08.09.2022

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

Die Massenabmahnungen wegen Google Fonts stellen tausende Empfänger vor ein Dilemma. Damit kommen komplexe Rechtsfragen auf, die es sinnvoller scheinen lassen, die geforderte Summe einfach zu bezahlen. Denn wer nicht bezahlen möchte, muss auf die Abmahnschreiben rechtswirksam reagieren. Legal-Tech-Tools könnten das Problem lösen.
/artikel/google-fonts-abmahnwelle-stellt-empfaenger-vor-dilemma
Rechtsanwalt Mag. Ulrich Kopetzki
Mag. Ulrich Kopetzki ist Rechtsanwalt, Universitätslektor in Wien und Gründer der Anwalt- und Legal-Tech-Plattform abmahnantwort.at. (c) Ulrich Kopetzki

Die bisher veröffentlichten rechtlichen Stellungnahmen zur Abmahnwelle konzentrieren sich auf die Frage, ob der darin geltend gemachte Schadenersatzanspruch zu Recht besteht. Der überwiegenden Meinung nach ist das nicht der Fall. Dem ist zuzustimmen: Wer innerhalb kurzer Zeit absichtlich tausende Websites besucht und dabei eine Übermittlung der eigenen IP-Adresse in die USA – vorsichtig formuliert – in Kauf nimmt, kann anschließend nicht in jedem dieser Fälle Schadenersatz fordern. Zu Recht wird empfohlen, die geforderten 190 Euro nicht zu bezahlen.

Doch das löst das Problem noch nicht, denn in den Abmahnschreiben verstecken sich noch weitere Probleme. Insbesondere beinhalten die Schreiben ein Auskunftsbegehren, auf das die Empfänger innerhalb eines Monats reagieren müssen. Und dabei können sie einiges falsch machen.

Auskunftsbegehren und Auskunftspflicht

Das Schreiben beinhaltet ein Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Gegenseite begehrt unter anderem Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten vom Betreiber der Website verarbeitet wurden. Außerdem begehrt sie eine Kopie dieser Daten. Dieses Auskunftsbegehren darf nicht ignoriert werden.

Die DSGVO sieht nämlich umfangreiche Rechte für Personen vor, die von einer Datenanwendung betroffen sind. Sie dürfen unter anderem Auskunft darüber verlangen, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden. Verantwortliche, darunter auch Betreiber von Websites, müssen solchen Auskunftsbegehren unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb eines Monats entsprechen. Dies schreibt Art. 12 DSGVO ausdrücklich vor.

Auskunftspflicht nicht unbeschränkt

Diese Auskunftspflicht gilt aber nicht unbeschränkt. Die Auskunft darf beispielsweise verweigert werden, wenn der Antrag exzessiv oder offenkundig unbegründet ist. Außerdem dürfen Verantwortliche unter bestimmten Umständen auch gar keine Auskunft erteilen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verantwortliche damit Gefahr laufen würde, personenbezogene Daten an eine andere Person als die betroffene weiterzugeben.

Im gegenständlichen Fall hat das Auskunftsbegehren einige rechtliche Defekte. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Gegenseite die Websites automatisiert abgerufen hat („crawling“). In den meisten der bisher bekannten Fälle liegt daher die einzig richtige Vorgehensweise darin, die begehrte Auskunft nicht zu erteilen. Aber damit ist das Problem noch nicht gelöst.

Ignorieren reicht nicht: Reaktion innerhalb eines Monats

Es genügt nicht, das Schreiben zu ignorieren. Die DSGVO schreibt vor, dass Verantwortliche den Antragsteller „ohne Verzögerung“, spätestens aber innerhalb eines Monats darüber informieren müssen, wenn sie auf den Antrag hin nicht tätig werden. Sie müssen also auf das Schreiben reagieren und diese Reaktion muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss insbesondere die Gründe für die Verweigerung der Auskunft sowie eine private Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

Wer diese Reaktionspflicht nicht oder fehlerhaft erfüllt, setzt sich insbesondere der Gefahr zivilrechtlicher Klagen der Gegenseite aus. Diese kann sich nicht nur an die Datenschutzbehörde wenden, sondern ihren Auskunftsanspruch auch gerichtlich geltend machen. Selbst wenn dieser nicht zu Recht bestehen sollte, so wäre eine solche Klage dennoch mit Risiken für die Verantwortlichen verbunden. Die Gegenseite hat nämlich ein Recht auf eine begründete Verweigerung der Auskunftserteilung. Wer auf das Schreiben gar nicht oder fehlerhaft reagiert, würde damit der Gegenseite Anlass zur Klagsführung geben.

Nicht zahlen, sondern rechtswirksam antworten

Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage wäre zwar, dass das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Verantwortlichen das Auskunftsbegehren tatsächlich erhalten haben. Dass die Schreiben nicht als Einschreiben versandt wurden, hilft den Verantwortlichen in diesem Fall. Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung aber frei und es kann dennoch zum Ergebnis kommen, dass sie das Schreiben erhalten haben. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass einige Stellen empfohlen haben, auf das Abmahnschreiben mit einem Antrag auf Fristverlängerung zu reagieren. Auch Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer oder Strafanzeigen könnten sich hierbei als Bumerang erweisen. Eine Reaktion auf das Schreiben ist aber auch aus einem anderen Grund empfehlenswert: Durch Aufnahme einer entsprechenden Unterlassungserklärung sowie einer Bestätigung, dass die Website mittlerweile DSGVO-konform ist, kann die Erfolgsaussicht einer Unterlassungsklage reduziert werden.

Die Empfehlung für den richtigen Umgang mit den Abmahnschreiben lautet daher: Nicht zahlen, sondern rechtswirksam antworten. Die Antwort muss insbesondere den Anforderungen des Art. 12 DSGVO genügen und sollte zeigen, dass vom Verantwortlichen keine (weiteren) Rechtsverletzungen zu erwarten sind.

Da die gegenständliche Abmahnwelle weder technisch noch rechtlich professionell umgesetzt wurde, dürfte die Sache – eine wirksame Reaktion gemäß Art. 12 DSGVO vorausgesetzt – für die Betroffenen glimpflich ausgehen. Wer bereits bezahlt hat, kann auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um sein Geld zurückzuerhalten.

Es bleibt aber beunruhigend, dass die weitgehenden Rechte von Betroffenen sehr leicht missbraucht werden können. Eine einzelne Person kann mit einmaligem Aufwand tausende Schreiben automatisiert erstellen und damit komplexe Rechtsprobleme aufwerfen, auf die die Empfänger individuell reagieren müssen. Die Kosten einer betreffenden, individuellen Rechtsberatung sind schnell höher als der geforderte Betrag selbst. Es mag für den Einzelnen daher rationaler scheinen, die geforderte Summe einfach zu bezahlen.

Durch den Einsatz von Legal-Tech-Tools kann in solchen Situationen Waffengleichheit geschaffen werden. Wo ein Einzelner mit geringem Aufwand tausende Betroffene erreicht, müssen sich tausende Betroffene mit geringem Aufwand wehren können. Die neue Online-Plattform www.abmahnantwort.at ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Deine ungelesenen Artikel:
21.09.2026

„Du bist, was du isst. Das gilt auch für den Hund“: The GoodStuff bringt natürlichen Proteinriegel für Hunde auf den Markt

Proteinreiche Snacks sind nicht mehr ausschließlich Menschen vorbehalten. The GoodStuff verkauft einen Proteinriegel aus natürlichen Zutaten, der Hunden mehr Energie im Alltag geben soll.
/artikel/du-bist-was-du-isst-das-gilt-auch-fuer-den-hund-the-goodstuff-bringt-natuerlichen-proteinriegel-fuer-hunde-auf-den-markt
21.09.2026

„Du bist, was du isst. Das gilt auch für den Hund“: The GoodStuff bringt natürlichen Proteinriegel für Hunde auf den Markt

Proteinreiche Snacks sind nicht mehr ausschließlich Menschen vorbehalten. The GoodStuff verkauft einen Proteinriegel aus natürlichen Zutaten, der Hunden mehr Energie im Alltag geben soll.
/artikel/du-bist-was-du-isst-das-gilt-auch-fuer-den-hund-the-goodstuff-bringt-natuerlichen-proteinriegel-fuer-hunde-auf-den-markt
Die Founder von The GoodStuff Christian Knauss (l.) und Thomas Schmidbauer (r.) setzen in Zukunft auf einen natürlichen Proteinriegel. | ©Alina Diesner

Ein Proteinshake hier, ein Proteinriegel da. Österreichs Supermarktregale sind gefüllt mit eiweißhaltigen Produkten. Der Trend zur bewussten Ernährung schlägt auch auf die Tierwelt über. Mit SnackSnack erweitert The GoodStuff sein Sortiment um einen Proteinriegel für Hunde, der auf natürlichen Inhaltsstoffen basiert. „Wir wollen Tiere so ernähren, wie es die Natur für sie vorgesehen hat. Und deswegen bieten wir Futter- und Snackprodukte an, die sich einer sehr natürlichen Philosophie unterwerfen“, erklärt Co-Founder Thomas Schmidbauer im brutkasten-Gespräch.

Ein besseres Hundeleben

Hunde sollen durch den Riegel mehr Energie haben und ein glücklicheres Leben führen. „Du bist, was du isst. Das gilt auch für den Hund. Wenn ich nur Schrott in mich reinschaufle, dann wird es mir nicht gut gehen“, sagt Schmidbauer, der die Riegel als „hochwertiges Snackprodukt“ beschreibt. Dass die Hunde den Proteinriegel zwingend für eine gesunde Ernährung brauchen würden, bestätigte er jedoch nicht. Denn für eine ausgewogene Ernährung müsse durch Trocken- und Nassfutter gesorgt werden.

Die Riegel bestehen zu 90 Prozent aus Hühnerfleisch, Quinoa, Flohsamen und Mineralstoffen. „Man kann jetzt in den Supermarkt gehen und Hundesnacks kaufen, die voller Getreide und irgendwelcher Zusatzstoffe sind. Dem Hund wird das nicht gut tun. Unser Riegel ist ein Naturprodukt ohne irgendwelche künstlichen Zusatzstoffe, Geschmacksverstärker oder sonst irgendeinen ‚Klimbim‘“, erklärt Schmidbauer. Die Kombination des proteinhaltigen Hühnerfleisches mit Quinoa, das „den Blutzuckerspiegel konstant auf einem Level hält“, mache den Riegel ideal für aktive Tage.

Ein Kilo für rund 60 Euro

Qualität hat ihren Preis, das trifft auch auf die Proteinriegel von The GoodStuff zu. Ein Kilogramm kommt im Onlineshop auf rund 60 Euro. Zum Vergleich: Die Pedigree Ranchos, die auf Fressnapf als Trainingssnack beworben werden, kosten auf eben dieser Website rund 33 Euro pro Kilo. Schmidbauer sieht den Preis jedoch nicht als problematisch an: „Der ist dadurch gerechtfertigt, dass es einfach ein extrem hochwertiges Produkt ist. Wenn ich hochwertig produziere, dann muss ich auch einen höheren Preis verlangen.“

Der Verkauf der Riegel laufe bisher gut. The GoodStuff habe bereits „Tausende verkauft“, das Feedback sei durchwegs positiv. Aktuell sind die Riegel in der Geschmacksrichtung Huhn erhältlich, weitere seien aber geplant. The GoodStuff sieht die Riegel als logische Ergänzung zu seinem bisherigen Sortiment. Die österreichische Firma verkauft ihre Produkte neben Österreich und Deutschland in weiteren zehn Märkten.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma