03.04.2023

Good Fillings: Wiener Startup verschickt Steak per Post für die Mikrowelle

Das Wiener Startup Good Fillings verspricht ein Steak in nur vier Minuten. Doch was steckt hinter dem Food-Lieferanten?
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Das Gründer-Team von Good Fillings (C) LA Media OG
Das Gründer-Team von Good Fillings (C) LA Media OG

Gesunde Fertiggerichte – klingt wie ein Widerspruch ist aber der Anspruch von Good Fillings. Egal ob es das Ziel ist, abzunehmen oder Muskeln aufzubauen – Marko Ertl, David Weber und Matthias Kroisz wollen in Zusammenarbeit mit Stefan Lauring mit Good Fillings unterschiedliche Ernährungsziele erfüllen.

Good Fillings setzt auf Vielfalt

Mit über 30 Gramm Protein pro Portion, einem hohen Sättigungsfaktor und geringem Kalorienanteil nennt Ertl die 16 angebotenen Good-Fillings-Gerichte „die perfekte Lösung für alle, denen gesunde Ernährung wichtig ist“.

Im Lieferservice-Startup ist man sich bewusst, dass man mit mindestens 10,93 Euro pro Portion deutlich teurer ist, als die Konkurrenz. „Aber wir versprechen hochwertiges und abwechslungsreiches Essen“, sagt Co-Gründer Ertl im brutkasten-Gespräch.

Steak und Penne Bolognese von Good Fillings (C) LA Media OG

Wer am Montag vor 12 Uhr bei Good Fillings bestellt, kann bis spätestens Freitag mit einem Menü-Paket in der Post rechnen. Egal ob Steak, Penne Bolognese oder vegane Gerichte wie Currys – das Unternehmen will jeden Geschmack treffen.

Ertl sieht darin den entscheidenden Vorteil gegenüber der Konkurrenz, die sich laut seinen Angaben meist nur auf Eintöpfe, Gulasch oder Currys fokussiert. Das abwechslungsreiche Angebot und die Frische der Zutaten sei der USP von Good Fillings.

Abo-Modell verspricht Vorteile

Das Jungunternehmen, das sich bislang unter anderem mit einer Förderung der Wiener Wirtschaftsagentur finanziert hat, setzt auf heimische Zutaten und Eigenproduktion. „Unsere Köche arbeiten mit frischen und regionalen Zutaten“, verspricht Ertl. Good-Fillings-Produkte werden mit dem Sous-Vide-Garsystem produziert, eingeschweißt und per Post verschickt. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung sind die Produkte daher aber auch nur zehn Tage haltbar.

„Wir kochen alle unsere Speisen von Grund auf selbst, denn nur so wissen wir genau, was in unseren Gerichten enthalten ist und wie sie zubereitet werden. Zusätzlich sind wir stolz darauf, Bio-zertifiziert zu sein”, fügt David Weber, Head of Kitchen hinzu.

Ernährungs- und Fitnesscoaches, die mit dem Startup zusammenarbeiten, würden das Produkt von Good Fillings empfehlen. Binnen vier Minuten sollen diese laut Unternehmensversprechungen in der Mikrowelle oder in der Pfanne zubereitet werden und so „eine große Zeitersparnis“ sicherstellen.

Derzeit hat Good Fillings rund 200 Kund:innen. Einige von ihnen nutzen bereits das angebotene Abo-Modell. Sie bekommen alle zwei Wochen ohne extra bestellen zu müssen, ein Menü geschickt. Langfristig will das Wiener Startup stetig mehr Kund:innen dazugewinnen und ihre Mission von einer schnellen und gesunden Alternative fortführen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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