29.06.2022

goUrban: Wiener Mobility Startup erhält Investment in Millionenhöhe

Elevator Ventures, aws Gründerfonds und Uniqa Ventures investieren gemeinsam in das Wiener Mobility Startup goUrban, das seine SaaS-Plattform für New-Mobility-Lösungen in mittlerweile mehr als 100 Städten anbietet. Mit dem frischen Kapital soll das Team von 50 auf über 150 Mitarbeiter:innen ausgebaut werden.
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goUrban
Die Gründer Bojan Jukić und Jonathan Gleixner (v.l.) | (c) goUrban Website

Ursprünglich startete das 2016 gegründete Wiener Mobility Startup goUrban mit einer Sharing-Plattform für E-Mopeds in Wien. Kurz nach dem Marktstart im Jahr 2018 eröffnete sich jedoch für das Unternehmen ein noch viel größeres Geschäftsmodell, das noch im gleichen Jahr zum (Teil-)Pivot führte. „Die damals am Markt verfügbare Software erfüllte unsere Erwartungen nicht. Also begannen wir, unsere eigene Software zu entwickeln, und wurden zur digitalen Mobilitätsplattform“, wie Jonathan Gleixner, CEO und Co-Founder von goUrban, erläutert.

Die Entwicklung der SaaS-Plattform im B2B-Bereich

Die Mobility-SaaS-Plattform erfüllt mittlerweile zahlreiche Use-Cases. So ermöglicht das Startup im B2B-Bereich seinen Kund:innen beispielsweise den Zustand ihrer Flotte in Echtzeit zu überwachen, Beziehungen zu ihren Kund:innen zu pflegen oder datengestützte Entscheidungen für eine optimale Nutzung zu treffen. Zum Kundenkreis zählen neben Micromobility-Anbietern auch klassische Autovermietungen oder Unternehmen, die ihre Flotten digital managen wollen. Heute agiert das Startup mit seiner Plattform in über 100 Städten und vernetzt für seine Kund:innen weltweit insgesamt 30.000 Fahrzeuge. Zudem konnte das Unternehmen seit Beginn der Pandemie laut Gleixner seinen Umsatz jedes Jahr verdreifachen.


Jonathan Gleixner, CEO und Co-Founder von goUrban, zu Gast bei Editor’s Choice

Wir waren bis jetzt im Stealth-Mode unterwegs

Jonathan Gleixner, CEO und Co-Founder von goUrban

goUrban schließt Investition in Millionenhöhe ab

Am Mittwoch gab goUrban nun den Abschluss einer Pre-Series-A-Investment-Runde in Millionenhöhe bekannt. Als Investoren beteiligen sich Elevator Ventures und Uniqa Ventures, die Corporate-VC-Einheiten von Raiffeisen Bank International AG und Uniqa Insurance Group AG. Dritter Investor im Bunde ist zudem der aws Gründerfonds. Über die exakte Höhe der Investmentsumme wurde allerdings Stillschweigen vereinbart.

Thomas Muchar, Managing Director von Elevator Ventures, über die jüngste Beteiligung: „Uns hat sowohl das außergewöhnliche Gründerteam als auch die Skalierbarkeit der Plattform, die es ermöglicht, Lösungen von Drittanbietern zu integrieren, überzeugt. Wir wollen mit unserem Investment einen Beitrag zur Reduktion des Verkehrsaufkommens in den Städten leisten.“

Verdreifachung des Teams geplant

Mit der Investmentrunde soll primär die Weiterentwicklung der Technologie und der Mitarbeiter:innenaufbau, 75 Prozent davon im Tech- und daneben im Sales-Bereich sowie im Marketing, vorangetrieben werden. „Das achtstellige Budget nach dem Investment ermöglicht uns nun auch eine Verdreifachung des Teams von 50 auf 150 Mitarbeiter:innen bis Jahresende“, so Gleixner über die nächsten Schritte.

Aktuell verfügt das Startup über Standorte in Wien und Novi Sad (Serbien). Wie Gleixner weiters ausführt soll sich die Plattform ab 2023 zur größten Software-Firma im Bereich von Shared Mobility entwickeln. Dabei verfolgt das Startup die Vision, dass sich Mobilität langfristig von Besitz zu einem flexiblen Service transformiert. „Mit einer  zunehmenden Urbanisierung der Gesellschaft wird sich die Mobilität in den nächsten zehn Jahren mehr verändern als in den vergangenen 130 Jahren. Shared Mobility ist in der Form nicht mehr aufzuhalten“, so Gleixner.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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