01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. „Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein“, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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Herbert Eibensteiner, CEO voestalpine AG, und Michael Strugl, CEO Verbund AG | (c) voestalpine/Michael Jurtin
Herbert Eibensteiner, CEO voestalpine AG, und Michael Strugl, CEO Verbund AG | (c) voestalpine/Michael Jurtin

Beim Start 2019 war „H2FUTURE“ von voestalpine und Verbund das weltweit größte Wasserstoffpilotprojekt. Sieben Jahre später ist von derartigen Superlativen zwar nicht mehr die Rede, doch im Rahmen der Weiterführung unter dem Titel „H2FUTURE-Follow-Up“ sollen die Grundlagen für einen grundlegenden Wandel in der Stahlproduktion bei der voestalpine geschaffen werden. Dafür investieren die Projektpartner weitere 16,4 Millionen Euro.

Schon bislang wurde am Standort mittels „Protonen-Austausch-Membran-(PEM)-Elektrolyseanlage“ grüner Wasserstoff erzeugt – konkret knapp unter 2.000 Tonnen im gesamten Zeitraum. Die Anlage wird aktuell insbesondere dafür genutzt, um Frequenzschwankungen im Stromnetz auszugleichen, die durch die unregelmäßige Verfügbarkeit erneuerbarer Energien oder unterschiedliche Strombedarfe entstehen.

Erweiterung bringt neue Funktionen und Möglichkeiten

Mit der Erweiterung der Anlage kommen zur Erzeugung des Wasserstoffs nun auch die Verdichtung, Reinigung, Speicherung sowie die Verladung und Weiterverwendung hinzu. Vier von insgesamt fünf neuen Wasserstoffspeichertanks sollen Schwankungen zwischen der fluktuierenden Wasserstofferzeugung und dem Verbrauch ausgleichen und so zur Versorgungssicherheit beitragen. Über den fünften (Versand-)Tank soll ab Ende 2027 die Demonstrationsanlage „HY4SMELT“ direkt über eine rund einen Kilometer lange Rohrleitung mit Wasserstoff versorgt werden. Dabei handelt es sich laut voestalpine um Österreichs größtes Klimaschutz-Forschungsprojekt. Außerdem kann der Wasserstoff nun mittels Hochdruckverdichtern auf bis zu 500 bar komprimiert und in Trailer für den Straßentransport abgefüllt werden, um auch an externe Abnehmer:innen geliefert werden zu können.

Die Wasserstoffpilotanlage H2FUTURE | (c) Verbund

„Wir haben mit greentec steel eine klare Strategie zur Transformation unserer Stahlproduktion. Wir werden bereits im 1. Halbjahr 2027 je einen grünstrombetriebenen Elektrolichtbogenofen in Linz und Donawitz in Betrieb nehmen und können damit in einem ersten Schritt bis 2029 bis zu 30 Prozent unserer CO2-Emissionen einsparen. Langfristig streben wir bis 2050 eine Stahlproduktion mit Net-Zero-CO2-Emissionen an. Wasserstoff wird dabei eine wichtige Rolle einnehmen“, sagt dazu voestalpine-CEO Herbert Eibensteiner.

Erste neue Forschungsergebnisse Ende des Jahres

Die ersten Funktionstests des erweiterten Projekts wurden bereits gestartet, erste Forschungsergebnisse werden Ende 2026 erwartet. Das Projekt endet im Dezember 2030 und wird auch aus Mitteln der Umweltförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus gefördert. „Das Projekt zeigt im industriellen Maßstab, wie erneuerbarer Strom in grünen Wasserstoff umgewandelt und für konkrete industrielle Anwendungen nutzbar gemacht werden kann“, kommentiert Verbund-CEO Michael Strugl.

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