19.01.2022

Google reagiert auf österreichisches Analytics-Urteil

In einem Blogpost argumentiert Google-Legal-Chef Kent Walker gegen das vieldiskutierte österreichische Analytics-Urteil und fordert ein neues Übereinkommen zwischen der EU und den USA ein.
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Alphabet: Google-Mutter nun über eine Billion US-Dollar wert - Google Trends - Analytics-Urteil
(c) Adobe Stock/Andrei - Die Google-Zentrale in Mountain View

Vor etwa einer Woche entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB auf Basis einer Beschwerde durch die NGO noyb von Max Schrems, dass Google Analytics mit dem Transfer personenbezogener Daten von der EU in die USA gegen die DSGVO verstößt. Seitdem wird das Thema im In- und Ausland stark diskutiert – und dabei auch immer wieder beschwichtigt. Nun melde sich der US-Riese selbst zum Analytics-Urteil zu Wort – mit einem Blogpost von President Global Affairs und Chief Legal Officer Kent Walker.

“In 15 Jahren noch nie eine derartige Forderung erhalten”

Der Google-Legal-Chef zeigt dabei erwartungsgemäß wenig Verständnis für das Urteil per se. Zur Begründung der DSB, dass die nationalen Sicherheitsbehörden der USA theoretisch die Möglichkeit haben, auf Nutzerdaten zuzugreifen, schreibt Walker: “Google bietet seit mehr als 15 Jahren Analytics-Dienstleistungen für globale Unternehmen an und hat in dieser Zeit noch nie eine derartige Forderung erhalten, über die die Datenschutzbehörde spekuliert hat. Und wir erwarten auch nicht, dass wir eine erhalten werden, da eine solche Forderung wahrscheinlich nicht in den engen Rahmen des entsprechenden Gesetzes fallen würde”.

Zudem sieht Walker das österreichische Analytics-Urteil nicht durch das EuGH-Urteil aus 2020 gedeckt, auf dem es basiert. “Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom Juli 2020 keine starre Norm aufgestellt, nach der die bloße Möglichkeit der Offenlegung von Daten gegenüber einer anderen Regierung die Unterbrechung des weltweiten Datenverkehrs erfordert”, meint Walker. Er sei davon überzeugt, dass die umfangreichen zusätzlichen Maßnahmen, die Google seinen Kund:innen anbietet, einen “praktischen und wirksamen Schutz der Daten nach jedem angemessenen Standard” gewährleisten.

Analytics-Urteil: “Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss”

Dennoch betont Walker, dass das Urteil, das sich nach einer entsprechenden Musterbeschwerde durch noyb konkret auf netdoktor.at bezieht, erheblich größere Konsequenzen innerhalb der EU nach sich ziehen könnte. “Wenn ein theoretisches Risiko des Datenzugriffs ausreichen würde, um den Datenfluss zu blockieren, wäre dies ein Risiko für viele Verleger und kleine Unternehmen, die das Internet nutzen, und würde den Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss verdeutlichen, mit dem das gesamte europäische und amerikanische Unternehmensökosystem konfrontiert ist”, meint der Google-Legal-Chef.

Es sei daher sehr wichtig, dass die Europäische Komission und das US-Handelsministerium möglichst rasch eine Nachfolgelösung für das gescheiterte Privacy Shield-Abkommen finden. “Es steht zu viel auf dem Spiel – und der internationale Handel zwischen Europa und den USA ist für den Lebensunterhalt von Millionen von Menschen zu wichtig -, als dass es nicht gelingen könnte, eine rasche Lösung für dieses drohende Problem zu finden”, so Walker.

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Flasher, Radlicht, Licht für Radfahrer, Armlicht, Leuchtarmband
(c) Nina Huber - Alexander Rech und Ines Wöckl von Flasher.

In Österreich gab es laut dem Statistik-Portal Statista im Jahr 2023 insgesamt fast 10.300 Straßenverkehrsunfälle, bei denen Fahrräder (inklusive E-Bikes) involviert waren. Die Zahl ging damit im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich zurück. Zwischen 2010 und 2023 gab es im Durchschnitt jedes Jahr etwa 7.925 Unfälle mit “Drahteseln”. Vielleicht ein Grund, warum der “Höhle der Löwen“-Alumnus Flasher in der zwölften Staffel nach Angeboten von allen fünf Löwen einen Deal mit Ralf Dümmel und Carsten Maschmeyer (mit jeweils zehn Prozent Beteiligung) abschließen konnte. Kurz darauf folgte eine Partnerschaft mit Tier Mobility.

Flasher: Arm heben führt zu Signal

Das Produkt der Grazer funktioniert als gestengesteuerter Blinker und automatisches Notbremslicht für Zweiräder und Fußgänger, das für Stabilität und 360°-Sichtbarkeit direkt auf Augenhöhe des restlichen Verkehrs sorgen soll. Die Leuchtarmreifen werden dabei am Oberarm getragen. Beim Heben des Armes geben sie ein Lichtsignal ab. Mit ihrem neuen Feature, der haptischen Navigation, erweitern die Gründer:innen nun ihre Armbänder um eine weitere Funktion.

Nutzer:innen können in der kostenlosen App eine Route planen; Vibrationen in den intelligenten Blinker-Armbändern ermöglichen dann die Echtzeit-Navigation während der Fahrt, anstatt ablenkende Handys oder Kopfhörer zu nutzen. Die Navigation ist auch mit älteren Flasher-Armbändern nutzbar.

“Augen und Ohren achten beim Radfahren bestenfalls immer auf den Verkehr. Darum nutzen wir für unsere Navigation Haptik”, sagt Alexander Rech, Co-Gründer und CEO. “Diese sichere und eindeutige Art zu navigieren kann auch gar nicht mit einem Helm oder montierten Blinker umgesetzt werden.”

AUVA als Kunde

Zusätzlich zur haptischen Navigation berichtet Flasher zudem von einem Leuchtturmprojekt mit der der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA. Österreichweit wurden bisher 1.300 ihrer Mitarbeiter:innen mit Flasher ausgestattet, um deren Arbeitswege sicherer zu machen.

“Es ist wirklich fantastisch, dass wir der AUVA mit Flasher ein Produkt bieten können, das ihr Commitment zu nachhaltiger und aktiver Mobilität unterstützt”, sagt Ines Wöckl, Co-Gründerin und CFO, zur Kooperation, “und dabei gleichzeitig die Sicherheit der Mitarbeiter stärkt.”

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