01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. “Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein”, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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Für sein Startup has.to.be entwickelten Martin Klässner und sein Team die OKR-Alternative Art of Acceleration (AOA). Einige Zeit nach dem has.to.be-Rekordexit mit einem Volumen von 250 Millionen Euro trat Klässner gemeinsam mit Jerolim Filippi mit seinem neuen Unternehmen Growth Square an, um AOA am Markt als Methode zu etablieren. Mit dem Crowdinvesting- und Unternehmensfinanzierungs-Spezialisten Conda Gruppe holte sich das Unternehmen nun einen weiteren bekannten Referenzkunden.

“Vermehrt Probleme und Unstimmigkeiten” durch OKRs bei Conda

Bei Conda habe man mit OKRs nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt, führt Conda in einer Aussendung aus. Bereits die Implementierung von OKRs habe sich als sehr aufwendig herausgestellt. “Insbesondere in Abteilungen, in denen die Leistung schwer messbar ist, traten vermehrt Probleme und Unstimmigkeiten auf. Zudem wurden OKRs in den Abteilungen auf verschiedene Art und Weise umgesetzt, was zu einer uneinheitlichen Arbeitsweise führte”, heißt es vom Unternehmen.

“Mitarbeiter:innen fühlen sich als Versager, wenn sie nur 85 Prozent erreichen”

Auch die Philosophie von OKRs eigne sich nicht für österreichische Unternehmen, führt Conda-Gründer Daniel Horak aus: “OKRs und Stretch Goals passen nicht zur typisch europäischen Arbeitsweise, da sie darauf abzielen, dass 100 Prozent kaum zu erreichen sind. Das führt dazu, dass Mitarbeiter sich als Versager fühlen, wenn sie nur 85 Prozent erreichen.” Man habe auch festgestellt, dass es für Mitarbeiter:innen herausfordernd sei, die Hauptergebnisse ohne konkrete Aktionspunkte im Blick zu behalten. “Das Management des Tagesgeschäfts wurde bei der Verwendung von OKRs vernachlässigt. Das wiederum führte bei den Mitarbeitern zu einer gewissen Unzufriedenheit, da es ihnen nicht half, ihre alltäglichen Aufgaben zu managen”, fügt Horak an.

Conda nennt mehrere AOA-Vorteile

Daher habe man sich für AOA entschieden. Das Modell ermögliche es Conda, Wachstum effektiv zu steuern und die interne Kommunikation zu verbessern, heißt es vom Unternehmen. Man könne damit die operativen Aspekte des Tagesgeschäfts managen und gleichzeitig strategische Ziele verfolgen. Zudem schaffe es eine transparente Arbeitsweise, fördere die Zusammenarbeit zwischen den Teams und sorge für Fokussierung auf die wichtigsten Ergebnisse. “Es hilft mir zu verstehen, wo wir uns in den verschiedenen Teams befinden, wohin wir uns bewegen und auf welcher Höhe wir zu einem bestimmten Zeitpunkt fliegen”, kommentiert Horak.

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