01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. „Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein“, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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Bundesminister Peter Hanke und FFG-Geschäftsführerin Karin Tausz beim Pressegespräch © Tobias Gärtner

„Wir merken explosionsartige Entwicklungen“, sagte Innovationsminister Peter Hanke heute beim Pressegespräch mit FFG-Geschäftsführerin Karin Tausz zum österreichischen Weltraumsektor. Die beiden präsentierten eine erste Zwischenbilanz, 5 Monate nach der Erhöhung des österreichischen ESA-Beitrags und kündigten ein neues Investor-Forum für Raumfahrt-Startups an.

Rückfluss statt bloßem Beitrag

Seit dem ESA-Ministerrat in Bremen im November 2025 zahlt Österreich 340 Millionen Euro in die Europäische Weltraumorganisation ein: 80 Millionen oder 30 Prozent mehr als in der Vorperiode. Bereits in den ersten Monaten der Laufzeit 2026–2028 sind 74 Millionen Euro als Aufträge an österreichische Unternehmen und Forschungseinrichtungen zurückgeflossen, davon „rund 51 bis 52 Millionen direkt an Unternehmen“, so Tausz. Die gesamte ESA-Zeichnung beim Ministerrat 2025 betrug 22,3 Milliarden Euro, das höchste Volumen in der Geschichte der Organisation.

200 Unternehmen mit klarem Wachstumspfad

Rund 200 Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind laut offiziellen Zahlen derzeit im österreichischen Weltraumsektor aktiv und erzielten 2022 Gesamteinnahmen von 209 Millionen Euro. Der europäische Markt für sichere Satellitenkommunikation soll laut EUSPA-Marktbericht 2026 von 200 Millionen Euro (2025) auf 1,2 Milliarden Euro bis 2040 wachsen. Der Sektor ist außerdem als eines von neun Stärkefeldern in der Industriestrategie 2035 verankert.

Privatkapital für Space-Tech

Öffentliche Mittel allein reichen dem Ministerium zufolge nicht aus, um das Wachstumspotenzial des Sektors auszuschöpfen. Deshalb wird am 29. und 30. Oktober 2026 in München ein trilaterales ESA-DACH-Forum ins Leben gerufen, organisiert von FFG, der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR sowie dem Swiss Space Office.

Ziel ist ein kuratiertes Matching zwischen rund 60 ausgewählten Raumfahrt-Unternehmen und rund 120 Investor:innen, um gezielt privates Kapital in den Sektor zu lenken. „Es soll ganz klar sein für die Investoren, die kommen: Hier wird über Weltraum gesprochen“, so Tausz. Das Format soll danach jährlich rotieren.

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