13.01.2022

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

Die heimische Datenschutzbehörde DSB entschied nach einer Beschwerde durch die NGO noyb von Max Schrems, dass Google Analytics gegen die DSGVO verstößt.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Wieder einmal macht eine Behördenentscheidung in der EU, die durch den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems mit seiner NGO noyb angestoßen wurde, einem US-Tech-Riesen zu schaffen. Konkret entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB nach einer „Musterbeschwerde“ von noyb, auf Basis der sogenannten „Schrems 2“-Entscheidung des EuGH, dass die Nutzung von Google Analytics durch netdoktor.at illegal ist. Denn bei einigen der Daten, die im Zuge der Erfassung auf US-Servern landen, handelt es sich um persönliche Daten laut DSGVO. Das Urteil betrifft alle heimischen und in weiterer Folge alle EU-Unternehmen, die Google Analytics implementiert haben, ist man bei noyb überzeugt.

„Die Quintessenz ist: EU-Unternehmen können keine US-Cloud-Dienste mehr nutzen.“

„Anstatt ihre Dienste technisch so anzupassen, dass sie mit der DSGVO konform sind, haben US-Unternehmen versucht, einfach ein paar Texte in ihre Datenschutzrichtlinien einzufügen und den EuGH zu ignorieren. Viele EU-Unternehmen sind diesem Beispiel gefolgt, anstatt auf legale Dienste zu wechseln“, kommentiert Max Schrems. Die DSB habe nun eine sehr detaillierte und fundierte Entscheidung erlassen: „Die Quintessenz ist: EU-Unternehmen können keine US-Cloud-Dienste mehr nutzen. Es ist jetzt 1,5 Jahre her, dass der EuGH das ein zweites Mal bestätigt hat – es ist also mehr als an der Zeit, dass das Gesetz auch durchgesetzt wird“, so der Datenschutz-Aktivist.

Nach Google Analytics-Entscheid: Weitere Entscheidungen in der ganzen EU erwartet

Nachdem es insgesamt 101 derartige Musterbeschwerden gab, werden nun weitere ähnliche Entscheide in anderen EU-Ländern erwartet, zumal die EU-Staaten hier in einer gemeinsamen Taskforce koordiniert sind. Die DSGVO sieht für Verstöße bekanntlich Strafen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Zumindest für netdoktor wird es derweil aber keine Strafe durch die DSB geben. Schrems ist jedenfalls sicher: „Langfristig brauchen wir entweder einen angemessenen Datenschutz in den USA, oder wir werden am Ende getrennte Produkte für die USA und die EU haben. Ich persönlich würde einen besseren Schutz in den USA bevorzugen, aber das ist Sache des US-Gesetzgebers.“

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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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