19.01.2022

Google reagiert auf österreichisches Analytics-Urteil

In einem Blogpost argumentiert Google-Legal-Chef Kent Walker gegen das vieldiskutierte österreichische Analytics-Urteil und fordert ein neues Übereinkommen zwischen der EU und den USA ein.
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Alphabet: Google-Mutter nun über eine Billion US-Dollar wert - Google Trends - Analytics-Urteil
(c) Adobe Stock/Andrei - Die Google-Zentrale in Mountain View

Vor etwa einer Woche entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB auf Basis einer Beschwerde durch die NGO noyb von Max Schrems, dass Google Analytics mit dem Transfer personenbezogener Daten von der EU in die USA gegen die DSGVO verstößt. Seitdem wird das Thema im In- und Ausland stark diskutiert – und dabei auch immer wieder beschwichtigt. Nun melde sich der US-Riese selbst zum Analytics-Urteil zu Wort – mit einem Blogpost von President Global Affairs und Chief Legal Officer Kent Walker.

„In 15 Jahren noch nie eine derartige Forderung erhalten“

Der Google-Legal-Chef zeigt dabei erwartungsgemäß wenig Verständnis für das Urteil per se. Zur Begründung der DSB, dass die nationalen Sicherheitsbehörden der USA theoretisch die Möglichkeit haben, auf Nutzerdaten zuzugreifen, schreibt Walker: „Google bietet seit mehr als 15 Jahren Analytics-Dienstleistungen für globale Unternehmen an und hat in dieser Zeit noch nie eine derartige Forderung erhalten, über die die Datenschutzbehörde spekuliert hat. Und wir erwarten auch nicht, dass wir eine erhalten werden, da eine solche Forderung wahrscheinlich nicht in den engen Rahmen des entsprechenden Gesetzes fallen würde“.

Zudem sieht Walker das österreichische Analytics-Urteil nicht durch das EuGH-Urteil aus 2020 gedeckt, auf dem es basiert. „Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom Juli 2020 keine starre Norm aufgestellt, nach der die bloße Möglichkeit der Offenlegung von Daten gegenüber einer anderen Regierung die Unterbrechung des weltweiten Datenverkehrs erfordert“, meint Walker. Er sei davon überzeugt, dass die umfangreichen zusätzlichen Maßnahmen, die Google seinen Kund:innen anbietet, einen „praktischen und wirksamen Schutz der Daten nach jedem angemessenen Standard“ gewährleisten.

Analytics-Urteil: „Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss“

Dennoch betont Walker, dass das Urteil, das sich nach einer entsprechenden Musterbeschwerde durch noyb konkret auf netdoktor.at bezieht, erheblich größere Konsequenzen innerhalb der EU nach sich ziehen könnte. „Wenn ein theoretisches Risiko des Datenzugriffs ausreichen würde, um den Datenfluss zu blockieren, wäre dies ein Risiko für viele Verleger und kleine Unternehmen, die das Internet nutzen, und würde den Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss verdeutlichen, mit dem das gesamte europäische und amerikanische Unternehmensökosystem konfrontiert ist“, meint der Google-Legal-Chef.

Es sei daher sehr wichtig, dass die Europäische Komission und das US-Handelsministerium möglichst rasch eine Nachfolgelösung für das gescheiterte Privacy Shield-Abkommen finden. „Es steht zu viel auf dem Spiel – und der internationale Handel zwischen Europa und den USA ist für den Lebensunterhalt von Millionen von Menschen zu wichtig -, als dass es nicht gelingen könnte, eine rasche Lösung für dieses drohende Problem zu finden“, so Walker.

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© Phil Lihotzky - (vorne v.r.n.l.): Niklas Lorber CTO, Moritz Hiebl CEO Hinten v.r.n.l.: Wolfgang Bartelme Designer, Gunther Marktl Ideengeber.

Das im vergangenen Jahr gegründete EdTech-Startup Digidoo digitalisiert Kompetenzen, Lernfortschritte und Leistungen von Schüler:innen und ermöglicht es Lehrer:innen, daraus transparente und rechtssichere Notenempfehlungen abzuleiten (brutkasten berichtete). Mittlerweile nutzen über 10.000 Lehrer:innen im DACH-Raum die Plattform, die Leistungen von mehr als 150.000 Schüler:innen werden so dokumentiert, heißt es zum Schulstart vom Startup. Laut Digidoo sparen Lehrer:innen dadurch Zeit, die sie vor der Klasse nutzen können.

„Wir sehen, wie dringend Lehrpersonen gerade in Zeiten des Lehrermangels nach digitalen Werkzeugen suchen, die sie im Schulalltag tatsächlich entlasten“, sagt Digidoo-Geschäftsführer Moritz Hiebl.

„Unser Ziel ist, dass die Dokumentation so schnell und unkompliziert wie möglich gelingt“

Die Anwendungen seien seit dem Launch intuitiver und einfacher geworden. Mit einer Notiz-Funktion können allgemeine Beobachtungen und Lernfortschritte während des Unterrichts unkompliziert erfasst werden. „Unser Ziel ist, dass die Dokumentation so schnell und unkompliziert wie möglich gelingt. Mit dem neuen Tool bleibt mehr Zeit für das, worum es eigentlich geht: das Unterrichten“, erklärt Hiebl.

Fokus auf individuelle Förderung

Noch in diesem Schuljahr soll es möglich sein, über die Plattform zu dokumentieren, welches Kind in welchem Bereich mit welcher konkreten Maßnahme gefördert wurde. Besonders in Bezug auf Nachhilfe ist diese Dokumentation laut Digidoo wichtig. Durch diese neue Erfassung wird es einfacher, Leistungen und Kompetenzen der Schüler:innen im Schulalltag festzustellen. Damit möchte das EdTech-Startup einen Schwerpunkt auf die individuelle Förderung setzen.

Die Weiterentwicklung der Plattform erfolgt in Abstimmung mit Lehrer:innen. „Wir hören sehr genau hin, was Lehrpersonen im Schulalltag brauchen, und entwickeln Digidoo laufend weiter“, sagt Hiebl. 

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