01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. “Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein”, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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Niko Bogianzidis | (c) brutkasten / Fabian Krausböck

Bereits im Mai 2023 kündigte öKlo-Gründer Niko Bogianzidis an, dass er an einem neuen Projekt namens “öKlo-Land” arbeite. Nun nimmt das Projekt Gestalt an. Wie der Gründer im brutkasten-Talk bestätigt, wurde erst unlängst ein Kaufvertrag für ein 13.000 Quadratmeter großes Grundstück nahe Wolkersdorf bei Wien unterschrieben.

Betrieb soll 2026 aufgenommen werden

Auf der Fläche soll künftig ein Biomasse-Recycling-Center für organische Wertstoffe wie menschliche Fäkalien errichtet werden. Geht es nach den derzeitigen Planungen und Studien, soll der Betrieb bereits 2026 aufgenommen werden. Künftig soll dort eine Anlage errichtet werden, um sogenanntes Struvit für den kommerziellen Vertrieb herzustellen – dabei handelt es sich um einen Langzeitdünger aus Urin.

“Das öKlo-Land soll ein Wahlfahrtsort für organische Wertstoffbehandlung werden. Es umfasst nicht nur eine Kompostierung sondern auch eine Reihe vieler kleiner Anlagen”, so Bogianzidis im brutkasten-Talk. Dazu zählen neben der Struvit-Anlage etwa eine Biogasanlage sowie ein kleines Zementwerk, wo künftig auch Holzfaser-Beton gemischt werden kann. Zudem soll öKlo-Land auch über einen Forschung-Hub verfügen, wo neue Technologie anhand von Showcases erprobt werden sollen.

Gründung eines neuen Unternehmens geplant

Aufgrund des österreichischen Abfallrechts soll für öKlo Land demnächst ein neues Unternehmen gegründet werden. Derzeit ist öKlo mit seinen mobilen Trockentoiletten nämlich ein Abfall-Ersterzeuger. “Mit öKlo-Land würden wir aber ein Sammler und Behandler werden und würden so den Status des Ersterzeugers verlieren, was für uns als mobiler Toilettenanbieter aber total blöd wäre. Hierfür ist es notwenig, ein neues Unternehmen zu gründen”. Die Details dazu sind allerdings noch in Ausarbeitung.

Mit dem Biomasse-Recycling-Center sollen künftig die neuen Verarbeitungsmethoden für organische Werkstoffe über ein Lizenzmodell vertrieben werden. Als mögliche Anwendungsfälle nennt Bogianzidis neben der Düngerproduktion auch die Produktion von Holzfaserbeton, um künftig Straßen oder Häuser zu bauen. “Hier gibt es verschiedenste Ansätze, was man mit Fäkalien machen kann”, so Bogianzidis. Und öKlo-Land sei darauf ausgerichtet, um international zu skalieren. Als mögliche Zielmärkte nennt er unter anderem Südamerika und Afrika.

öKlo-Land sollen neuen Türen öffnen

Persönlich möchte sich Bogianzidis künftig vollständig dem neuen Projekt öKlo-Land widmen. Dementsprechend wird er sich operativ vom mobilen Toilettengeschäft zurückziehen, wie Bogianzidis im brutkasten-Talk weiters ausführt. “Ich habe mit öKlo alles geschafft, was sich möchte. Wir bedienen damit die Städte Wien und Graz und haben zudem die größten Baufirmen als Kunden und die größten Events damit bespielt. Ich möchte mit öKlo neue Türen öffnen”. Obwohl er nach wie vor als Geschäftsführer von öKlo die Entscheidungen trifft, hat er bereits ein mittleres Management etabliert, das sich um das operativen Aufgaben kümmert.


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