08.08.2023

GPTBot: Neuer Webcrawler von OpenAI durchforstet das Netz

OpenAI möchte den Datenstand für seine KI durch einen Webcrawlers erweitern. Offenbar steht schon ein neues GPT-Modell in der Pipeline.
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Foto: Unsplash / Mojahid Mottakin

ChatGPT ist wohl das bekannteste AI-Tool und hat mittlerweile über 1,5 Milliarden monatlich aktive Nutzer:innen. Doch wie schafft der Chatbot es, umfassende Informationen in Textform bereitzustellen? Die Anwendung benötigt wie andere KI-Modelle Daten, auf die sie trainiert wird.

Sind zu wenige oder nicht aktuelle Informationen eingespeist, ist der Output nicht aktuell oder inhaltlich mangelhaft. Wie Decrypt berichtet, möchte OpenAI nun seinen Datenstand aufpolieren. Ein neuer Web-Crawling-Bot namens “GPTBot“ wird im Netz Informationen sammeln und ist nun veröffentlicht worden.

Die Datensammlung soll wohl den Fähigkeiten seiner künftigen Anwendungen zugutekommen. Im Moment gilt das Tech-Unternehmen als Vorreiter in Sachen KI. Da man den Begriff „GPT-5“ bereits schützen ließ, ist eine neue Version offenbar auch schon in Aussicht. Das aktuelle Modell GPT-4 ist im März präsentiert worden (brutkasten berichtete). Die Grundlage für das im November gestartete ChatGPT war ursprünglich das Sprachmodell GPT-3.5.

Datenschutz-Bedenken zu Webcrawler

Laut dem US-amerikanischen Tech-Unternehmen sollen kostenpflichtige, sensible und verbotene Inhalte vermieden werden. Zudem soll der GPTBot die gescrapten Daten präventiv scannen, um persönlich identifizierbare Informationen und Texte, die gegen die Richtlinien verstoßen, zu entfernen.

OpenAI hat zudem eine Anleitung veröffentlicht, mit denen Web-Publisher ihre Daten vor der Abspeicherung bewahren können. Um der geäußerten Kritik im Hinblick auf Datenschutz entgegenzukommen, hat man im April ein neues Feature integriert (brutkasten berichtete) und die eigenen Richtlinien aktualisiert.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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