12.08.2024
EDTECH

GoStudent: Schwieriger Weg zum KI-Geschäftsmodell

Im April präsentierte das Wiener EdTech-Unicorn GoStudent seine KI-Lernplattform. Nun veröffentlichte es eine Studie, die auf deutliche Grenzen im KI-Einsatz hindeutet.
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Lernen, Amelia, KI, GoStudent-Gründer Felix Ohswald, GoStudent, Nachhilfe Wien, nachhilfe
(c) brutkasten - GoStudent-Gründer Felix Ohswald.

Im April beim Launch der KI-gestützten Lernplattform “GoStudent Learning” mag sich so mancher Beobachter schon zukünftige Geschäftsmodelle des Wiener Unicorns ausgemalt haben. Wiewohl seitens des Scaleups deutlich betont wurde, das KI-Tutorin „Amalia“ auf der Plattform nur ergänzend zu menschlichen Nachhilfe-Lehrer:innen zum Einsatz kommt, braucht es nicht viel Fantasie, um sich eine – deutlich günstigere – reine KI-Nachhilfe vorzustellen.

Hybrider Ansatz bleibt Präferenz am Markt

Doch das Bestehen auf den hybriden Zugang dürfte im Markt weiterhin der bessere Weg sein. Das legen Ergebnisse einer von GoStudent selbst durchgeführten Studie mit mehr als 3.000 Teilnehmer:innen aus sieben Ländern, darunter 1.641 Nachhilfelehrer:innen, 1.030 Eltern und 419 Schüler:innen nahe.

Ein Kernergebnis: 84 Prozent der Eltern würden die Lehrkräfte ihres Kindes nicht komplett durch KI ersetzen. Auch 68 Prozent der Schüler:innen geben an, dass sie trotz KI weiterhin auf menschliche Nachhilfe setzen. Das Segment für reine KI-Nachhilfe im Online-Nachhilfemarkt dürfte aktuell also noch ziemlich überschaubar sein. GoStudent schlussfolgert daraus: „KI kann das Lernen unterstützen, aber die persönliche Betreuung und emotionale Unterstützung, die nur menschliche Nachhilfelehrer bieten, bleiben unersetzlich.“

Unterschiedliche Zweifel an Dienlichkeit von KI

Das liegt gewiss auch an weiteren Zweifeln, die die Befragten an der Technologie hegen. So nutzen laut Studie zwar 72 Prozent der Schüler:innen KI für ihre Schulaufgaben, aber nur 53 Prozent meinen, dadurch besser zu verstehen. Fast die Hälfte meint zudem, dass KI sie fauler macht. Auch auf Seiten der Nachhilfelehrer:innen befürchten 46 Prozent, dass KI die Motivation zum tiefen Lernen schwächt. Überdies sehen 75 Prozent der Eltern, 76 Prozent der Schüler:innen und 60 Prozent der Nachhilfelehrer:innen in KI je nach Anwendung eine Form des Betrugs. Es dürfte für GoStudent bei all diesen Erkenntnissen ein relativ schwieriger Weg zu einem KI-Geschäftsmodell sein, das wirklich gut am Markt angenommen wird.

Edit: Dieser Artikel enthielt bei Veröffentlichung Zitate von GoStudent-Gründer und -CEO Felix Ohswald. Diese wurden nachträglich zurückgenommen mit der Begründung, fälschlicherweise versendet worden zu sein.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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