startups ummadum erhalten ab sofort in der P+R-Anlage Wiener Neustadt kostenlose und reservierte Parkplätze.
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ummadum
Bürgermeister Klaus Schneeberger, Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko und VOR Geschäftsführer Wolfgang Schroll freuen sich über das Angebot in der P+R-Anlage Wiener Neustadt West | (c) Franz Gleiß

Bereits im Frühling ging das österreichische Mobility-Startup ummadum eine Kooperation mit dem Verkehrsverbund Ostregion (VOR) ein. Im Projekt nahallo wurde dabei die Organisation von Fahrgemeinschaften über die ummadum-App mit der Bereitstellung eines kostenlosen fixen Parkplatz in einer Park & Ride-Anlage kombiniert – damals in einem Pilotversuch in Korneuburg.

Nun wird das Angebot in Wiener Neustadt weiter ausgebaut, wie VOR am Freitag bekannt gab. „Mit nahallo Korneuburg haben wir im Frühjahr erfolgreich einen ersten Schritt gesetzt, nun weiten wir das Projekt auf Wiener Neustadt und Umgebung aus“, so Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko.

Gratis Parken für die nahallo-Community

Wer sich über die nahallo-Community Wiener Neustadt zu Mitfahrgemeinschaften zusammenschließt, bekommt den ganzen Tag reservierte Parkplätz in der P+R-Anlage Wiener Neustadt West. Diese sind laut VOR gratis. Zudem gibt es sowohl für Fahrer:in als auch Mitfahrer:in Belohnungen, die bei teilnehmenden Partner:innen eingelöst werden können. Pendler:innen müssen hierfür nur die kostenlose ummadum-App herunterladen, die Community auswählen und Fahrten anbieten bzw. nach Mitfahrten suchen.

VOR und ummadum möchten Planbarkeit bieten

In der P+R-Anlage Wiener Neustadt West können nahallo-Fahrgemeinschaften einen von insgesamt fünf Stellplätzen kostenlos buchen. Die Stellplätze sind dann den ganzen Tag reserviert, wodurch neben dem gratis Parken mehr Planbarkeit gewährleistet werden soll.

Punkten möchte das Projekt zudem durch eine Garantie, wie VOR-Geschäftsführer Wolfgang Schroll ergänzt: „Einer der Vorteile von nahallo ist die Garantie, vom Bahnhof nachhause zu gelangen, selbst, wenn die Fahrgemeinschaft abgesagt wird. Sagt der Fahrer bzw. die Fahrerin die Fahrt bis eine Stunde vor der geplanten Abfahrt ab, dann können Mitfahrende anstatt der ausgefallenen Fahrt über die ummadum-App beim Vertragspartner Taxi 330 auf Kosten von VOR bestellen“. Ob und wann weitere Park&Ride-Anlagen folgen, steht allerdings noch nicht fest.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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