08.09.2022

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

Die Massenabmahnungen wegen Google Fonts stellen tausende Empfänger vor ein Dilemma. Damit kommen komplexe Rechtsfragen auf, die es sinnvoller scheinen lassen, die geforderte Summe einfach zu bezahlen. Denn wer nicht bezahlen möchte, muss auf die Abmahnschreiben rechtswirksam reagieren. Legal-Tech-Tools könnten das Problem lösen.
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Rechtsanwalt Mag. Ulrich Kopetzki
Mag. Ulrich Kopetzki ist Rechtsanwalt, Universitätslektor in Wien und Gründer der Anwalt- und Legal-Tech-Plattform abmahnantwort.at. (c) Ulrich Kopetzki

Die bisher veröffentlichten rechtlichen Stellungnahmen zur Abmahnwelle konzentrieren sich auf die Frage, ob der darin geltend gemachte Schadenersatzanspruch zu Recht besteht. Der überwiegenden Meinung nach ist das nicht der Fall. Dem ist zuzustimmen: Wer innerhalb kurzer Zeit absichtlich tausende Websites besucht und dabei eine Übermittlung der eigenen IP-Adresse in die USA – vorsichtig formuliert – in Kauf nimmt, kann anschließend nicht in jedem dieser Fälle Schadenersatz fordern. Zu Recht wird empfohlen, die geforderten 190 Euro nicht zu bezahlen.

Doch das löst das Problem noch nicht, denn in den Abmahnschreiben verstecken sich noch weitere Probleme. Insbesondere beinhalten die Schreiben ein Auskunftsbegehren, auf das die Empfänger innerhalb eines Monats reagieren müssen. Und dabei können sie einiges falsch machen.

Auskunftsbegehren und Auskunftspflicht

Das Schreiben beinhaltet ein Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Gegenseite begehrt unter anderem Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten vom Betreiber der Website verarbeitet wurden. Außerdem begehrt sie eine Kopie dieser Daten. Dieses Auskunftsbegehren darf nicht ignoriert werden.

Die DSGVO sieht nämlich umfangreiche Rechte für Personen vor, die von einer Datenanwendung betroffen sind. Sie dürfen unter anderem Auskunft darüber verlangen, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden. Verantwortliche, darunter auch Betreiber von Websites, müssen solchen Auskunftsbegehren unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb eines Monats entsprechen. Dies schreibt Art. 12 DSGVO ausdrücklich vor.

Auskunftspflicht nicht unbeschränkt

Diese Auskunftspflicht gilt aber nicht unbeschränkt. Die Auskunft darf beispielsweise verweigert werden, wenn der Antrag exzessiv oder offenkundig unbegründet ist. Außerdem dürfen Verantwortliche unter bestimmten Umständen auch gar keine Auskunft erteilen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verantwortliche damit Gefahr laufen würde, personenbezogene Daten an eine andere Person als die betroffene weiterzugeben.

Im gegenständlichen Fall hat das Auskunftsbegehren einige rechtliche Defekte. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Gegenseite die Websites automatisiert abgerufen hat („crawling“). In den meisten der bisher bekannten Fälle liegt daher die einzig richtige Vorgehensweise darin, die begehrte Auskunft nicht zu erteilen. Aber damit ist das Problem noch nicht gelöst.

Ignorieren reicht nicht: Reaktion innerhalb eines Monats

Es genügt nicht, das Schreiben zu ignorieren. Die DSGVO schreibt vor, dass Verantwortliche den Antragsteller „ohne Verzögerung“, spätestens aber innerhalb eines Monats darüber informieren müssen, wenn sie auf den Antrag hin nicht tätig werden. Sie müssen also auf das Schreiben reagieren und diese Reaktion muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss insbesondere die Gründe für die Verweigerung der Auskunft sowie eine private Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

Wer diese Reaktionspflicht nicht oder fehlerhaft erfüllt, setzt sich insbesondere der Gefahr zivilrechtlicher Klagen der Gegenseite aus. Diese kann sich nicht nur an die Datenschutzbehörde wenden, sondern ihren Auskunftsanspruch auch gerichtlich geltend machen. Selbst wenn dieser nicht zu Recht bestehen sollte, so wäre eine solche Klage dennoch mit Risiken für die Verantwortlichen verbunden. Die Gegenseite hat nämlich ein Recht auf eine begründete Verweigerung der Auskunftserteilung. Wer auf das Schreiben gar nicht oder fehlerhaft reagiert, würde damit der Gegenseite Anlass zur Klagsführung geben.

Nicht zahlen, sondern rechtswirksam antworten

Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage wäre zwar, dass das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Verantwortlichen das Auskunftsbegehren tatsächlich erhalten haben. Dass die Schreiben nicht als Einschreiben versandt wurden, hilft den Verantwortlichen in diesem Fall. Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung aber frei und es kann dennoch zum Ergebnis kommen, dass sie das Schreiben erhalten haben. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass einige Stellen empfohlen haben, auf das Abmahnschreiben mit einem Antrag auf Fristverlängerung zu reagieren. Auch Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer oder Strafanzeigen könnten sich hierbei als Bumerang erweisen. Eine Reaktion auf das Schreiben ist aber auch aus einem anderen Grund empfehlenswert: Durch Aufnahme einer entsprechenden Unterlassungserklärung sowie einer Bestätigung, dass die Website mittlerweile DSGVO-konform ist, kann die Erfolgsaussicht einer Unterlassungsklage reduziert werden.

Die Empfehlung für den richtigen Umgang mit den Abmahnschreiben lautet daher: Nicht zahlen, sondern rechtswirksam antworten. Die Antwort muss insbesondere den Anforderungen des Art. 12 DSGVO genügen und sollte zeigen, dass vom Verantwortlichen keine (weiteren) Rechtsverletzungen zu erwarten sind.

Da die gegenständliche Abmahnwelle weder technisch noch rechtlich professionell umgesetzt wurde, dürfte die Sache – eine wirksame Reaktion gemäß Art. 12 DSGVO vorausgesetzt – für die Betroffenen glimpflich ausgehen. Wer bereits bezahlt hat, kann auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um sein Geld zurückzuerhalten.

Es bleibt aber beunruhigend, dass die weitgehenden Rechte von Betroffenen sehr leicht missbraucht werden können. Eine einzelne Person kann mit einmaligem Aufwand tausende Schreiben automatisiert erstellen und damit komplexe Rechtsprobleme aufwerfen, auf die die Empfänger individuell reagieren müssen. Die Kosten einer betreffenden, individuellen Rechtsberatung sind schnell höher als der geforderte Betrag selbst. Es mag für den Einzelnen daher rationaler scheinen, die geforderte Summe einfach zu bezahlen.

Durch den Einsatz von Legal-Tech-Tools kann in solchen Situationen Waffengleichheit geschaffen werden. Wo ein Einzelner mit geringem Aufwand tausende Betroffene erreicht, müssen sich tausende Betroffene mit geringem Aufwand wehren können. Die neue Online-Plattform www.abmahnantwort.at ist ein erster Schritt in diese Richtung.

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Mit dem Edison 2026 wurde gestern ein weiteres Mal der von tech2b organisierte oberösterreichische Gründungs- und Innovationspreis vergeben. Ausschlaggebend für die Vergabe sind laut tech2b Innovationskraft, Umsetzbarkeit und klares Marktpotenzial. „Der Edison ist weit mehr als ein Ideenwettbewerb. Er ist ein Sprungbrett für Gründerinnen und Gründer und ein wichtiger Baustein im oberösterreichischen Innovationsökosystem“, kommentiert tech2b-Geschäftsführer Lukas Keplinger.

Vergeben wurden Preise in den Kategorien HighTech, GreenTech, MedTech und Pionier:innen sowie die zwei Sonderpreise Edison ChangeMaker für fortgeschrittene Startups und Edison Alva für Corporate-Startup-Collaboration-Projekte. Die Preisgelder betrugen insgesamt rund 50.000 Euro.

Das sind die Sieger des Edison 2026

Kategorie Pionier:innen: bloomnow

Bloomnow aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung entwickelt eine digitale Plattform für Familien mit neurodivergenten Kindern und deren Umfeld. Die Lösung verbindet wissenschaftlich fundiertes Wissen mit personalisierten Unterstützungsangeboten und passenden Kontakten mit Expertinnen und Experten. Mithilfe eines intelligenten Matching-Ansatzes sollen Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Betreuungspersonen genau jene Informationen, Werkzeuge und Hilfestellungen erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Damit will bloomnow dazu beitragen, die Lücke zwischen Diagnose, Orientierung und konkreter Unterstützung im Alltag zu schließen. Das Unternehmen erhielt ein Preisgeld von 5.000 Euro, gesponsert von der Sparkasse OÖ. Weitere Sponsoren sind Creative Region Linz und Kunstuniversität Linz.

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Kategorie Greentech: PrintReClaim

PrintReClaim aus dem Bezirk Gmunden entwickelt eine kompakte Recyclinganlage, die Kunststoffabfälle direkt vor Ort zu hochwertigem 3D-Druck-Filament verarbeitet. Die Lösung macht unterschiedliche Kunststoffe wie PET-Flaschen oder Verpackungen für den 3D-Druck wieder nutzbar und soll so einen dezentralen Recyclingkreislauf ermöglichen. Dadurch sollen Materialkosten und CO₂-Emissionen reduziert und Kunststoffabfälle in wertvolle Ressourcen verwandelt werden. Das Startup erhielt ein Preisgeld von 5.000 Euro gesponsert von Siemens OÖ.

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Kategorie Medtech: Wholomics

Wholomics aus dem Bezirk Ried im Innkreis entwickelt einen kosteneffizienten Bluttest zur Früherkennung mehrerer Krebsarten aus einer einzigen Blutprobe – brutkasten berichtete bereits. Mithilfe einer Kombination aus Metabolomik und Künstlicher Intelligenz analysiert die Lösung stoffwechselbedingte Veränderungen im Blut, um frühzeitig Hinweise auf verschiedene Krebsarten zu erkennen. Dadurch sollen gezielte medizinische Folgeuntersuchungen ermöglicht und die Krebsfrüherkennung verbessert werden. Das Startup erhielt ein Preisgeld von 5.000 Euro gesponsert von GE HealthCare.

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Kategorie Hightech: Flatwise

Flatwise aus Linz entwickelt eine KI-gestützte Plattform für die effiziente und transparente Verwaltung von Immobilien (brutkasten berichtete bereits). Die Lösung automatisiert zentrale Prozesse wie Dokumentenmanagement, Fristenkontrolle, Finanzverwaltung und Mieterkommunikation und soll Vermieter:innen so dabei unterstützen, ihre Immobilien eigenständig und kosteneffizient zu verwalten. Damit will Flatwise eine moderne Alternative zu klassischen Hausverwaltungen und herkömmlichen Verwaltungstools bieten. Das Startup bekam ein Preisgeld von 5.000 Euro, gesponsert von KGG UBG und dem OÖ HightechFonds.

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Kategorie ChangeMaker: Diamens

Diamens aus Linz entwickelt einen nichtinvasiven Test zur frühzeitigen Erkennung von Endometriose auf Basis von Menstruationsblut – brutkasten berichtete bereits. Die Lösung soll eine einfache und patientinnenfreundliche Diagnose ermöglichen und damit die oft jahrelange Wartezeit bis zur Erkennung der Erkrankung deutlich verkürzen. Damit will Diamens einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Frauengesundheit leisten. Das Startup erhielt ein PR-Paket im Wert von etwa 15.000 Euro, gesponsert von der WKOÖ.

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Kategorie Edison Alva: Internorm International GmbH und quomatic.ai GmbH

Der Edison Alva 2026 geht an die Zusammenarbeit von Internorm International GmbH und dem oberösterreichischen KI-Startup Quomatic. Gemeinsam entwickeln die Partner seit mehreren Jahren KI-Lösungen für zentrale Geschäftsprozesse, darunter intelligente Kundenberatung, Vertriebsunterstützung und Prognosemodelle. Eine Bewerbung für den Preis war nicht möglich, die Nominierung erfolgte durch den PIER-4-Leadberaterkreis. Die Gewinner erhielten Medienpräsenz in Form eines PR-Pakets in Höhe von rund 10.000 Euro, gesponsert von PIER 4 mit den weiteren Sponsoren Chefinfo und Die Macher.

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