25.08.2023

goUrban-Gründer: “Sanierung ist ein wichtiges Tool, um einen Neustart zu ermöglichen”

Bojan Jukić, Gründer und Geschäftsführer von goUrban, erläutert im brutkasten-Interview, wie er seine Firma mit Eigenverwaltung sanieren möchte und wie das Mobility-Startup neu ausgerichtet wird.
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Bojan Jukić | (c) GoUrban

Ende Juni 2022 gab das Wiener Startup goUrban, das ein Betriebssystem für Shared Mobility entwickelt hat, den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Millionenhöhe bekannt und verfolgte damit ambitionierte Pläne: Mit den frischen Finanzmittel sollte das Team verdreifacht und die weitere Marktexpansion forciert werden, wie es damals hieß.

Am Mittwoch folgte nun die Meldung, dass das Unternehmen unter Eigenverwaltung saniert werden muss. Zudem soll es eine Neuausrichtung geben. Wie diese aussieht, hat uns Bojan Jukić, Gründer und CEO von goUrban, im Interview erzählt. Zudem spricht er über die Handlungsoptionen, die eine Firma in einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung hat.


Warum hast du dich für eine Sanierung entschieden?

Es gab sicherlich mehr als nur einen Treiber für diese Entwicklung, aber der primäre Grund war sicherlich die generelle Marktentwicklung in unserem Kundensegment. Viele unserer Kunden sind selbst Startups, die aufgrund des herausfordernden Finanzierungsumfelds in den letzten zwölf Monaten Probleme hatten, unsere Rechnungen zu begleichen – was oftmals zu Forderungsausfällen führte und auch die Neukundenakquise deutlich erschwerte. Insofern sahen wir uns gezwungen dazu, unsere eigenen Wachstumspläne zu revidieren.

Unser Kerngeschäft hat zwar sehr starke Unit Economics, jedoch waren wir kostentechnisch zu breit aufgestellt und werden hier im Rahmen der Sanierung unsere Kostenbasis massiv reduzieren, um kurzfristig den Break-Even zu erreichen. Das sollte uns erlauben, die Altlasten von Gläubigern so gut wie möglich zu bedienen, Arbeitsplätze zu sichern und nach erfolgter Sanierung mit goUrban profitabel zu wachsen.

Grundsätzlich waren die letzten Monate geprägt von einem „perfect storm“ für unsere Kunden, also Anbieter im Shared-Mobility-Bereich. Nicht nur war weniger Investorengeld im Markt verfügbar, was generell die Debatte über Unit Economics umso wichtiger machte. Die Unit Economics von vielen Anbietern hatten viel Gegenwind, weil Kosten generell stiegen, insbesondere bei der Finanzierung der Fahrzeuge aufgrund des gesteigerten Zinsumfelds. Ebenso stiegen natürlich auch die Personalkosten an. Demgegenüber war es aber schwierig für Shared-Mobility-Anbieter, diese Kosten an Endkunden weiterzureichen, u.a. wegen intensiver Konkurrenz in vielen der umsatzstarken Märkte. Auch Großkunden von uns waren von solchen Trends betroffen.

Du sprichst Großkunden an. Inwiefern haben die jüngsten Probleme von Getir auch euch geschadet?

Wir können nicht über spezifische Kunden sprechen, aber grundsätzlich sei gesagt: Wie bei vielen Startups war unser Umsatz zu einem relevanten Teil abhängig von einer Handvoll an Kunden. Wenn in einer solchen Situation einer dieser Kunden Zahlungsschwierigkeiten hat, stellt das ein massives Problem für uns dar.

Grundsätzlich sehe ich die Herausforderungen in der Branche jedoch als reinigend an. Für manche der Player waren die Unit Economics lange nicht attraktiv genug – und Investoren werden in solchen Fällen nicht ad infinitum weitere Runden finanzieren. Weniger Investorengeld im Markt bedeutet letztlich auch günstigere Kundenakquisekosten für solche Anbieter und wird ultimativ die Margen in der Branche positiv beeinflussen.

Ihr habt im Sommer 2022 kommuniziert, dass eure Lösung in über 100 Städten weltweit bei 30.000 Fahrzeugen zum Einsatz kommt. Musstet ihr euer Angebot mittlerweile wieder downsizen?

Nein, wir haben nur sehr sporadisch Kunden verloren – im Prinzip fast immer nur weil Kunden eben nicht mehr weiter operieren konnten aufgrund fehlender Finanzierungen. Jedoch wurde auch Neukunden gewonnen, unter anderem in den USA, in New York.

Ihr habt namhafte Investoren wie Uniqa Ventures, aws Gründerfonds und Elevator Ventures an Bord. Warum waren diese nicht mehr bereit, sich an einer Überbrückungsfinanzierung zu beteiligen?

Die Unterstützung und das Vertrauen seitens unserer Investoren bleibt sicherlich erhalten. Wir haben gemeinsam den Entschluss gefasst, dass ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der beste Schritt für die Zukunft von goUrban ist. Ein Sanierungsverfahren erlaubt uns, zügig unsere Kostenbasis zu reduzieren und ist in vielerlei Hinsicht eine sehr kapital-effiziente Alternative zu einer klassischen Finanzierungsrunde.

Kommen wir zur Neuausrichtung zu sprechen. Wie sieht diese konkret aus?

Im Shared-Mobility-Bereich sind wir bei zwei Themen sehr stark: Einerseits bei der Digitalisierung von Fahrzeugen, andererseits bei der datenbasierten Optimierung von Fahrzeugflotten. Gerade in Hinblick auf Themen wie ESG (environmental, social, governance) können wir unsere Stärke ausspielen und z.B. die Emissionen je Fahrzeug erfassen, weil wir u.a. genau wissen, wann sich die Fahrzeuge bewegen, was der Energieverbrauch war, etc.

Uns liegen also viele Daten vor, mit denen wir eine sehr genaue Emissionsanalyse von Flotten erstellen können. Dadurch können wir Unternehmen bei der Umstellung zu neuen nachhaltigen Mobilitätsformen begleiten und bei der Erreichung ihrer ESG-Ziele unterstützen. Dies führt nicht nur zur Reduktion von Emissionen, sondern Ressourceneffizienz und damit Kostenersparnis bei den Fuhrparks unserer neuen Corporate Kundensegmente.

Wenn du von dieser Neuausrichtung sprichst: Wie weit ist dieser Prozess bereits und müsstet ihr dafür nicht erneut Kapital für die Produktentwicklung in die Hand nehmen?

Shared Mobility ist notwendig für eine Mobilitätswende. In den vergangenen sieben Jahren haben wir viel Know-How über die Digitalisierung von (Elektro-)Fahrzeugen aufgebaut. Dieses Wissen können wir nun nutzen und in weitere Bereiche der Mobilität, zum Beispiel zu Unternehmensflotten, bringen. Dieses Vertical haben wir bereits seit Monaten vorbereitet. Eine Weiterentwicklung des Produkts findet natürlich kontinuierlich statt, und die ersten Kunden im Bereich der Unternehmensflotten bestätigen den Kurs.

Was sind die Gründe dafür, dass der Shared-Mobility-Markt sich aktuell so schwer tut?

Der Shared-Mobility-Markt ist ein Markt, in dem die Profitabilität eine große Herausforderung  ist. Die Investitionshürde ist umfassend, um Assets auf die Straße zu bringen und die Regulierung bzw. Auflagen der Städte sind beträchtlich. Gleichzeitig müssen die Auslastung bzw. die Kosten sehr effizient in eine profitable Richtung gelenkt werden. Es gibt aber natürlich auch Unternehmen, die das schon geschafft haben. Zu ihnen zählt beispielsweise Miles Mobility, die aktuell in Deutschland stark skalieren. Wir werden bleiben also im Sharing-Markt und stärken die Beziehung zu unseren bestehenden Kunden.

Im Sommer 2022 hattet ihr noch rund 70 Mitarbeiter:innen, nun sind laut Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) 28 Dienstnehmer von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betroffen. Inwiefern habt ihr bereits in der Vergangenheit Stellen abgebaut?

Wir haben in den vergangenen Monaten auch schon Stellen abgebaut – letztlich ließ sich der Schritt in Richtung Sanierung jedoch dadurch auch nicht mehr verhindern. Es war natürlich keine leichte Entscheidung nun die Sanierung in Eigenverwaltung zu beantragen, jedoch war es im Rahmen der Neuaufstellung des Unternehmens eine sinnvolle Entscheidung. Zudem haben wir einen Standort in Novi Sad geschlossen. Die Standorte in Wien und Banja Luka bleiben bestehen.

In dieser schwierigen Phase der Verschlankung von goUrban gab es aber auch immer wieder sehr positive Entwicklung, die uns mit viel Zuversicht in die Zukunft blicken lassen. So haben wir seit geraumer Zeit eine hervorragende Kooperation mit einem erfolgreichen österreichischen System-Integrator geschlossen, mit welchem wir in Partnerschaft operieren bei der Akquise von Großkunden und welcher einen relevanten Beitrag für künftiges profitables Wachstum beisteuern wird.

Wie geht es nun mit der Sanierung weiter? 

Wir haben eine Sanierung mit Eigenverwaltung beantragt. Damit hat sie keine Auswirkung auf die Erbringung unserer Dienstleistung gegenüber den Kunden sowie auf unsere bestehenden Mitarbeiter. Die Firma wird dabei in dem Sanierungszeitraum ganz normal fortgeführt. Das Ziel der Sanierung mit Eigenverwaltung ist es ein profitables Unternehmen zu bilden – und selbstverständlich die bestehenden Gläubiger so gut wie möglich zu bedienen. Das wird durch eine gesunde Grundlage mit unseren bestehenden Verträgen sowie einer Neuaufstellung der Organisation sichergestellt.

Welche Schritte kommen jetzt auf dich als Geschäftsführer als nächstes zu? 

Eine Sanierung ist ein wichtiges Tool, um einen Neustart zu ermöglichen – und Arbeitsplätze zu sichern. Dabei bin ich natürlich auch sehr dankbar, dass diese Möglichkeit in Österreich überhaupt existiert, dass wir unser Unternehmen neu aufstellen können. Für mich persönlich bedeutet die Sanierung sehr intensive Tage, Wochen und Monate, wobei wir uns für die Neuaufstellung bereits gut vorbereitet haben.


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FlexCo-Halbjahresbilanz: vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml
vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml | (c) 42law / Armin Muratovic / AustrianStartups / Seedback

336 FlexCos wurde in Österreich im ersten Halbjahr 2024 gegründet, neun Unternehmen wurden in eine FlexCo umgewandelt. Demgegenüber stehen nur 19 neu gegründete bzw. umgewandelte AGs, aber ganze 6.539 GmbHs. Diese Zahlen sind dem in Kürze erscheinenden Aufsatz “Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee”* der unter anderem auf Startups spezialisierten Wiener Gesellschaftsrechtsexperten Keyvan und Rahim Rastegar zu entnehmen. Während die neue Gesellschaftsform die AG also bereits im ersten Halbjahr ihres Bestehens bei den Neugründungen deutlich hinter sich gelassen hat, scheint sie bei der GmbH weit davon entfernt zu sein.

“Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv”

Für Keyvan Rastegar ist gegenüber brutkasten dennoch klar: “Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv.” Die neue Gesellschaftsform werde gut angenommen und liege im Aufwärtstrend. Das zeige sich auch an einer Steigerung im Verhältnis zu GmbH-Gründungen vom ersten (1:26) zum zweiten Quartal (1:15). Dass – wenn es so weiter geht – die FlexCo in einem Jahr die AG bereits in absoluten Zahlen überholt haben wird, zeige aber vor allem “wie dringend die AG reformiert gehört”, so Rastegar.

“Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform”

Bekanntlich wurde die neue Gesellschaftsform mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von Startups konzipiert. Dass sie in diesem Segment besonders gerne gewählt wird, bestätigt Hannah Wundsam, Co-Managing-Director von AustrianStartups, gegenüber brutkasten: “Grundsätzlich sehen wir, dass die FlexCo gut angenommen wird. Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform und die Tendenz steigt.” Es hätten auch bereits einige Umgründungen stattgefunden. Beim neuen Modell zur Mitarbeiterbeteiligung hingegen zeige sich, “dass das derzeitige Limit von maximal 100 Mitarbeiter:innen und das Alterslimit von zehn Jahren für viele etablierte Startups und Scaleups weniger attraktiv ist”, so Wundsam.

Setzt sich die FlexCo gegenüber der GmbH durch?

Aus all dem lässt sich also nicht ableiten, ob sich die FlexCo irgendwann gegenüber der GmbH als dominante Rechtsform durchsetzen wird. Wenn ja, könnte es länger dauern, wie ein internationaler und historischer Vergleich im Aufsatz der Rastegar-Brüder nahelegt. Demnach kann die Durchsetzung einer neuen Rechtsform mitunter sogar Jahrzehnte brauchen. “Es gibt aber auch ein paar internationale Beispiele, wo eine neue Kapitalgesellschaftsform die alte in kürzester Zeit überholt hat, rezent in Griechenland, wo es kein Jahr gedauert hat, oder auch seinerzeit die Englische private limited, wo es nur wenige Jahre gedauert hat”, so Keyvan Rastegar.

Hierzulande dürfte es dann doch nicht so schnell gehen. “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen. Das heißt, mit dem Status Quo Bias war sowieso zu rechnen”, sagt der Anwalt.

“Begriff und Gesellschaftsform gehören noch nicht zur Allgemeinbildung”

Es ist eine Erfahrung, die Gabriel Heiml im vergangenen halben Jahr persönlich gemacht hat. Sein Startup Seedback hat Anfang des Jahres das Rennen um die erste FlexCo überhaupt gemacht. “Was mir auffällt ist, dass der Begriff und die Gesellschaftsform noch nicht zur Allgemeinbildung gehören. Viele, die nicht in dieser Bubble unterwegs sind, kennen die FlexCo noch gar nicht. Da gibt es sicher noch Handlungsbedarf und braucht es Zeit, damit der Begriff einfach verstanden wird, wie es bei der GmbH der Fall ist”, sagt der Gründer.

Positive Resonanz auf FlexCo bei Kunden

Er sehe das aber neutral. Nachteile entstünden dadurch keine, meint Heiml: “Die Resonanz am Markt ist sehr positiv. Eine Sorge war ja, dass die Unbekanntheit der FlexCo eher für Unsicherheit und Fragezeichen bei Kunden sorgt. Defacto habe ich es bis jetzt gegenteilig erlebt. Die, die es kennen, fragen interessiert nach. Die, die es nicht kennen, fragen genau so interessiert nach und es ist meistens ein sehr positiver Gesprächseinstieg.” Deutsche Kunden würden gar “voller Neid zu uns herüberblicken”.

“Fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH”

Auch im operativen Bereich habe er bislang keine Nachteile bemerkt, sagt Heiml: “Da kann ich eigentlich gar nichts sagen”. Keyvan Rastegar, der sich schon in früheren Diskussionen als klarer FlexCo-Befürworter positioniert hat, sieht diese Sache eindeutig: “Es besteht klarer wissenschaftlicher Konsens, dass für die meisten Unternehmer die FlexCo fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH hat.”

Der einzige Nachteil, “der auch nicht immer ein Nachteil ist”, sei, dass man früher einen Aufsichtsrat einrichten muss, wenn man gewisse Schwellen erreicht. “Es spricht also fachlich fast immer alles dafür, eine FlexCo zu gründen und eine GmbH in eine FlexCo umzuwandeln – man kann auch vereinfacht sagen, dass die FlexCo eine deutlich bessere Version der GmbH ist”, so Rastegar. Diese könne alles, was eine GmbH könne, habe aber zusätzlich eine Reihe an optionalen Gestaltungsmöglichkeiten, die man ausnützen könne, aber nicht müsse.

“Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren”

An diesem Punkt hakt Startup-Anwalt Christof Strasser ein. Nach seiner Erfahrung aus dem vergangenen halben Jahr werden die neuen Möglichkeiten, die die FlexCo bietet, bislang kaum genutzt. “Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren. Sie wollen zwar eine FlexCo, weil es das neue ist, haben aber keine Zeit und keinen Nerv, tief ins Thema einzusteigen und die Möglichkeiten auszunutzen”, erzählt Strasser. Er habe sich die Gesellschaftsverträge von rund 80 FlexCos angesehen. “Nur zwei davon haben spezifische Möglichkeiten eingearbeitet. Die meisten haben eine GmbH-Satzung genutzt und ‘FlexCo’ drübergeschrieben”, so der Anwalt.

In seiner Arbeit habe er zuletzt ein Abflauen des Interesses gesehen. “Im ersten Quartal bist du nicht an der FlexCo vorbeigekommen, es gab einen starken Drang in die Richtung. Mittlerweile sagen wieder einige: ‘Ja, die FlexCo kennen wir, wollen aber trotzdem eine GmbH gründen”, erzählt Strasser.

Anwälte noch nicht genügend mit der neuen Unternehmensform vertraut

Mitunter dürfte die Entscheidung für die bewährte Gesellschaftsform aber auch an Strassers und Rastegars Kolleg:innen festzumachen sein. “Immer wieder hören wir, dass ein Grund, warum einige Startups weiterhin die GmbH bevorzugen, die Tatsache ist, dass manche Anwälte noch nicht genügend mit dieser neuen Unternehmensform vertraut sind, was zu Unsicherheiten in bestimmten Rechtsfragen führt”, sagt Hannah Wundsam.

Nicht alle Institutionen rasch bei der Umsetzung

Keyvan Rastegar sieht an mehreren Stellen Fortschritte, aber auch noch Aufholbedarf bei der FlexCo-Kompetenz. “Die Justiz hat zum Teil positiv überrascht. Technisch wurde die FlexCo im Großen und Ganzen eingepflegt und auch interne Schulungen sind forciert worden. Gleichzeitig ist die Anbindung der gesamten Wirtschaft ans Gerichtssystem in der Form, wie wir sie mit der doppelten und dreifachen Prüfung unternehmerischer Schritte haben, an sich nicht gut konzipiert und international nicht wettbewerbsfähig”, meint der Anwalt.

Die Wirtschaftskammer habe inzwischen ihre Neugründungsformulare adaptiert und berate Gründer:innen “tendenziell informiert”. “Die Kammern der freien Berufe haben auch schon erste Fortschritte erzielt, die FlexCo einzuordnen, hier bewegt sich noch einiges”, so Rastegar. Wo es noch am meisten hake, seien die Banken, “die generell beim Bürokratieabbau und raschen Wegen viel aufzuholen haben”. “Das beginnt bei der Eröffnung eines Bankkontos bei der Gründung, den fehlerbehafteten Bankbestätigungen, bis hin zur Bearbeitungsdauer bei Investitionen, gerade auch im EU-Inland von reputablen Investoren. Das hat auch mit echter Geldwäscheprüfung wenig zu tun”, so Rastegar.

Slowenisches Gesetz steht FlexCo-Gründung im Weg

Christof Strasser wiederum ist in seiner Arbeit auf ein sehr spezifisches FlexCo-Problem gestoßen. “Ein slowenisches Startup wollte eine Holding in Österreich errichten und die Anteile entsprechend einbringen. Nach dem slowenischen Gesetz war die Einbringung steuerneutral aber nur in einer GmbH oder AG möglich, weil nur die konkret im Gesetzestext genannt wurden”, erzählt der Anwalt. Das Gesetz in Slowenien müsste also in diesem Fall geändert werden, was jenseits der Grenze keine Priorität habe. Das sei nicht nur beim südlichen Nachbarland der Fall. “Man könnte dann eine GmbH gründen und im nächsten Schritt in eine FlexCo umwandeln. Aber dadurch entstehen weitere Kosten – das macht keinen Sinn”, so Strasser.

Mitarbeiter:innenbeteiligung: “Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”

Auch bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung in Form von Unternehmenswert-Anteilen in der FlexCo sieht der Anwalt noch Hürden. “Wir haben derzeit mehrere Umwandlungsprojekte von GmbH zu FlexCo am Laufen. Das sind Unternehmen, die Investoren und viele Mitarbeiter haben und sich wirklich dafür interessieren, die Vorteile der FlexCo zu nutzen. Die Projekte laufen seit April, seit Mai arbeiten wir konkret an den ersten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Es zeigt sich: Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”, sagt Strasser.

Er selbst habe vor zehn Jahren das bisher übliche Mitarbeiterbeteiligungsmodell in Österreich, den Phantom-Stock-Plan, entwickelt. “Das lässt sich inzwischen innerhalb von 20 Minuten umsetzen. Die Unternehmenswert-Anteile in der FlexCo sind dagegen momentan noch ein großes Projekt”, meint der Jurist. Es werde noch länger dauern, bis das zum standardisierten Produkt werde, schätzt er. “Aber macht ja nur dann Spaß, wenn wir dem Klienten fertiges Produkt schicken können und der oder die CEO für die Mitarbeiterbeteiligung nur mehr ein paar Unterschriften setzen muss. Da sind wir noch nicht”, so Strasser.

“Zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur zu verwenden”

Keyvan Rastegar spricht sich jedenfalls klar für das Modell der Unternehmenswert-Anteile aus. Es gebe nach wie vor eine Vielfalt an Standpunkten am Markt, erläutert der Anwalt. Manche fänden, dass virtuelle Programme oder Substanzgenussrechte immer noch besser seien, “weil sie hoffen, dass das im rechtsfreien Raum passiert”.

Für ihn ist aber klar: “Mir scheint es zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur der Unternehmenswert-Anteile zu verwenden, die zwar Nachteile hat und verbessert gehört, aber umgekehrt einige Nachteile der alten Modelle nicht hat, beginnend mit der steuerlichen Rechtsunsicherheit und bilanziellen Abgrenzungsfragen.” Im Abgabenänderungsgesetz 2024 sei nun zudem die Möglichkeit geschaffen worden, die virtuellen Programme in das neue Modell umzuwandeln. “Ob die Finanzverwaltung danach noch die alten Modelle undifferenziert prüft, wird sich noch zeigen”, meint Rastegar.

Gabriel Heiml hat dieses Prozedere mit Seedback noch vor sich. “Wir haben noch keine Mitarbeiter beteiligt, haben das aber vor”, sagt er. Ende 2024 oder Anfang 2025 soll es soweit sein. Über seine Erfahrungen damit, will er brutkasten dann erzählen, verspricht der Gründer.


* Keyvan Rastegar/ Rahim Rastegar, Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee, DJA 2024 H 3 (in Druck)

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