01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. „Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein“, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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MyPilz Team mit Gründern Wolfgang Hinterdobler (l.) und René Lux (r.) © MyPilz

Das vor vier Jahren gegründete Startup MyPilz hat es sich zum Ziel gesetzt, das wirtschaftliche und ökologische Potenzial von Pilzen in die industrielle Anwendung zu bringen. Ermöglicht wird dies laut Unternehmen durch den technologischen Fortschritt der letzten Jahre: Dank gesunkener Kosten in der DNA-Sequenzierung lassen sich Pilzstämme heute präzise bis auf die Ebene des Individuums bestimmen, erklärt Gründer René Lux im brutkasten-Interview.

Angewandte Mykologie für die Kreislaufwirtschaft

Das biologische Reich der Fungi bietet laut Gründer Rene Lux enorme, bisher kaum genutzte Potenziale für die Wirtschaft. Die Anwendungsmöglichkeiten reichen von Verpackungsmaterialien und Plastikersatz über den Einsatz in der Bau- und Textilbranche bis hin zur gezielten Bodenentgiftung und dem Biomassemanagement.

Pilze agieren hierbei als essenzielle Zersetzer im Ökosystem. Um die Vernetzung zwischen internationaler Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern, veranstaltet das Startup zudem die biennale Eventreihe „Pilzfestspiele“, die auch 2027 wieder in Wien über die Bühne gehen werden.

Das Geschäftsmodell: Drei Säulen im Untergrund

Das Geschäftsmodell von MyPilz ruht laut Lux im Wesentlichen auf drei Säulen:

  • Consulting & IP: Das siebenköpfige Team unterstützt etablierte Unternehmen und Startups bei der Entwicklung von Innovationen und begleitet sie bei Förderprojekten.
  • Laboranalytik: Mittels DNA-Metabarcoding bietet das Startup standardisierte Boden- und Schadbildanalysen an. Diese Daten nutzen unter anderem NGOs, staatliche Organisationen sowie die Landwirtschaft.
  • Education: Neben Ausbildungsprogrammen und Initiativen im Bereich Bildung vertreibt MyPilz ein ökologisches Brettspiel im deutschsprachigen Raum.

„Wir produzieren nicht ein Produkt und suchen uns dann einen Markt, sondern wir finden ein Problem und einen Partner und lösen dann dieses Problem durch Innovation“, erklärt Lux den strategischen Ansatz des Unternehmens. Zu den Kund:innen und Projektpartner:innen zählen unter anderem, das für sein Fungi Pad bekannte Startup Hermann.Bio und das Entsorgungsunternehmen öKlo. Für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft erstellte das Startup zudem eine Potenzialstudie.

Gründer René Lux mit dem „Pilzfest“ Brettspiel

Cashflow-Stabilität und AWS-Wachstumsfinanzierung

Nach einer ersten Seed-Finanzierung durch Family and Friends sowie strategische Mentoren-Investoren trägt sich die operative Basis des Startups seit dem elften Monat selbst. Im ersten Geschäftsjahr erwirtschaftete MyPilz einen sechsstelligen Umsatz, der laut Angaben des Unternehmens seither jährlich annähernd verdoppelt werden konnte.

Da die Grundkosten über den eigenen Cashflow gedeckt sind, verzichten die Gründer aktuell auf die Abgabe weiterer Unternehmensanteile. Um das geplante Wachstum, darunter die Erweiterung des Teams und der Ausbau eines größeren Labors an einem neuen Standort, zu finanzieren, setzt MyPilz auf Fremdkapital. Dieses wurde unter anderem durch das Double-Equity-Programm der Förderbank AWS mit 250.000 Euro vor einigen Wochen erfolgreich gehebelt und durch langjährige Nachrangdarlehen der bestehenden Gesellschafter:innen auf 400.000 Euro erhöht.

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