01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. “Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein”, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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Richard Eibl, Thaddäus Leutzendorff und Julius Richter (c) Padronus, fairesLeben

“Unser Ziel ist es, Menschen ihrer Rechte bewusst zu machen und diese auch fair durchzusetzen”, schreibt CEO und Gründer Thaddäus Leutzendorff. Nach diesem Claim operiert das Wiener LegalTech fairesLeben seit seiner Gründung im Juni 2020.

Die heimischen Gesetze ermöglichen es viel häufiger, sich verlorenes oder zu viel bezahltes Geld zurückzuholen, als man meinen würde. Das Startup fairesLeben will seinen Kund:innen genau dabei helfen – berichtete brutkasten schon im Februar 2022. Schon damals wurde das Startup in einer Finanzierungsrunde mit sieben Millionen Euro bewertet.

Die “fairenSpinoffs” des Startups

In einem brutkasten Gastbeitrag schrieb CEO Leutzendorff bereits über das Thema Sexismus im Netz – und wie die Anlaufstelle “fairesNetz” des Startups Betroffenen die Möglichkeit bietet, Hasskommentare zu melden. Über die Plattform fairesLeben können sich Kund:innen außerdem Verluste aus illegalen Online-Casinos zurückholen (“fairesSpiel”). Weitere Zweigstellen des LegalTechs sind “faireMiete” zur Senkung von Altbaumieten, “fairesRecht” als Schnittstelle zwischen Mandant:innen und Anwält:innen, sowie “faireDaten”, “faires Gaming” und “fairesTrading”.

Das LegalTech tritt in seinen Fachbereichen als Prozessfinanzierer auf: Die fairesLeben ABC GmbH finanziert und fördert Kund:innnen bei der Geltendmachung ihrer rechtlichen Ansprüche gegen Gegenparteien. Die Unterstützung bei der Durchsetzung der diesbezüglichen Rechte soll Kund:innen bei einer Liquiditätsbeschaffung helfen.

Fünfte Pre-Seed-Finanzierungsrunde in drei Jahren

Nun kommuniziert das Startup seine fünfte Pre-Seed-Finanzierungsrunde in drei Jahren: Im Mittepunkt stand dieses Mal die fairesNetz GmbH – eines der oben genannten Spinoffs des Unternehmens. Das Investment, ein sechsstelliger Betrag, wurde von den langjährigen Kooperationspartnern Richard Eibl und Julius Richter, den Gründern von Mietheld und Padronus, getätigt, heißt es in einer Aussendung.

Der Schritt von langjährigen Kooperationspartnern zu Investoren sei “ein bedeutender”: “Das Fachwissen und das umfangreiche Netzwerk der beiden Investoren, die als erfahrene Prozessfinanzierer seit zehn Jahren in der Branche tätig sind, bieten für fairesNetz einen unschätzbaren Wert”, so der CEO.

“Beleidigungen und Bedrohungen im Internet nehmen drastisch zu”, erklärt Leutzendorff und meint weiter: “Wir haben über die vergangenen 18 Monate hart an einer Lösung gearbeitet, um Betroffene zu schützen und Täter:innen auszuforschen und zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei profitieren wir von den neuen legistischen Mitteln, die der europäische und österreichische Gesetzgeber geschaffen haben, um gegen Hass im Netz rechtlich vorzugehen.”

So funktioniert “fairesNetz”

Das Herzstück des Unternehmens sei eine selbst entwickelte Software, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz Inhalte auf Social-Media-Profilen von Kund:innen prüft. Bei der Identifizierung schädlicher Inhalte werden die Täter:innen ausgeforscht und rechtliche Schritte eingeleitet.

Die Software von “fairesNetz” sei erst seit drei Monaten live, heißt es vom Startup. Trotz der relativ kurzen Laufzeit vertritt das Unternehmen bereits Kund:innen in Deutschland und Österreich. Täglich sollen um die 2.000 Inhalte geprüft werden, heißt es.

“Das Zeitalter von Künstlicher Intelligenz macht es uns überhaupt erst möglich, die Massen an Hassnachrichten und Hasskommentaren effizient und zielgerichtet zu verarbeiten”, so Thaddäus Leutzendorff.

Bis zu Strafanzeigen und Schadenersätzen

Konkret können Betroffene der Anlaufstelle “fairesNetz” anhand von Fragen eine Meldung übermitteln. FairesNetz überprüft das übermittelte Posting auf Inhalt, Gewichtung und Umsetzbarkeit. Über kooperierende Rechtsanwälte wird der Postende abgemahnt, wobei es bei schweren Drohungen zu Strafanzeigen der Schadenersatzzahlungen kommen kann. 

Für Kund:innen entsteht laut Startup kein Aufwand, das Startup selbst kümmert sich mit seinen Partnern um den Prozess. Auch Kostenrisiken sind ausgeschlossen – Hilfe erhalten Hilfesuchende in Österreich und Deutschland kostenlos und digital, heißt es. 

“Wenn du also Hass-Nachrichten bekommst, kannst du diese ganz einfach und mit wenig Aufwand an uns weiterleiten und wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und die Kosten des weiteren Vorgehens. Dabei fallen für dich also keine Ausgaben an”, erklärt das Startup seinen Prozess auf seiner Website.

Investment soll Marketing und Vertrieb pushen

Mit dem neuen Investment soll vor allem das Marketing und der Vertrieb von “fairesNetz” vorangetrieben werden, um den Kundenstamm zu vergrößern. Indes wolle man eine eigene künstliche Intelligenz trainieren, die auf den Use-Case der Identifizierung von Hass im Netz spezialisiert ist.

Unterstützt werden sollen Persönlichkeiten, “die sich öffentlich präsentieren”, “egal ob Sportler:innen, Influencer:innen oder Politiker:innen”, sagt Leutzendorff. Die Liste all jener, “die täglich Hass erleben müssen, ist leider endlos”, meint der CEO. Das Investment soll den “Kampf gegen Hass im Netz fortsetzen”, und die Dienste von “fairesNetz” weiter aufbauen.

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