Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal
Die heimische Datenschutzbehörde DSB entschied nach einer Beschwerde durch die NGO noyb von Max Schrems, dass Google Analytics gegen die DSGVO verstößt.
Wieder einmal macht eine Behördenentscheidung in der EU, die durch den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems mit seiner NGO noyb angestoßen wurde, einem US-Tech-Riesen zu schaffen. Konkret entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB nach einer „Musterbeschwerde“ von noyb, auf Basis der sogenannten „Schrems 2“-Entscheidung des EuGH, dass die Nutzung von Google Analytics durch netdoktor.at illegal ist. Denn bei einigen der Daten, die im Zuge der Erfassung auf US-Servern landen, handelt es sich um persönliche Daten laut DSGVO. Das Urteil betrifft alle heimischen und in weiterer Folge alle EU-Unternehmen, die Google Analytics implementiert haben, ist man bei noyb überzeugt.
„Die Quintessenz ist: EU-Unternehmen können keine US-Cloud-Dienste mehr nutzen.“
„Anstatt ihre Dienste technisch so anzupassen, dass sie mit der DSGVO konform sind, haben US-Unternehmen versucht, einfach ein paar Texte in ihre Datenschutzrichtlinien einzufügen und den EuGH zu ignorieren. Viele EU-Unternehmen sind diesem Beispiel gefolgt, anstatt auf legale Dienste zu wechseln“, kommentiert Max Schrems. Die DSB habe nun eine sehr detaillierte und fundierte Entscheidung erlassen: „Die Quintessenz ist: EU-Unternehmen können keine US-Cloud-Dienste mehr nutzen. Es ist jetzt 1,5 Jahre her, dass der EuGH das ein zweites Mal bestätigt hat – es ist also mehr als an der Zeit, dass das Gesetz auch durchgesetzt wird“, so der Datenschutz-Aktivist.
Nach Google Analytics-Entscheid: Weitere Entscheidungen in der ganzen EU erwartet
Nachdem es insgesamt 101 derartige Musterbeschwerden gab, werden nun weitere ähnliche Entscheide in anderen EU-Ländern erwartet, zumal die EU-Staaten hier in einer gemeinsamen Taskforce koordiniert sind. Die DSGVO sieht für Verstöße bekanntlich Strafen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Zumindest für netdoktor wird es derweil aber keine Strafe durch die DSB geben. Schrems ist jedenfalls sicher: „Langfristig brauchen wir entweder einen angemessenen Datenschutz in den USA, oder wir werden am Ende getrennte Produkte für die USA und die EU haben. Ich persönlich würde einen besseren Schutz in den USA bevorzugen, aber das ist Sache des US-Gesetzgebers.“
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.
Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.
Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026
Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.
Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.
Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:
Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.
Zeitplan und Nominierungsverfahren
Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.
Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.
Jetzt Nominieren oder Bewerben!
Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.
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