08.09.2022

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

Die Massenabmahnungen wegen Google Fonts stellen tausende Empfänger vor ein Dilemma. Damit kommen komplexe Rechtsfragen auf, die es sinnvoller scheinen lassen, die geforderte Summe einfach zu bezahlen. Denn wer nicht bezahlen möchte, muss auf die Abmahnschreiben rechtswirksam reagieren. Legal-Tech-Tools könnten das Problem lösen.
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Rechtsanwalt Mag. Ulrich Kopetzki
Mag. Ulrich Kopetzki ist Rechtsanwalt, Universitätslektor in Wien und Gründer der Anwalt- und Legal-Tech-Plattform abmahnantwort.at. (c) Ulrich Kopetzki

Die bisher veröffentlichten rechtlichen Stellungnahmen zur Abmahnwelle konzentrieren sich auf die Frage, ob der darin geltend gemachte Schadenersatzanspruch zu Recht besteht. Der überwiegenden Meinung nach ist das nicht der Fall. Dem ist zuzustimmen: Wer innerhalb kurzer Zeit absichtlich tausende Websites besucht und dabei eine Übermittlung der eigenen IP-Adresse in die USA – vorsichtig formuliert – in Kauf nimmt, kann anschließend nicht in jedem dieser Fälle Schadenersatz fordern. Zu Recht wird empfohlen, die geforderten 190 Euro nicht zu bezahlen.

Doch das löst das Problem noch nicht, denn in den Abmahnschreiben verstecken sich noch weitere Probleme. Insbesondere beinhalten die Schreiben ein Auskunftsbegehren, auf das die Empfänger innerhalb eines Monats reagieren müssen. Und dabei können sie einiges falsch machen.

Auskunftsbegehren und Auskunftspflicht

Das Schreiben beinhaltet ein Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Gegenseite begehrt unter anderem Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten vom Betreiber der Website verarbeitet wurden. Außerdem begehrt sie eine Kopie dieser Daten. Dieses Auskunftsbegehren darf nicht ignoriert werden.

Die DSGVO sieht nämlich umfangreiche Rechte für Personen vor, die von einer Datenanwendung betroffen sind. Sie dürfen unter anderem Auskunft darüber verlangen, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden. Verantwortliche, darunter auch Betreiber von Websites, müssen solchen Auskunftsbegehren unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb eines Monats entsprechen. Dies schreibt Art. 12 DSGVO ausdrücklich vor.

Auskunftspflicht nicht unbeschränkt

Diese Auskunftspflicht gilt aber nicht unbeschränkt. Die Auskunft darf beispielsweise verweigert werden, wenn der Antrag exzessiv oder offenkundig unbegründet ist. Außerdem dürfen Verantwortliche unter bestimmten Umständen auch gar keine Auskunft erteilen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verantwortliche damit Gefahr laufen würde, personenbezogene Daten an eine andere Person als die betroffene weiterzugeben.

Im gegenständlichen Fall hat das Auskunftsbegehren einige rechtliche Defekte. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Gegenseite die Websites automatisiert abgerufen hat („crawling“). In den meisten der bisher bekannten Fälle liegt daher die einzig richtige Vorgehensweise darin, die begehrte Auskunft nicht zu erteilen. Aber damit ist das Problem noch nicht gelöst.

Ignorieren reicht nicht: Reaktion innerhalb eines Monats

Es genügt nicht, das Schreiben zu ignorieren. Die DSGVO schreibt vor, dass Verantwortliche den Antragsteller „ohne Verzögerung“, spätestens aber innerhalb eines Monats darüber informieren müssen, wenn sie auf den Antrag hin nicht tätig werden. Sie müssen also auf das Schreiben reagieren und diese Reaktion muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss insbesondere die Gründe für die Verweigerung der Auskunft sowie eine private Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

Wer diese Reaktionspflicht nicht oder fehlerhaft erfüllt, setzt sich insbesondere der Gefahr zivilrechtlicher Klagen der Gegenseite aus. Diese kann sich nicht nur an die Datenschutzbehörde wenden, sondern ihren Auskunftsanspruch auch gerichtlich geltend machen. Selbst wenn dieser nicht zu Recht bestehen sollte, so wäre eine solche Klage dennoch mit Risiken für die Verantwortlichen verbunden. Die Gegenseite hat nämlich ein Recht auf eine begründete Verweigerung der Auskunftserteilung. Wer auf das Schreiben gar nicht oder fehlerhaft reagiert, würde damit der Gegenseite Anlass zur Klagsführung geben.

Nicht zahlen, sondern rechtswirksam antworten

Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage wäre zwar, dass das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Verantwortlichen das Auskunftsbegehren tatsächlich erhalten haben. Dass die Schreiben nicht als Einschreiben versandt wurden, hilft den Verantwortlichen in diesem Fall. Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung aber frei und es kann dennoch zum Ergebnis kommen, dass sie das Schreiben erhalten haben. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass einige Stellen empfohlen haben, auf das Abmahnschreiben mit einem Antrag auf Fristverlängerung zu reagieren. Auch Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer oder Strafanzeigen könnten sich hierbei als Bumerang erweisen. Eine Reaktion auf das Schreiben ist aber auch aus einem anderen Grund empfehlenswert: Durch Aufnahme einer entsprechenden Unterlassungserklärung sowie einer Bestätigung, dass die Website mittlerweile DSGVO-konform ist, kann die Erfolgsaussicht einer Unterlassungsklage reduziert werden.

Die Empfehlung für den richtigen Umgang mit den Abmahnschreiben lautet daher: Nicht zahlen, sondern rechtswirksam antworten. Die Antwort muss insbesondere den Anforderungen des Art. 12 DSGVO genügen und sollte zeigen, dass vom Verantwortlichen keine (weiteren) Rechtsverletzungen zu erwarten sind.

Da die gegenständliche Abmahnwelle weder technisch noch rechtlich professionell umgesetzt wurde, dürfte die Sache – eine wirksame Reaktion gemäß Art. 12 DSGVO vorausgesetzt – für die Betroffenen glimpflich ausgehen. Wer bereits bezahlt hat, kann auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um sein Geld zurückzuerhalten.

Es bleibt aber beunruhigend, dass die weitgehenden Rechte von Betroffenen sehr leicht missbraucht werden können. Eine einzelne Person kann mit einmaligem Aufwand tausende Schreiben automatisiert erstellen und damit komplexe Rechtsprobleme aufwerfen, auf die die Empfänger individuell reagieren müssen. Die Kosten einer betreffenden, individuellen Rechtsberatung sind schnell höher als der geforderte Betrag selbst. Es mag für den Einzelnen daher rationaler scheinen, die geforderte Summe einfach zu bezahlen.

Durch den Einsatz von Legal-Tech-Tools kann in solchen Situationen Waffengleichheit geschaffen werden. Wo ein Einzelner mit geringem Aufwand tausende Betroffene erreicht, müssen sich tausende Betroffene mit geringem Aufwand wehren können. Die neue Online-Plattform www.abmahnantwort.at ist ein erster Schritt in diese Richtung.

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Es war ein seltener Moment der Unverblümtheit, als mich Lukas Zitz, der stellvertretende österreichische Wirtschaftsdelegierte in New York, vor einigen Monaten kontaktierte: „Mario, we have to talk.“ Seine Botschaft aus dem Epizentrum der globalen Wirtschaft: In den USA geht gerade richtig die Post ab, und zwar bei einem Thema, das man dort bis vor kurzem kaum buchstabieren konnte: Apprenticeships. Der klassischen, praxisnahen Berufsausbildung nach europäischem Vorbild.

Während wir in Österreich und Europa seit Jahrzehnten ein Narrativ pflegen, das möglichst jeden Jugendlichen in die Hörsäle der Universitäten treibt, vollzieht die größte Wirtschaftsmacht der Welt eine radikale Kehrtwende. Im April 2025 unterzeichnete US-Präsident Trump eine weitreichende Executive Order mit dem vielsagenden Titel „Preparing Americans for High-Paying Skilled Trade Jobs of the Future“. Das Ziel ist brutal ambitioniert: Die Zahl der registrierten Lehrlinge soll auf eine Million hochgeschraubt werden. Angetrieben von einer Reindustrialisierungsstrategie, die Fabriken aus Asien zurückholt, und getragen von den größten Playern der Tech- und Finanzwelt. Weniger „College for All“, heißt das neue Motto in Washington.

Der Irrtum der akademischen Elite

Wir haben uns in Europa schlichtweg kaputt studiert. Wir haben Generationen eingeredet, dass Wohlstand und gesellschaftlicher Status nur über einen akademischen Titel führen. Das Ergebnis? Ein dramatischer Überschuss an Absolventen in Fächern, die der Markt in dieser Dichte schlicht nicht braucht, während uns an allen Ecken und Enden die Praktiker fehlen.

Die Quittung liefert der heimische Arbeitsmarkt unmissverständlich. Auswertungen der Agenda Austria auf Basis von AMS-Daten zeigen: Die Arbeitslosigkeit unter Akademikern steigt zuletzt deutlich an, während Menschen mit einer klassischen Lehrausbildung zu den krisenfestesten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt zählen. Mehr noch: Das alte Vorurteil, dass sich nur ein Studium finanziell lohnt, gerät zunehmend ins Wanken. In Deutschland etwa verdienen Beschäftigte mit Meister-, Techniker- oder Fachschulabschluss laut Statistischem Bundesamt (Verdiensterhebung, April 2025) im Schnitt 5.405 Euro brutto im Monat und damit mehr als Bachelor-Absolventen mit 5.289 Euro.

Gleichzeitig offenbart eine großangelegte Unternehmensbefragung des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) aus dem Jahr 2023 das ganze Dilemma unserer Wirtschaft: Satte 60,9 Prozent aller Betriebe klagen über massive Schwierigkeiten, Stellen mit Lehrabschluss zu besetzen. Universitätsabsolventen werden dagegen nur noch von mageren 8,1 Prozent der Unternehmen dringend gesucht. Wir bilden am Bedarf vorbei. Dabei ist die Lehre die beste Medizin gegen soziale Krisen: Daten des ibw („Lehrlingsausbildung im Überblick“, 2023) belegen, dass jene Bundesländer mit einer hohen Lehranfängerquote wie Oberösterreich, Salzburg oder Tirol die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit aufweisen, während das akademisierte Wien mit fast 12 Prozent Jugendarbeitslosigkeit das Schlusslicht bildet.

Die USA bauen die „neue Elite“ mit unserem Modell

Ein Blick nach Übersee zeigt, wie blind Europa für die eigenen Stärken geworden ist. Bei einer Delegationsreise von Advantage Austria durch Chicago und Atlanta konnte ich mit österreichischen Vorzeigebetrieben wie Palfinger, KNAPP, Inteco oder STIWA sprechen, die vor Ort produzieren. Sie alle stehen vor derselben Herkulesaufgabe: Workforce Development.

Doch die Dynamik in den USA hat sich komplett verändert. Für den aktuellen KI-Boom, für den Bau und Betrieb gigantischer Rechenzentren und hochautomatisierter Logistikzentren braucht es keine Menschen, die auf niedrigstem Niveau stupide Handgriffe wiederholen. Und es braucht dafür überraschenderweise auch keine Master-Absolventen, die komplexe Systeme nur aus dem Lehrbuch kennen. Für moderne Wartung (Maintenance), Automation und Mechatronik braucht es Fachkräfte, die in der Lage sind, hochkomplexe, reale Probleme direkt an der Maschine zu lösen. Köpfe, die mit den Händen denken.

Bisher hinken die USA beim Fachpersonal im internationalen Vergleich zwar hinterher: rund 700.000 Apprentices auf 340 Millionen Einwohner, verglichen mit 1,2 Millionen Azubis im deutlich kleineren Deutschland. Genau dieser Unterschied erklärt, warum amerikanische Unternehmen derzeit so intensiv nach Vorbildern aus Österreich, Deutschland oder der Schweiz suchen. Das Problem für uns: Die Amerikaner holen im Eiltempo auf. Seit Beginn der aktuellen US-Administration wurden laut US-Arbeitsministerium bereits über 386.000 neue Apprentices registriert. Das entspricht einem gewaltigen Zwischenspurt.

Ein Weckruf für Europa: Es ist eins vor zwölf

Österreich hat rund 100.000 Lehrlinge, ein historisches Pfund, um das uns die Amerikaner beneiden. Doch während die USA die bürokratischen Hürden für Betriebe radikal abbauen, Qualifikationen wie Micro-Credentials anerkennen und das System mit Milliarden professionalisieren, verwalten wir in Europa den Mangel und klammern uns an den kollektiven Titel-Wahn.

Wir müssen aufhören, die Lehrlingsausbildung als gesellschaftliche „Notlösung“ abzutun. Es ist für Europa nicht mehr fünf vor zwölf, es ist eins vor zwölf. Während wir uns in endlosen Debatten über Vier-Tage-Wochen und akademische Befindlichkeiten verlieren, zieht die größte Wirtschaftsmacht der Welt mit unserem eigenen Modell im Sprint an uns vorbei.

Wo bleibt unser großer Aufbruch? Wo bleibt das laute, stolze Begehren für das Handwerk? Wir müssen uns in Europa endlich zusammenreißen, den akademischen Hochmut ablegen und die Macher wieder zu den echten Helden unserer Wirtschaft machen. Wenn wir das System jetzt nicht radikal modernisieren und aufwerten, stehen wir bald mit einer Million theoretischer Master-Arbeiten da, aber ohne eine einzige Hand, die die Welt von morgen überhaupt noch bauen oder warten kann.

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