19.01.2022

Google reagiert auf österreichisches Analytics-Urteil

In einem Blogpost argumentiert Google-Legal-Chef Kent Walker gegen das vieldiskutierte österreichische Analytics-Urteil und fordert ein neues Übereinkommen zwischen der EU und den USA ein.
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Alphabet: Google-Mutter nun über eine Billion US-Dollar wert - Google Trends - Analytics-Urteil
(c) Adobe Stock/Andrei - Die Google-Zentrale in Mountain View

Vor etwa einer Woche entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB auf Basis einer Beschwerde durch die NGO noyb von Max Schrems, dass Google Analytics mit dem Transfer personenbezogener Daten von der EU in die USA gegen die DSGVO verstößt. Seitdem wird das Thema im In- und Ausland stark diskutiert – und dabei auch immer wieder beschwichtigt. Nun melde sich der US-Riese selbst zum Analytics-Urteil zu Wort – mit einem Blogpost von President Global Affairs und Chief Legal Officer Kent Walker.

„In 15 Jahren noch nie eine derartige Forderung erhalten“

Der Google-Legal-Chef zeigt dabei erwartungsgemäß wenig Verständnis für das Urteil per se. Zur Begründung der DSB, dass die nationalen Sicherheitsbehörden der USA theoretisch die Möglichkeit haben, auf Nutzerdaten zuzugreifen, schreibt Walker: „Google bietet seit mehr als 15 Jahren Analytics-Dienstleistungen für globale Unternehmen an und hat in dieser Zeit noch nie eine derartige Forderung erhalten, über die die Datenschutzbehörde spekuliert hat. Und wir erwarten auch nicht, dass wir eine erhalten werden, da eine solche Forderung wahrscheinlich nicht in den engen Rahmen des entsprechenden Gesetzes fallen würde“.

Zudem sieht Walker das österreichische Analytics-Urteil nicht durch das EuGH-Urteil aus 2020 gedeckt, auf dem es basiert. „Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom Juli 2020 keine starre Norm aufgestellt, nach der die bloße Möglichkeit der Offenlegung von Daten gegenüber einer anderen Regierung die Unterbrechung des weltweiten Datenverkehrs erfordert“, meint Walker. Er sei davon überzeugt, dass die umfangreichen zusätzlichen Maßnahmen, die Google seinen Kund:innen anbietet, einen „praktischen und wirksamen Schutz der Daten nach jedem angemessenen Standard“ gewährleisten.

Analytics-Urteil: „Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss“

Dennoch betont Walker, dass das Urteil, das sich nach einer entsprechenden Musterbeschwerde durch noyb konkret auf netdoktor.at bezieht, erheblich größere Konsequenzen innerhalb der EU nach sich ziehen könnte. „Wenn ein theoretisches Risiko des Datenzugriffs ausreichen würde, um den Datenfluss zu blockieren, wäre dies ein Risiko für viele Verleger und kleine Unternehmen, die das Internet nutzen, und würde den Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss verdeutlichen, mit dem das gesamte europäische und amerikanische Unternehmensökosystem konfrontiert ist“, meint der Google-Legal-Chef.

Es sei daher sehr wichtig, dass die Europäische Komission und das US-Handelsministerium möglichst rasch eine Nachfolgelösung für das gescheiterte Privacy Shield-Abkommen finden. „Es steht zu viel auf dem Spiel – und der internationale Handel zwischen Europa und den USA ist für den Lebensunterhalt von Millionen von Menschen zu wichtig -, als dass es nicht gelingen könnte, eine rasche Lösung für dieses drohende Problem zu finden“, so Walker.

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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Quantencomputing nach wie vor eine Zukunftstechnologie. In der Breite ist diese definitiv noch nicht angekommen. Entsprechend sind auch viele Startups in dem Feld noch die klassische Wette auf die Zukunft, wie sie im Hightech-Bereich üblich ist: massive Forschungsausgaben und noch keine Umsätze. Dass es aber nicht so sein muss, beweist das Innsbrucker Quanten-Scaleup ParityQC.

Dieses legte nun seinen Jahresabschluss für 2025 vor. Als GmbH und „kleine Kapitalgesellschaft“ gelten dabei eingeschränkte Berichtspflichten – so muss etwa die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht werden. Aus dem Bericht lässt sich der Gewinn aber (im Gegensatz zum Umsatz) genau ableiten.

1,46 Millionen Euro Gewinn mit nur 27 Mitarbeiter:innen

ParityQC stand demnach 2025 bei einem Bilanzgewinn von knapp über drei Millionen Euro. Abzüglich des Gewinnvortrags ergibt sich ein Jahresüberschuss von etwa 1,46 Millionen Euro – und das mit 27 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jahr 2024 hatte das Scaleup einen Gewinn von rund 1,36 Millionen Euro zu Buche stehen.

Die Umsätze lassen sich dagegen – wie erwähnt – nicht aus dem Bericht ableiten. Bekannt ist, dass ParityQC an mehreren Großaufträgen im Quantenbereich beteiligt ist. Brutkasten berichtete zuletzt Ende Juni über einen 35-Millionen-Euro-Deal mit der deutschen Cyberagentur, der Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums.

Fast 14 Millionen Euro liquide Mittel

Neben den Gewinnen sind auch die liquiden Mittel, die aus dem Bericht hervorgehen, beachtlich. Diese betrugen mit Abschluss 2025 fast 14 Millionen Euro und damit fast 93 Prozent der Bilanzsumme von rund 15 Millionen Euro. Mit rund 12,6 Millionen Euro Eigenkapital kommt ParityQC zudem auf eine Eigenkapitalquote von 83,7 Prozent. Und schließlich: Kapitalrücklagen von 9,49 Millionen Euro, die schon 2024 zu Buche standen, blieben unangetastet.

Eine logische Ableitung aus all den Zahlen: Das Kapital aus der großen (nicht konkret bezifferten) Finanzierungsrunde 2024 – brutkasten berichtete – wurde kaum bis gar nicht gebraucht. Auch das ist für Scaleups im Hightech-Bereich alles andere als üblich.

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