01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. „Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein“, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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Die beiden Gründer Dirk van Wassenaer und David Mayer-Heinisch | (c) Froots

Ein weiteres Jahr, ein weiteres Investment in Millionenhöhe bei froots. Zuletzt berichtete brutkasten im Juni 2025 von einer Kapitalrunde über 2,9 Millionen Euro, heuer fließen 2,25 Millionen Euro in den Vermögensverwalter. Die Finanzierungsrunde tragen neben bestehenden Kapitalgebern wie Andreas Treichl, Ex-CEO der Erste Group, und durchblicker-Gründer Reinhold Baudisch neue Investoren wie Paul Fattinger, Ex-CEO von woom. Das frische Geld wird laut froots in erster Linie für den weiteren Ausbau der technischen Plattform und die Stärkung der Marke eingesetzt.

Langfristigkeit als Unternehmens-Credo

Bei froots setze man bewusst auf kleinere Schritte mit „maßgeschneiderten Finanzierungsrunden für die Evergreen-Investoren“, wie es vom Unternehmen heißt. Dabei denke das Fintech langfristig. „Wir müssen niemandem in fünf Jahren einen Exit liefern. Das gibt uns die Freiheit, Entscheidungen für die nächsten zwanzig Jahre zu treffen“, sagt CEO und Co-Gründer David Mayer-Heinisch und ergänzt: „Wir haben gegründet, um zu bleiben. Unsere Kundinnen und Kunden investieren bei uns, weil sie sehr gut verstehen, dass wir sie bei ihrem langfristigen Asset Management unterstützen.“ Sowohl bei Kund:innen als auch Investor:innen zielt das Unternehmen auf einen Zeitrahmen von 20 Jahren ab. Derzeit managt froots ein Anlagevermögen von rund 250 Millionen Euro.

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