02.05.2023

GoStudent: Neuer Marketing-Chef kommt von Neobroker BUX

Dan Zbijowski löst Laura Warnier bei GoStudent ab, die nach 4,5 Jahren das Unternehmen verlässt. Sie war einst die zweite Mitarbeiterin im Unternehmen.
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Dan Zbijowski, heuert bei GoStudent an. (C) BUX
Dan Zbijowski, heuert bei GoStudent an. (C) BUX

Knapp 4,5 Jahre war Laura Warnier als Chief Growth Officer (CGO) bei GoStudent tätig.Nun verlässt sie das Team und übergibt an Dan Zbijowski, der zuvor u.a. als Chief Marketing Officer bei BUX und VP International Marketing Officer bei Delivery Hero tätig war.

GoStudent expandierte unter Warnier in 15 Märkte

“Wir bei GoStudent sind Laura für ihre Führung, ihre Vision und alles, was wir gemeinsam gelernt, aufgebaut und erlebt haben zutiefst dankbar. GoStudent befindet sich in einer stabilen finanziellen Situation und wir haben eine starke Vision”, sagt GoStudent-CEO Felix Ohswald über die personellen Veränderungen.

Einst kam Warnier als zweite Vollzeit-Mitarbeiterin an Bord von GoStudent und war intensiv mit dem Aufbau und Wachstum des Unternehmens beschäftigt. Dabei baute Warnier den Vertrieb sowie die Marketingabteilung des Startups auf.

Darüber hinaus war sie als CGO auch für die Expansion von GoStudent in über 15 Märkte verantwortlich. Zuletzt war Warnier mit der Umstrukturierung der Marketingorganisation und der Neugestaltung der GoStudent-Marke beschäftigt.

Zbijowski bringt Erfahrung mit

“Ich bin sehr stolz auf das, was wir bei GoStudent während meiner Zeit hier erreicht haben”, so Warnier. Als Teil des C-Level-Teams hat Warnier zudem eng mit den Investor:innen zusammengearbeitet. Aktuell ist das österreichische Startup mit einer Bewertung von drei Milliarden Euro das am höchsten bewertete EdTech-Unternehmen Europas.

Warniers Nachfolger Zbijowski kann auf über 15 Jahre Erfahrung im Bereich Tech- und Brand-Marketingstrategien zurückblicken. Darunter fallen sieben Jahre bei Delivery Hero, in der das Unternehmen vom Pre-IPO-Unicorn zum im DAX-notierten Decacorn überging.

Noch ein Monat wird Wanier mit Zbijowski zusammenarbeiten und somit den Übergang vorbereiten. Am 7. Juni soll dieser Prozess dann vollständig abgeschlossen sein und Warnier wird dann das Unternehmen verlassen und Zbijowski wird übernehmen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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