19.01.2022

Google reagiert auf österreichisches Analytics-Urteil

In einem Blogpost argumentiert Google-Legal-Chef Kent Walker gegen das vieldiskutierte österreichische Analytics-Urteil und fordert ein neues Übereinkommen zwischen der EU und den USA ein.
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Alphabet: Google-Mutter nun über eine Billion US-Dollar wert - Google Trends - Analytics-Urteil
(c) Adobe Stock/Andrei - Die Google-Zentrale in Mountain View

Vor etwa einer Woche entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB auf Basis einer Beschwerde durch die NGO noyb von Max Schrems, dass Google Analytics mit dem Transfer personenbezogener Daten von der EU in die USA gegen die DSGVO verstößt. Seitdem wird das Thema im In- und Ausland stark diskutiert – und dabei auch immer wieder beschwichtigt. Nun melde sich der US-Riese selbst zum Analytics-Urteil zu Wort – mit einem Blogpost von President Global Affairs und Chief Legal Officer Kent Walker.

„In 15 Jahren noch nie eine derartige Forderung erhalten“

Der Google-Legal-Chef zeigt dabei erwartungsgemäß wenig Verständnis für das Urteil per se. Zur Begründung der DSB, dass die nationalen Sicherheitsbehörden der USA theoretisch die Möglichkeit haben, auf Nutzerdaten zuzugreifen, schreibt Walker: „Google bietet seit mehr als 15 Jahren Analytics-Dienstleistungen für globale Unternehmen an und hat in dieser Zeit noch nie eine derartige Forderung erhalten, über die die Datenschutzbehörde spekuliert hat. Und wir erwarten auch nicht, dass wir eine erhalten werden, da eine solche Forderung wahrscheinlich nicht in den engen Rahmen des entsprechenden Gesetzes fallen würde“.

Zudem sieht Walker das österreichische Analytics-Urteil nicht durch das EuGH-Urteil aus 2020 gedeckt, auf dem es basiert. „Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom Juli 2020 keine starre Norm aufgestellt, nach der die bloße Möglichkeit der Offenlegung von Daten gegenüber einer anderen Regierung die Unterbrechung des weltweiten Datenverkehrs erfordert“, meint Walker. Er sei davon überzeugt, dass die umfangreichen zusätzlichen Maßnahmen, die Google seinen Kund:innen anbietet, einen „praktischen und wirksamen Schutz der Daten nach jedem angemessenen Standard“ gewährleisten.

Analytics-Urteil: „Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss“

Dennoch betont Walker, dass das Urteil, das sich nach einer entsprechenden Musterbeschwerde durch noyb konkret auf netdoktor.at bezieht, erheblich größere Konsequenzen innerhalb der EU nach sich ziehen könnte. „Wenn ein theoretisches Risiko des Datenzugriffs ausreichen würde, um den Datenfluss zu blockieren, wäre dies ein Risiko für viele Verleger und kleine Unternehmen, die das Internet nutzen, und würde den Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss verdeutlichen, mit dem das gesamte europäische und amerikanische Unternehmensökosystem konfrontiert ist“, meint der Google-Legal-Chef.

Es sei daher sehr wichtig, dass die Europäische Komission und das US-Handelsministerium möglichst rasch eine Nachfolgelösung für das gescheiterte Privacy Shield-Abkommen finden. „Es steht zu viel auf dem Spiel – und der internationale Handel zwischen Europa und den USA ist für den Lebensunterhalt von Millionen von Menschen zu wichtig -, als dass es nicht gelingen könnte, eine rasche Lösung für dieses drohende Problem zu finden“, so Walker.

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© refurbed

Der Marktplatz für generalüberholte Produkte refurbed erweitert sein Sortiment um eine neue Sparte: Vor Kurzem startete auf der Plattform die Kategorie für Musikinstrumente mit knapp 1.000 Akustik- und E-Gitarren von Marken wie Fender Japan, Tokai oder Greco.

Damit dehnt das Wiener Unternehmen sein Geschäftsmodell nach Smartphones, Laptops, E-Bikes und Kinder-Equipment auf ein weiteres Produktsegment aus. Nach Angaben des Wiener Scaleups entwickelte sich das Segment bereits in einer Testphase zur am schnellsten wachsenden Kategorie der Firmengeschichte.

Aufbereitung durch Spezialpartner

Die angebotenen Instrumente stammen von spezialisierten Partnerunternehmen, die gebrauchte Gitarren „in der Regel“ von Privatpersonen beziehen, technisch prüfen, reinigen und instand setzen, teilt das Unternehmen per Aussendung mit. Verschleißteile wie Schalter, Buchsen oder Potentiometer würden bei Bedarf ausgetauscht werden und neue Saiten aufgezogen.

Für Käufer:innen gelten dabei wie bei den elektronischen Produkten auch mindestens zwölf Monate Garantie sowie ein 30-tägiges Rückgaberecht. Die durchschnittliche Preisersparnis gegenüber Neuware liegt laut Unternehmen bei 15 Prozent.

„Musikinstrumente sind dafür gebaut, Generationen zu begleiten. Trotzdem landen unzählige hochwertige Instrumente ungenutzt in Kellern oder auf Dachböden“, erklärt Peter Windischhofer, Co-Gründer und CEO von refurbed. Mit dem Einstieg in das neue Segment wolle man zeigen, „dass Refurbishment heute weit mehr leisten kann als bei klassischer Unterhaltungselektronik“.

Jedes Instrument erhält vor dem Verkauf ein professionelles Refurbishment. © refurbed

Schrittweiser Ausbau der Kategorie

In den kommenden Wochen soll das Angebot zunächst um Effektpedale und Verstärker erweitert werden. Im Anschluss ist die Aufnahme von Synthesizern sowie klassischen Instrumenten wie Geigen und Trompeten vorgesehen. Langfristig verfolgt refurbed das Ziel, sämtliche Musikinstrumente und musikbezogene Produkte auf seinem Marktplatz anzubieten.

„Unser Ziel ist es, immer mehr Produktkategorien für die Kreislaufwirtschaft zu erschließen und nachhaltigen Konsum dort möglich zu machen, wo ihn viele bislang noch nicht erwartet hätten“, so Peter Windischhofer zur Sortimentsstrategie von refurbed.

Laut Unternehmensangaben entwickelte sich die neue Kategorie bereits in der Testphase zum bislang erfolgreichsten Launch der Firmengeschichte und wachse aktuell doppelt so schnell wie das restliche Sortiment.

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