01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. „Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein“, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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(c) Enpulsion
(c) Enpulsion

Das am Wiener Flughafen ansässige Scaleup Enpulsion hat sich in den vergangenen Jahren eine beachtliche Position auf dem SpaceTech-Weltmarkt herausgearbeitet. Nach eigenen Angaben ist man mittlerweile Europas führender industrieller Hersteller für Weltraum-Antriebssysteme. Im Zentrum stehen dabei bislang elektrische Antriebe für Mikro- und Nano-Satelliten, die die „FEEP-Technologie“ nutzen, bei der flüssiges Metall (Indium) in winzige geladene Teilchen zerlegt und ausgestoßen wird. Mittlerweile bietet man zudem auch Antriebe für größere Satelliten mit bis zu 500 Kilogramm Gewicht an.

Konkurrierende Antriebssysteme

Diese elektrischen Antriebe, mit denen Enpulsion groß geworden ist, sind eine Alternative zu vielfach genutzten chemischen Antriebssystemen. Ein nun kommunizierter strategischer Schritt kann daher auf den ersten Blick durchaus verwundern: Mit Lift Me Off Ltd (LMO) aus dem Vereinigten Königreich will man ein Unternehmen zu 100 Prozent übernehmen, das auf chemische Weltraum-Antriebssysteme spezialisiert ist. Das Unternehmen ist unter anderem an den ESA-LEO-Missionen (Low Earth Orbit) und geplanten Mondmissionen beteiligt.

Über den Kaufpreis gibt es dabei keine Angabe. Erst im März dieses Jahres hatte Enpulsion eine 22,5 Millionen Euro schwere Finanzierungsrunde verkündet. Die aktuelle Transaktion muss noch von den britischen Behörden im Rahmen des National Security and Investment Act 2021 (NSIA) bewilligt werden. Der Abschluss wird für das dritte Quartal 2026 erwartet.

Mit Technologie-Kombination zum Komplettanbieter

Bei Enpulsion argumentiert man die Übernahme als strategischen Schritt, um hybride Antriebssysteme aus einer Hand anbieten zu können. Man wolle durch die Kombination mit dem konkurrierenden Antriebssystem einen „complete spacecraft mobility backbone“ aufbauen, wird Gründer und CEO Alexander Reissner in einer Aussendung zitiert: „LMO bringt Erfahrungen im institutionellen Bereich, ein talentiertes Team und eine komplementäre Technologiebasis im Bereich chemischer Antriebe und Tanksysteme mit.“ In Kombination mit den industriell produzierten elektrischen Antrieben könne man Kunden ermöglichen, ihre gesamte Weltraum-Mobilitätsarchitektur über einen einzigen Partner aufzubauen, so Reissner.

LMO-Chef Shaun Dormon sieht einen logischen Schritt für beide Unternehmen, die eine ähnliche Vision, aber unterschiedliche technologische Zugänge hätten. „Gemeinsam können wir eine Kombination aus hocheffizientem und agilem Manövrieren im Weltraum bei minimaler Komplexität schaffen“, so Dormon. Das LMO-Team, das im Harwell Space Cluster nahe dem ESA-Zentrum ECSAT angesiedelt ist, soll erhalten bleiben. Auch die laufenden Missionen werden weitergeführt.

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