20.08.2019

Wiener Startup Global Rockstar startet Crowdinvesting-Plattform für Musik

Global Rockstar von Ex-Papermoon Mitglied Christof Straub ermöglicht Musikliebhabern Anteile an Tantiemen von neuen Musikstücken zu erwerben und am Erfolg als "Aktionär" mitzuverdienen.
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Global Rockstar, Musik, Investment, Tantiemen, Aktien, Straub, Hits
(c) Fotolia/Anton - Global Rockstar ermöglicht es Fans Tantiemen an potentiellen Hits zu erwerben.

Es gibt sie. Welthits die zeitlos erscheinen und wohl nie aus den Köpfen von Musikliebhabern verschwinden werden. Dazu zählen beispielsweise „Last Christmas“ von George Michael, „Bohemian Rhapsody“ von Queen oder so gut wie jedes Lied von den Beatles.

Angenommen man hätte sich damals die Rechte an den Liedern gesichert, wäre man heute eine reiche Frau oder ein reicher Mann. Genau diese Möglichkeit möchte das Wiener Startup Global Rockstar künftig bieten. Das Startup von Christof Straub, selbst Musiker, ermöglicht es Anteile an Tantiemen von neuen Musikaufnahmen aufstrebender Künstler zu erwerben.

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Über 100.000 Euro mit Ed Sheeran?

„Stellen sie sich vor, Sie hätten ein Prozent an den Rechten der Aufnahme von Ed Sheerans ‚Shape Of You‘ erworben: Bis heute hätten sie mehr als 110.000 Euro verdient, und das nur durch Streaming“, so Straub. Wo Chancen verpasst wurden, möchte er nun „Musik-Aktionären“ die Möglichkeit geben ihre Weitsicht zu beweisen und in zukünftige Hits zu investieren.

Eineinhalb Jahre Testphase

Die Beta-Version von Global Rockstar wurde bereits im Dezember 2017 veröffentlicht. Nachdem das Service eineinhalb Jahre mit Hilfe der Feedbacks von Künstlern und Musik-Investoren getestet wurde, öffnet das Unternehmen nun seine Online-Plattform für Nutzer, die in Musik investieren wollen.

„In unserer Testphase haben wir mehr als 20 Tracks von aufstrebenden Künstlern durch Investitionen von 300 Musikfans aus 25 Ländern erfolgreich finanziert, vertrieben und vermarktet. Diese Testphase war essentiell, um die Bedürfnisse der Künstler sowie die Erwartungen der Musik-Investoren besser zu verstehen. Wir sind dabei auf jedes Feedback eingegangen, um unser Service und unsere Software laufend zu verbessern“, betont Straub.

Musik & Digitalisierung

Der Gründer kann auf ein Vierteljahrhundert Musikkarriere als Produzent, Songwriter und Label-Manager zurückblicken und weiß, was aufstrebende Sänger und Sängerinnen heutzutage benötigen: „Unser Ziel ist es, das künstlerfreundlichste Musiklabel am Markt zu werden: Wir steigern die Effizienz aller Prozesse der Musikindustrie mittels maximaler Digitalisierung, und schütten die daraus entstehenden höheren Erfolgsbeteiligungen an unsere Künstler und Musik-Investoren aus.“

70 Jahre Masterrechte mit Global Rockstar

Die Funktionsweise von Global Rockstar ist einfach: Ausgewählte Künstler erstellen auf der Plattform Projekte mit neuen und unveröffentlichten Musikaufnahmen. Musikfans können dann in jenen Track investieren, dem sie das größte Hit-Potential zurechnen. Wird das Musikstück erfolgreich finanziert, verwendet Global Rockstar das gesammelte Geld für Produktion und Marketing und vertreibt sowie vermarktet den Track weltweit digital.

Schlussendlich erhalten Künstler und Musik-Investoren Tantiemen aus der kommerziellen Verwertung der Masterrechte für 70 Jahre. Dazu zählt jeder Stream, Download sowie Erlöse der Synchronisierungsrechte. Künstler bleiben dabei für alle zukünftigen Veröffentlichungen ungebunden.

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(c) Global Rockstar – Songcontest-Teilnehmerin Zoë blickt mit ihrem Lied „C’est La Vie“ auf 2,4 Millionen Spotify-Streams zurück.

Preise beginnen bei 40 Euro

Preise für ein Prozent zukünftiger Netto-Tantiemen starten bei 40 Euro. In diesem Fall machen Investoren einen Gewinn, sobald die Musikaufnahme, in die sie investiert haben, eine Million Streams auf Spotify erreicht.

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Kampagne ist laut Global Rockstar ein Werk von Straubs Tochter und ehemaligen Songcontest-Teilnehmerin Zoë mit ihrem Lied „C’est La Vie„. Der Song weist mittlerweile 2,4 Millionen Streams auf Spotify aus.


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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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