13.08.2019

Goleygo: umkämpftes „Höhle der Löwen-Startup“ mit neuem Portfolio

Das Kölner Startup Goleygo hatte in der letzten Staffel der TV-Sendung "Höhle der Löwen" für einen kleinen Eklat unter den Investoren gesorgt. Ihr magnetisches Verschlussystem kam bei der Jury derart gut an, dass Finanzinvestor Carsten Maschmeyer nach verpasstem Deal seinen Juror-Kollegen Frank Thelen und Ralf Dümmel einen "Regelbruch" vorwarf. Knapp zehn Monate nach Ausstrahlung und einem Investment von einer halben Million Euro bringt Goleygo nun die zweite Generation des Magnet-Rast-Verschlusses heraus.
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Goleygo, Höhle der Löwen, Ralf Dümmel, Carsten Maschmeyer
(c) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Das Hundeleinen-Verschluss-Startuo Goleygo sorgte damals für Streit unter den "HDL-Investoren".

Es war der Aufreger der gesamten Staffel. In der Sendung vom 2. Oktober 2018 traten Jérôme Glozbach de Cabarrus und Tim Ley vor die „Höhle der Löwen-Jury“ und stellten ihr Startup Goleygo vor.

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Sie versprechen mit ihrer Erfindung allen Hundebesitzern das Ende des umständlichen Anleinens. Das Prinzip ihres neuartigen Verschlusssystems: eine Kombination aus Kugelstift und Magnet mit hoher Zugkraft, die sogar einem Test von Ralf Dümmel standhielt. Der Investor setzte sich auf eine Hollywood-Schaukel, die vom Magnet-Rast-Verschluss getragen wurde. Nach dem erfolgreichen Pitch kam es dann zum Eklat.

Halbe Million für 35 Prozent Beteiligung

Ralf Dümmel und Frank Thelen machten den Gründern ein Angebot: 500.000 Euro für 35 Prozent Anteile. Daraufhin zogen sich Georg Kofler, Dagmar Wöhrl und Carsten Maschmeyer (der brutkasten berichtete) zurück, um sich heimlich zu beraten. Bereits damals lag in der Luft, dass die Erfindung der beiden Entrepreneure skalierbar sei und in anderen Bereichen gut genutzt werden könnte.

Rage wegen Schadenfreude

Umso größer die Aufregung, als Dümmel spaßhalber und leise meinte, man könne den Deal ja auch gleich schließen – ohne auf ein Gegenangebot der restlichen Jury-Mitglieder zu warten. Die Gründer hörten diesen geflüsterten Vorschlag und stimmten plötzlich zu. Während die drei sich beratenden Investoren völlig perplex fragten, was los sei – und kaum glauben wollten, dass tatsächlich bereits ein Deal geschlossen wurde – kam es weiter vorne zu einer „Umarmungsorgie“, die in Jubelposen von Dümmel und Thelen gipfelte. Wie später bekannt wurde, sollte dies der Auslöser für einen Streit hinter den Kulissen sein.

Maschmeyer verriet der Bild-Zeitung, dass er dieses Verhalten als einen „Regelbruch“ ansah und in Rage geriet. „Ich gönne jedem Löwen seinen Deal. Meine Emotion ergab sich durch die offen zur Schau gestellte Schadenfreude“, so Maschmeyer, der hoffte, dass die Produktion eingegriffen hätte – was nicht geschah. Trotz verpasster Investitionsmöglichkeit sprach er sich danach mit Thelen und Dümmel aus. Auch wenn er dieses Verhalten unanständig nannte, Konsequenzen für die Show gab es keine.

Goleygo: 150.000 Stück verkauft

Was aber die Folge dieser ereignisreichen Sendung war: Es gab ein großes Medienecho und Goleygo war der Profiteur. Zahlreiche Firmen wurden auf das Magnet-Klicksystem aufmerksam und bekundeten Interesse, dieses ins firmeneigene Produkt zu integrieren. Das Startup hat in Deutschland bis dato rund 150.000 Hundeleinen mit dem neuartigen Magnet-Rast-Verschluss in Deutschland verkauft. Nun kommt die zweite Generation im September auf den Markt.

Goleygo, Höhle der Löwen, Ralf Dümmel, Carsten Maschmeyer
(C) Goleygo/Facebook – Das Skalierungspotential des Verschlusssystems von Goleygo scheint vielfältig zu sein.

Ausweitung des Portfolio

„Wir haben uns nicht auf dem Erfolg des ersten Produktes ausgeruht, sondern in die Weiterentwicklung des Verschlusssystems und der Produktpalette investiert“, sagen die Gründer von Goleygo. Das Verschlusssystem und die Leinen der ersten Generation wurden überarbeitet. Durch neue Materialien und die Verlagerung der Produktion von China nach Deutschland, habe sich die Qualität deutlich verbessert, heißt es in einer Aussendung. Zusätzlich hat das Unternehmen die Produktpalette erweitert. Neben Rund- und Flachleinen für unterschiedlichste Hunderassen werden nun auch Halfter und Führleinen für den Reitsport angeboten.

Flexiblere Produktion

Genauer gesagt: das Verschlusssystem besteht jetzt aus wasserresistenten Glasfaserkunstoff-Verschlüssen mit höherer Stoßfestigkeit, Halte- und Zugkraft. Und da nun in der Eifel und nicht mehr in China produziert wird, sei auch die Produktion flexibler. „Wir können nun schneller auf die Kundenwünsche reagieren“, so die Gründer.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

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An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

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