13.01.2022

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

Die heimische Datenschutzbehörde DSB entschied nach einer Beschwerde durch die NGO noyb von Max Schrems, dass Google Analytics gegen die DSGVO verstößt.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Wieder einmal macht eine Behördenentscheidung in der EU, die durch den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems mit seiner NGO noyb angestoßen wurde, einem US-Tech-Riesen zu schaffen. Konkret entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB nach einer „Musterbeschwerde“ von noyb, auf Basis der sogenannten „Schrems 2“-Entscheidung des EuGH, dass die Nutzung von Google Analytics durch netdoktor.at illegal ist. Denn bei einigen der Daten, die im Zuge der Erfassung auf US-Servern landen, handelt es sich um persönliche Daten laut DSGVO. Das Urteil betrifft alle heimischen und in weiterer Folge alle EU-Unternehmen, die Google Analytics implementiert haben, ist man bei noyb überzeugt.

„Die Quintessenz ist: EU-Unternehmen können keine US-Cloud-Dienste mehr nutzen.“

„Anstatt ihre Dienste technisch so anzupassen, dass sie mit der DSGVO konform sind, haben US-Unternehmen versucht, einfach ein paar Texte in ihre Datenschutzrichtlinien einzufügen und den EuGH zu ignorieren. Viele EU-Unternehmen sind diesem Beispiel gefolgt, anstatt auf legale Dienste zu wechseln“, kommentiert Max Schrems. Die DSB habe nun eine sehr detaillierte und fundierte Entscheidung erlassen: „Die Quintessenz ist: EU-Unternehmen können keine US-Cloud-Dienste mehr nutzen. Es ist jetzt 1,5 Jahre her, dass der EuGH das ein zweites Mal bestätigt hat – es ist also mehr als an der Zeit, dass das Gesetz auch durchgesetzt wird“, so der Datenschutz-Aktivist.

Nach Google Analytics-Entscheid: Weitere Entscheidungen in der ganzen EU erwartet

Nachdem es insgesamt 101 derartige Musterbeschwerden gab, werden nun weitere ähnliche Entscheide in anderen EU-Ländern erwartet, zumal die EU-Staaten hier in einer gemeinsamen Taskforce koordiniert sind. Die DSGVO sieht für Verstöße bekanntlich Strafen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Zumindest für netdoktor wird es derweil aber keine Strafe durch die DSB geben. Schrems ist jedenfalls sicher: „Langfristig brauchen wir entweder einen angemessenen Datenschutz in den USA, oder wir werden am Ende getrennte Produkte für die USA und die EU haben. Ich persönlich würde einen besseren Schutz in den USA bevorzugen, aber das ist Sache des US-Gesetzgebers.“

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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