19.01.2022

Google reagiert auf österreichisches Analytics-Urteil

In einem Blogpost argumentiert Google-Legal-Chef Kent Walker gegen das vieldiskutierte österreichische Analytics-Urteil und fordert ein neues Übereinkommen zwischen der EU und den USA ein.
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Alphabet: Google-Mutter nun über eine Billion US-Dollar wert - Google Trends - Analytics-Urteil
(c) Adobe Stock/Andrei - Die Google-Zentrale in Mountain View

Vor etwa einer Woche entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB auf Basis einer Beschwerde durch die NGO noyb von Max Schrems, dass Google Analytics mit dem Transfer personenbezogener Daten von der EU in die USA gegen die DSGVO verstößt. Seitdem wird das Thema im In- und Ausland stark diskutiert – und dabei auch immer wieder beschwichtigt. Nun melde sich der US-Riese selbst zum Analytics-Urteil zu Wort – mit einem Blogpost von President Global Affairs und Chief Legal Officer Kent Walker.

“In 15 Jahren noch nie eine derartige Forderung erhalten”

Der Google-Legal-Chef zeigt dabei erwartungsgemäß wenig Verständnis für das Urteil per se. Zur Begründung der DSB, dass die nationalen Sicherheitsbehörden der USA theoretisch die Möglichkeit haben, auf Nutzerdaten zuzugreifen, schreibt Walker: “Google bietet seit mehr als 15 Jahren Analytics-Dienstleistungen für globale Unternehmen an und hat in dieser Zeit noch nie eine derartige Forderung erhalten, über die die Datenschutzbehörde spekuliert hat. Und wir erwarten auch nicht, dass wir eine erhalten werden, da eine solche Forderung wahrscheinlich nicht in den engen Rahmen des entsprechenden Gesetzes fallen würde”.

Zudem sieht Walker das österreichische Analytics-Urteil nicht durch das EuGH-Urteil aus 2020 gedeckt, auf dem es basiert. “Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom Juli 2020 keine starre Norm aufgestellt, nach der die bloße Möglichkeit der Offenlegung von Daten gegenüber einer anderen Regierung die Unterbrechung des weltweiten Datenverkehrs erfordert”, meint Walker. Er sei davon überzeugt, dass die umfangreichen zusätzlichen Maßnahmen, die Google seinen Kund:innen anbietet, einen “praktischen und wirksamen Schutz der Daten nach jedem angemessenen Standard” gewährleisten.

Analytics-Urteil: “Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss”

Dennoch betont Walker, dass das Urteil, das sich nach einer entsprechenden Musterbeschwerde durch noyb konkret auf netdoktor.at bezieht, erheblich größere Konsequenzen innerhalb der EU nach sich ziehen könnte. “Wenn ein theoretisches Risiko des Datenzugriffs ausreichen würde, um den Datenfluss zu blockieren, wäre dies ein Risiko für viele Verleger und kleine Unternehmen, die das Internet nutzen, und würde den Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss verdeutlichen, mit dem das gesamte europäische und amerikanische Unternehmensökosystem konfrontiert ist”, meint der Google-Legal-Chef.

Es sei daher sehr wichtig, dass die Europäische Komission und das US-Handelsministerium möglichst rasch eine Nachfolgelösung für das gescheiterte Privacy Shield-Abkommen finden. “Es steht zu viel auf dem Spiel – und der internationale Handel zwischen Europa und den USA ist für den Lebensunterhalt von Millionen von Menschen zu wichtig -, als dass es nicht gelingen könnte, eine rasche Lösung für dieses drohende Problem zu finden”, so Walker.

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Seedback-Gründer Gabriel Heiml | (c) Seedback
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“Feedback ist das Frühstück der Champions”, lautet ein bekanntes und relativ abgedroschenes Zitat des US-amerikanischen Managament-Experten Ken Blanchard. Wahr ist es natürlich trotz seiner Abgedroschenheit – und keineswegs überall erfolgreich umgesetzt. Im Gegenteil, meint Gabriel Heiml, Gründer des Wiener Startups Seedback: “Unternehmen rühmen sich oft mit ihrer Unternehmenskultur, die auf Powerpoint-Folien oder irgendwo steht. Die Realität sieht aber häufig anders aus. Für Mitarbeiter:innen, aber auch für Führungskräfte ist das frustrierend.”

“Wie können Feedback-Trainings nachhaltiger gestaltet werden?”

Dabei werde durchaus versucht, die Feedback-Kultur zu verbessern. “Unternehmen zahlen viel Geld für Feedback-Trainings. Nach wenigen Wochen fallen die Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aber meist wieder in die alten Muster zurück und das Investment war umsonst. Der Ausgangspunkt für uns war daher die Frage: Wie können solche Trainings nachhaltiger gestaltet werden?”, so Heiml.

Feedback geben und erhalten

Seedback entwickelte dazu eine Software-Lösung. “Zentral ist dabei, dass das Feedback nicht einseitig passiert, wie etwa bei Mitarbeiter:innenbefragungen. Jeder Beteiligte gibt und erhält regelmäßig Feedback und kann seine Entwicklung mitverfolgen”, erklärt Heiml. Das passiert sowohl zwischen Führungskräften und Mitarbeiter:innen als auch zwischen Mitarbeiter:innen untereinander. Zudem bekommen alle Beteiligten ein “Werkzeugset” mit Übungen, um auf Basis der Ergebnisse entsprechende Maßnahmen setzen zu können.

Geld-Zurück-Garantie bei Seedback

Die Fragen im Seedback-Tool sind individuell an die Kultur-Ziele des Unternehmens angepasst und so gestaltet, dass das tatsächlich gelebte Verhalten abgefragt wird. “In anderen Culture-Tools werden oft abstrakte Fragen gestellt. Wir vermeiden das, um herauszufinden, ob die Kultur nicht nur gewünscht, sondern auch tatsächlich gelebt wird”, so der Gründer. Die Ergebnisse werden nicht nur individuell ausgegeben, sondern fließen auch aggregiert in ein “Culture Tracking” – eine USP von Seedback, wie Heiml betont. Um seinen Claim der nachhaltigen Veränderung zu unterstreichen, bietet Seedback dabei auch eine Geld-Zurück-Garantie.

Anonymität

Ein weiterer wichtiger Punkt sei Anonymität, sagt Heiml: “Viele Kündigungen passieren ja bekanntlich wegen Führungskräften. Die erfahren das aber meist nicht. Mitarbeiter:innen sagen so etwas wie ‘ich möchte mich umorientieren’, um ein unangenehmes Gespräch zu vermeiden”. Die Anonymität bringe ehrliches Feedback mit sich – “und darauf kann man rechtzeitig reagieren, bevor es zu spät ist.”

Nicht nur Software

Das Software-Tool ist aber nur ein Teil des Seedback-Angebots. “Wir wollten am Anfang wegen der Skalierbarkeit nur auf die Software setzen, haben aber schnell gemerkt, dass das nicht reicht”, sagt Heiml. Kunden bekommen daher zum Start ein halbtätiges Kickoff-Feedback-Training und später einen Check pro Quartal. Dieser Nicht-Software-Teil, der aktuell etwa 20 Prozent der Gesamtleistung ausmache, wird teilweise bereits von Partnern übernommen, was zukünftig verstärkt passieren soll.

Umdasch-Gruppe mit mehr als 8.000 Mitarbeiter:innen als Seedback-Referenzkunde

Kundenseitig kann das Startup, das Anfang des Jahres zur offiziell ersten FlexCo wurde, bereits einige starke Referenzen aufweisen. Eine davon ist die Umdasch-Gruppe mit mehr als 8.000 Mitarbeiter:innen inklusive ihrer Tochter Doka. “Sie haben einen Kulturentwicklungsprozess für die gesamte Gruppe eingeleitet und nutzen seit Mitte letzten Jahres Seeback als Tool, damit es zum gelebten Verhalten wird”, erzählt Heiml.

Fixpreise statt Abo-Modell – und damit komplett eigenfinanziert

Obwohl die Arbeit mit dem Seedback-Tool ein laufender Prozess ist, setzt das Startup in seinem Geschäftsmodell übrigens nicht auf ein monatliches Abo-Modell, wie so viele, sondern auf fixe Pakete oder Package Pricing. Und das – wie auch die genannte Referenz nahelegt, erfolgreich. Bislang ist das Unternehmen komplett eigenfinanziert und das soll auch so bleiben. “Wir wollen ein natürlich-organisches Wachstum und streben auch keinen Exit an”, sagt Heiml.

Seedback will Mitarbeiter:innen beteiligen

Die FlexCo, die im Vergleich zur GmbH vor allem Vorteile bei der Anteilsübertragung bietet, sei dennoch die richtige Rechtsform. “Wir wollen Mitarbeiter:innen beteiligen, um Talenten und motivierten Personen auch einen wirtschaftlichen Anreiz zu geben”, erklärt der Gründer. Zudem stehe die neue Rechtsform für einen Veränderungsprozess. “Ich bin der festen Überzeugung, dass es für den Wirtschaftsstandort Entwicklungen und Veränderungen braucht. Wir wollen Innovation nicht nur mit unserem Tool, sondern auch mit den Rahmenbedingungen leben”, so Heiml.

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