21.08.2023

Google wird zum Lebensratgeber

Google möchte jetzt auch Ratgeber-Kolumnen ersetzen. Fraglich ist die Glaubhaftigkeit künstlich generierter Ratschläge.
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Eine Frau sitzt in einer Therapiesituation auf der Couch und spricht.
vectorfusionart – stock.adobe.com

Google möchte in Zukunft deine alltäglichen Probleme lösen. Möglich werden soll das durch ein derzeit getestetes Tool mit generativer Künstlicher Intelligenz. Erst im April fusionierte der Tech-Gigant das Londoner Forschungslabor DeepMind mit seinem eigenen AI-Team Brain. Das neue Team, jetzt Google DeepMind genannt, möchte es laut New York Times mit diesem Projekt möglich machen, zumindest 21 verschiedene persönliche und professionelle Aufgaben von AI erledigen zu lassen.

Konkret sollen unter anderem Tutorials, Rezeptideen oder Life Advice möglich werden. Ein Beispiel für eine Life Advice Situation ist laut New York Times etwa, dass jemand finanziell nicht in der Lage ist, an der Hochzeit einer engen Freundin teilzunehmen, da damit hohe Ausgaben für Flug und Hotel verbunden sind. Die KI zeigt dann Möglichkeiten auf, mit der Situation umzugehen.

Google KI schlecht für die Gesundheit?

Erst im Dezember warnten jedoch Googles AI-Sicherheitsexperten vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden, sollten User:innen Lebensratschlägen von AI-Programmen folgen. Seit März ist bereits Bard, ein KI-Chatbot von Google, öffentlich zugänglich. In dessen Datenschutzhinweisen ist zu lesen: „Verlasse dich nicht auf die Antworten von Bard, wenn du medizinischen, rechtlichen, finanziellen oder anderen professionellen Rat erhalten möchtest“.

Negative Konsequenzen von Künstlicher Intelligenz befürchtete auch Blake Lemoine, ehemaliger Softwareentwickler bei Google, der 2022 gekündigt wurde als er öffentlich äußerte, Googles AI-Modell LaMDA hätte ein Bewusstsein entwickelt. Diese Aussage ist bei Experten äußerst umstritten, bildet aber gut das Ausmaß der Sorge um die neue Technologie ab.

Vorteile überwiegen (vielleicht) die Risiken

DeepMinds CEO Demis Hassabis ist jedoch der Überzeugung, dass die Vorteile von künstlicher Intelligenz – besonders im Hinblick auf Gesundheit oder Klimaschutz – einen Stopp der Weiterentwicklung von AI nicht rechtfertigen. Ein solcher wäre laut Hassabis auch fast unmöglich zu kontrollieren. “If done correctly, it will be the most beneficial technology for humanity ever,” sagt er über KI. “We’ve got to boldly and bravely go after those things.”

Gleichzeitig scheut sich DeepMind aber nicht, vor möglichen Risiken von KI zu warnen. Shane Legg, einer der Co-Founder von DeepMind war jahrelang Vorstand einer AI-Sicherheitsgruppe innerhalb des Unternehmens. CEO Hassabis war auch einer von vielen in der Szene hoch angesehenen Unterzeichnern eines im Mai veröffentlichen Statements, das die möglichen Gefahren von Künstlicher Intelligenz jenen von Atomkrieg oder einer Pandemie gleichstellt.

Google DeepMind arbeitet währenddessen auch an Tools, die das Arbeitsleben erleichtern sollen – wie zum Beispiel Generierung von wissenschaftlichen, kreativen und professionell geschriebenen Artikeln, oder die Extrahierung von Daten aus einem Text. Googles AI-Sicherheitsexperten warnten im Dezember vor solch einer generierenden KI, da sie zu einer Gefahr für kreative Texter werden könnte.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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