06.02.2023

Google startet ChatGPT-Konkurrenten Bard

Allzulange ließ die Antwort von Google auf ChatGPT nicht auf sich warten. Sie lautet: Bard.
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ChatGPT, Bard, Google, Open AI, KI von Google, Microsoft, Bing
(c) Google/ChatGPT - Mit Bard eröffnet Google den Kampf der KI-Titanen.

Nachdem Open AI’s ChatGPT die letzten Wochen die Szene beherrschte, seit seiner Vorstellung Ende November Millionen von Menschen begeistert und einen kleinen Ausblick darauf gegeben hat, wie sich das künftige Internet verändern könnte, hat nun Google nachgelegt. Per Blogeintrag kündigte Alphabet-CEO Sundar Pichai den neuen auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Chatbot Bard an.

Bard: Von der NASA bis zum Fußballstürmer

„Bard zielt darauf ab, die Breite des weltweiten Wissens mit der Leistung, Intelligenz und Kreativität unserer großen Sprachmodelle zu kombinieren. Es greift auf Informationen aus dem Internet zurück, um frische, hochwertige Antworten zu liefern. (…) So können sie einem Neunjährigen die neuen Entdeckungen des James-Webb-Weltraumteleskops der NASA erklären oder mehr über die derzeit besten Stürmer im Fußball erfahren und dann Übungen zur Verbesserung ihrer Fähigkeiten erhalten“, beschreibt Pichai das neue KI-Experiment.

Das Modell nutzt Googles eigenes „LaMDA“ (Language Model for Dialogue Applications), um die Konversations-KI zu betreiben; genauere oder weitere technische Funktionen gehen aus dem Blogbeitrag nicht hervor.

Der Chatbot wird zunächst am Montag mit einer kleinen, privaten Gruppe getestet, bevor er in den kommenden Wochen für die Öffentlichkeit freigegeben wird.

Der Sinneswandel

Bisher hat der Suchmaschinen-Gigant gezörgert, diese Art von Technologie für die Öffentlichkeit freizugeben, weil, laut New York Times, die Führungskräfte befürchteten, dass der Ruf des Unternehmens Schaden nehmen könnte, wenn die KI voreingenommene oder giftige Aussagen macht. Doch ChatGPT änderte alles.

Noch im Dezember hatte Pichai einen „Code Red“ ausgerufen und verschiedene Gruppen von ihren normalen Aufgaben abgezogen, um die Veröffentlichung seiner eigenen KI-Produkte zu beschleunigen.

Bard nicht das einzige KI-Projekt

Das US-Unternehmen plant heuer mehr als 20 KI-Produkte zu launchen. Die KI-Suchmaschinenfunktionen sollen etwa komplexe Informationen und mehrere Perspektiven extrahieren, um den Nutzern ein „konversationelleres“ Erlebnis zu bieten.

Pichai dazu in seinem Blogbeitrag: „Eine der aufregendsten Möglichkeiten besteht darin, wie KI unser Verständnis von Informationen vertiefen und sie effizienter in nützliches Wissen umwandeln kann – was es den Menschen leichter macht, zum Kern dessen vorzudringen, wonach sie suchen.“

Und weiter: „Wenn Menschen an Google denken, denken sie oft daran, dass sie bei uns schnelle sachliche Antworten finden, z. B. ‚Wie viele Tasten hat ein Klavier?‘ Aber immer mehr Menschen wenden sich an Google, wenn sie tiefere Einblicke und ein besseres Verständnis benötigen, z. B.
‚Ist Klavier oder Gitarre leichter zu erlernen, und wie viel Übung braucht man dafür?‘ Um herauszufinden, was man wirklich wissen muss, muss man sich viel Mühe geben, und oft möchte man verschiedene Meinungen und Perspektiven kennenlernen. KI kann in diesen Momenten hilfreich sein, indem sie Erkenntnisse für Fragen zusammenfasst, auf die es keine einzelne richtige Antwort gibt.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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