20.08.2019

Wiener Startup Global Rockstar startet Crowdinvesting-Plattform für Musik

Global Rockstar von Ex-Papermoon Mitglied Christof Straub ermöglicht Musikliebhabern Anteile an Tantiemen von neuen Musikstücken zu erwerben und am Erfolg als "Aktionär" mitzuverdienen.
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Global Rockstar, Musik, Investment, Tantiemen, Aktien, Straub, Hits
(c) Fotolia/Anton - Global Rockstar ermöglicht es Fans Tantiemen an potentiellen Hits zu erwerben.

Es gibt sie. Welthits die zeitlos erscheinen und wohl nie aus den Köpfen von Musikliebhabern verschwinden werden. Dazu zählen beispielsweise „Last Christmas“ von George Michael, „Bohemian Rhapsody“ von Queen oder so gut wie jedes Lied von den Beatles.

Angenommen man hätte sich damals die Rechte an den Liedern gesichert, wäre man heute eine reiche Frau oder ein reicher Mann. Genau diese Möglichkeit möchte das Wiener Startup Global Rockstar künftig bieten. Das Startup von Christof Straub, selbst Musiker, ermöglicht es Anteile an Tantiemen von neuen Musikaufnahmen aufstrebender Künstler zu erwerben.

+++ Legitary: Wiener Unternehmen gewinnt Musik-Startup-Wettbewerb in Cannes +++

Über 100.000 Euro mit Ed Sheeran?

„Stellen sie sich vor, Sie hätten ein Prozent an den Rechten der Aufnahme von Ed Sheerans ‚Shape Of You‘ erworben: Bis heute hätten sie mehr als 110.000 Euro verdient, und das nur durch Streaming“, so Straub. Wo Chancen verpasst wurden, möchte er nun „Musik-Aktionären“ die Möglichkeit geben ihre Weitsicht zu beweisen und in zukünftige Hits zu investieren.

Eineinhalb Jahre Testphase

Die Beta-Version von Global Rockstar wurde bereits im Dezember 2017 veröffentlicht. Nachdem das Service eineinhalb Jahre mit Hilfe der Feedbacks von Künstlern und Musik-Investoren getestet wurde, öffnet das Unternehmen nun seine Online-Plattform für Nutzer, die in Musik investieren wollen.

„In unserer Testphase haben wir mehr als 20 Tracks von aufstrebenden Künstlern durch Investitionen von 300 Musikfans aus 25 Ländern erfolgreich finanziert, vertrieben und vermarktet. Diese Testphase war essentiell, um die Bedürfnisse der Künstler sowie die Erwartungen der Musik-Investoren besser zu verstehen. Wir sind dabei auf jedes Feedback eingegangen, um unser Service und unsere Software laufend zu verbessern“, betont Straub.

Musik & Digitalisierung

Der Gründer kann auf ein Vierteljahrhundert Musikkarriere als Produzent, Songwriter und Label-Manager zurückblicken und weiß, was aufstrebende Sänger und Sängerinnen heutzutage benötigen: „Unser Ziel ist es, das künstlerfreundlichste Musiklabel am Markt zu werden: Wir steigern die Effizienz aller Prozesse der Musikindustrie mittels maximaler Digitalisierung, und schütten die daraus entstehenden höheren Erfolgsbeteiligungen an unsere Künstler und Musik-Investoren aus.“

70 Jahre Masterrechte mit Global Rockstar

Die Funktionsweise von Global Rockstar ist einfach: Ausgewählte Künstler erstellen auf der Plattform Projekte mit neuen und unveröffentlichten Musikaufnahmen. Musikfans können dann in jenen Track investieren, dem sie das größte Hit-Potential zurechnen. Wird das Musikstück erfolgreich finanziert, verwendet Global Rockstar das gesammelte Geld für Produktion und Marketing und vertreibt sowie vermarktet den Track weltweit digital.

Schlussendlich erhalten Künstler und Musik-Investoren Tantiemen aus der kommerziellen Verwertung der Masterrechte für 70 Jahre. Dazu zählt jeder Stream, Download sowie Erlöse der Synchronisierungsrechte. Künstler bleiben dabei für alle zukünftigen Veröffentlichungen ungebunden.

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(c) Global Rockstar – Songcontest-Teilnehmerin Zoë blickt mit ihrem Lied „C’est La Vie“ auf 2,4 Millionen Spotify-Streams zurück.

Preise beginnen bei 40 Euro

Preise für ein Prozent zukünftiger Netto-Tantiemen starten bei 40 Euro. In diesem Fall machen Investoren einen Gewinn, sobald die Musikaufnahme, in die sie investiert haben, eine Million Streams auf Spotify erreicht.

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Kampagne ist laut Global Rockstar ein Werk von Straubs Tochter und ehemaligen Songcontest-Teilnehmerin Zoë mit ihrem Lied „C’est La Vie„. Der Song weist mittlerweile 2,4 Millionen Streams auf Spotify aus.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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