16.01.2024

GO HONG KONG 2024: Apply now until February 11th

The Global Incubator Network Austria (GIN), in cooperation with aws AI Marketplace and AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, is looking for Austrian mid/later-stage startups specializing in Artificial Intelligence (AI) that are ready to enter Hong Kong. The Call is open until February 11th.
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Embark on your Hong Kong expansion with the 1-week acceleration program from April 22nd to 26th, 2024 designed to empower Austrian startups specializing in Artificial Intelligence (AI) to navigate the intricacies of expanding into Hong Kong. Engage in an exclusive physical acceleration initiative that offers both strategic guidance and financial backing to ensure market insights and successful first connections.

This program is a strategic powerhouse, featuring flexible onboarding, a preparation and kick-off event in Vienna on March 20th, specialized IP coaching, dynamic workshops, extensive networking opportunities, and personalized business meetings. Moreover, participants can seize financial assistance with a travel grant of up to 10,000 EUR, facilitating an enriching 1-week startup ecosystem tour in Hong Kong.

PROGRAM OUTLOOK 

To give you the best support in your expansion to the Hong Kong market:

PART I | GO HONG KONG ONBOARDING: FLEXIBLE

Get first-hand insights into the Hong Kong market and benefit from a flexible digital onboarding to prepare your internationalization strategy. The selected startups will receive 3h of free and individual IP coaching sessions and exclusive unlimited access to our GIN video masterclasses with valuable expert tips for their market entryAt the kick-off event on March 20th, 2024 you will receive first market insights and valuable last-minute preparation tips for your physical presence in Hong Kong, while getting to know the GO HONG KONG startup batch. 

PART II | GO HONG KONG PHYSICAL: EXPANSION TRAVEL

Part II of GO HONG KONG 2024 is a 1-week ecosystem tour in Hongkong from April 22nd to 26th and offers the selected startups 1:1 business meetings organized by AußenwirtschaftsCenter Hongkong, as well as the opportunity to generate international leads (corporates, potential clients, business partners, etc.) at customized pitch and networking events, such as the Austrian Startup Pitch Night in Hong Kong. Furthurmore, startups will have the opportunity to visit the Hong Kong Science & Technology Park as well as CyberPort. For the physical trip to Hong Kong, GIN covers up to 80% of all expenses including flight and accommodation costs up to EUR 10,000.- per startup(with the Female Entreprenurship Bonus even up to 90% of the eligible costs). 

GO HONG KONG 2023 | (c) Global Incubator Network

REQUIREMENTS

The Program GO HONG KONG 2024 is most suitable for startups meeting the following criteria:

  • Vertical: Artificial Intelligence (AI)
  • Austrian mid- or later-stage startup (beyond PoC and seed stage)
  • Established in the last 7 years (no k.o. criterion)
  • Raised at least seed-stage investment
  • Unique product/solution 
  • Working prototype/MVP
  • A proven business model with traction (clients, revenue)

APPLICATION & SELECTION PROCESS

1. Application on aws Connect | until February 11th, 2024

  1. Log in on aws Connect or register and create an account
  2. Fill out the online form and upload your recent pitch-deck
  3. Start your application now: click HERE 

2. Online Pitch Event | February 21st, 2024

The GIN-Team informs all applicants whether or not they are chosen for the Online Pitch via e-mail. The pre-selected startups will receive an e-mail with all log-in details for the Online Pitch on February 21st, 2024 as well as a 10-minute time-slot. Each startup has 3 minutes to pitch in English followed by a short Q&A session by the jury of national an international GIN-partners. 

Please block this event in your calendar preliminary!

3. Final Decision – Congratulations! 

After the Online Pitch the jury will select the GO HONG KONG 2024 finalists. The selected startups for GO HONG KONG 2024 will receive an e-mail with the next steps from the GIN-Team latest within a week after the Online Pitch. 

GO HONG KONG ORGANIZERS

This unique acceleration program is organized by Global Incubator Network Austria in Cooperation with AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA and aws AI Marketplace.

CONTACT

If you have any questions about the GO HONG KONG 2024 program and the application process, feel free to contact:


Global Incubator Network Austria

Men Jia Qiu

Project Manager

+43 1 501 75 294

[email protected] 


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09.10.2024

eduard: Founder sah sich wenige Monate nach Launch mit Klage konfrontiert

Markus Strohriegl legte eine Befähigungsprüfung zum Immobilientreuhänder ab. Dafür bereitete er sich mittels eines Kurses vor und empfand den ganzen Lernprozess als starr und nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund gründete er die e-learning-Plattform eduard und musste sich prompt mit einer Klage der Konkurrenz befassen.
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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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