01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. “Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein”, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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(c) Glasskube

Der Y Combinator aus dem Silicon Valley zählt weltweit zu den bekanntesten Accelerator-Programmen. Zu den Alumini gehören Unicorns wie Airbnb, Reddit und Dropbox. Dementsprechend groß ist die Nachfrage, um in den Y Combinator aufgenommen zu werden. Jedes Jahr werden nur etwa zwischen 1,5 und zwei Prozent der über 10.000 Bewerbungen für das Programm ausgewählt.

Glasskube als einziges Startup aus Österreich

Neben weltbekannten Unicorns wurden bislang nur eine Hand voll österreichische Startups, wie beispielsweise Bitmovin, in das Programm aufgenommen. Nun folgt mit Glasskube ein weiteres österreichischen Startup, das für den Y-Combinator ausgewählt wurde. Konkret wird das heimische Unternehmen am Sommer-Batch 2024 teilnehmen und ist beim aktuellen Durchgang der einzige Vertreter aus Österreich.

Das Unternehmen wurde erst 2023 von Louis Weston und Philip Miglinci gegründete und fokussiert sich auf seinen Open Source Package-Manager für sogenannte Kubernetes, der die Installation, Konfiguration und Updates für Cloud-Anwendungen automatisiert und beschleunigt. Unter anderem pitchte das Startup seine Lösung im vergangenen Jahr auf dem Web Summit in Lissabon (brutkasten berichtete damals vor Ort).

Cash-Investment in Höhe 500.000 Euro

Mit der Teilnahme am Y-Combinator erhält das Startup auch ein Cash-Investment in Höhe von 500.000 US-Dollar, wie Co-Founder Louis Weston gegenüber brutkasten bestätigt. Zu den Investmentbedingungen heißt es auf der Website des Y-Combinator: “We invest $500,000, and our investment gives YC 7% of your company plus an incremental equity amount that will be fixed when you raise money from other investors.” Zudem möchte Glasskube im November in den USA mit dem Fundraising seiner Seedrunde starten, wie Weston weiter erläutert.

“Diese Gelegenheit wird uns nicht nur unschätzbare Ressourcen und Mentorship bieten, sondern uns auch für ein schnelles Wachstum positionieren. Wir freuen uns darauf, das Netzwerk von Y Combinator zu nutzen, um Glasskube Unternehmen weltweit zugänglich zu machen”, so Louis Weston.


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