01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. “Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein”, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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Das refurbed-Founderteam Kilian Kaminski, Peter Windischhofer und Jürgen Riedl (c) refurbed

Er war von Beginn an jener der drei refurbed-Co-Founder, der am seltensten in der Kommunikation des Wiener Scaleups nach außen vorkam: Jürgen Riedl. Kürzlich wurde er nun als Geschäftsführer ausgetragen und zog sich auch als CTO zurück, wie das Unternehmen auf brutkasten-Anfrage bestätigte. Damit verleiben die beiden Co-Founder Kilian Kaminski und Peter Windischhofer sowie CFO Daniel Müller als Geschäftsführer der refurbed GmbH. Schima Labitsch als CSO (Chief Strategy Officer), Jonny Ng als CMO (Chief Marketing Officer) und Shan Vosseller, der vergangenen Juli als CPO (Chief Product Officer) startete, komplettieren das Führungsteam.

Jürgen Riedl weiterhin operativ für refurbed tätig

Jürgen Riedl bleibt aber operativ für refurbed tätig, betont man beim Scaleup gegenüber brutkasten. Er werde sich auf eigenen Wunsch “künftig stärker auf die Weiterentwicklung der Plattform und weniger auf das Teammanagement konzentrieren”, heißt es vom Unternehmen. Konkret soll er den technischen Ausbau des Marktplatzes vorantreiben.

CTO-Funktionen wandern zum neuen CPO Shan Vosseller

Der CTO-Posten wird demnach nicht nachbesetzt. Seine CTO-Funktionen würden “ab jetzt und fortlaufend” in die CPO-Position von Shan Vosseller integriert werden, heißt es von refurbed. Zu diesem heißt es weiter: “Um die Customer Experience auf refurbed weiter zu verbessern, freuen wir uns, Shan Vosseller als Teil unseres Leadership-Teams zu begrüßen. Shan, der zuvor als Vice President of Product bei eBay tätig war, bringt umfassende Erfahrung in den Bereichen Produktentwicklung und Innovation mit.”

Unicorn-Anwärter aus Wien

Nachdem man nach der Gründung 2017 als Marktplatz für refurbishte, also generalüberholte Elektronik-Geräte wie Smartphones und Laptops startete, erweiterte refurbed sein Angebot in den vergangenen Jahren sukzessive um weitere Produkt-Kategorien, etwa Haushaltsgeräte oder auch Skier und Snowboards. Nach einer 47-Millionen-Euro-Kapitalrunde im Jahr 2021 und einer 54-Millionen-Euro-Runde im Jahr 2023 gilt das Wiener Scaleup als einer der vielversprechendsten heimischen Unicorn-Anwärter.

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