21.08.2023

Google wird zum Lebensratgeber

Google möchte jetzt auch Ratgeber-Kolumnen ersetzen. Fraglich ist die Glaubhaftigkeit künstlich generierter Ratschläge.
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Eine Frau sitzt in einer Therapiesituation auf der Couch und spricht.
vectorfusionart – stock.adobe.com

Google möchte in Zukunft deine alltäglichen Probleme lösen. Möglich werden soll das durch ein derzeit getestetes Tool mit generativer Künstlicher Intelligenz. Erst im April fusionierte der Tech-Gigant das Londoner Forschungslabor DeepMind mit seinem eigenen AI-Team Brain. Das neue Team, jetzt Google DeepMind genannt, möchte es laut New York Times mit diesem Projekt möglich machen, zumindest 21 verschiedene persönliche und professionelle Aufgaben von AI erledigen zu lassen.

Konkret sollen unter anderem Tutorials, Rezeptideen oder Life Advice möglich werden. Ein Beispiel für eine Life Advice Situation ist laut New York Times etwa, dass jemand finanziell nicht in der Lage ist, an der Hochzeit einer engen Freundin teilzunehmen, da damit hohe Ausgaben für Flug und Hotel verbunden sind. Die KI zeigt dann Möglichkeiten auf, mit der Situation umzugehen.

Google KI schlecht für die Gesundheit?

Erst im Dezember warnten jedoch Googles AI-Sicherheitsexperten vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden, sollten User:innen Lebensratschlägen von AI-Programmen folgen. Seit März ist bereits Bard, ein KI-Chatbot von Google, öffentlich zugänglich. In dessen Datenschutzhinweisen ist zu lesen: „Verlasse dich nicht auf die Antworten von Bard, wenn du medizinischen, rechtlichen, finanziellen oder anderen professionellen Rat erhalten möchtest“.

Negative Konsequenzen von Künstlicher Intelligenz befürchtete auch Blake Lemoine, ehemaliger Softwareentwickler bei Google, der 2022 gekündigt wurde als er öffentlich äußerte, Googles AI-Modell LaMDA hätte ein Bewusstsein entwickelt. Diese Aussage ist bei Experten äußerst umstritten, bildet aber gut das Ausmaß der Sorge um die neue Technologie ab.

Vorteile überwiegen (vielleicht) die Risiken

DeepMinds CEO Demis Hassabis ist jedoch der Überzeugung, dass die Vorteile von künstlicher Intelligenz – besonders im Hinblick auf Gesundheit oder Klimaschutz – einen Stopp der Weiterentwicklung von AI nicht rechtfertigen. Ein solcher wäre laut Hassabis auch fast unmöglich zu kontrollieren. “If done correctly, it will be the most beneficial technology for humanity ever,” sagt er über KI. “We’ve got to boldly and bravely go after those things.”

Gleichzeitig scheut sich DeepMind aber nicht, vor möglichen Risiken von KI zu warnen. Shane Legg, einer der Co-Founder von DeepMind war jahrelang Vorstand einer AI-Sicherheitsgruppe innerhalb des Unternehmens. CEO Hassabis war auch einer von vielen in der Szene hoch angesehenen Unterzeichnern eines im Mai veröffentlichen Statements, das die möglichen Gefahren von Künstlicher Intelligenz jenen von Atomkrieg oder einer Pandemie gleichstellt.

Google DeepMind arbeitet währenddessen auch an Tools, die das Arbeitsleben erleichtern sollen – wie zum Beispiel Generierung von wissenschaftlichen, kreativen und professionell geschriebenen Artikeln, oder die Extrahierung von Daten aus einem Text. Googles AI-Sicherheitsexperten warnten im Dezember vor solch einer generierenden KI, da sie zu einer Gefahr für kreative Texter werden könnte.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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