14.03.2018

Global Pitch: „Pitch-WM“ startet von Wien aus

Das Wiener Startup DealMatrix bringt mit dem Global Pitch eine große Ansage: Er soll die weltweit größte Online-Pitching-Competition werden. Mit "Pitch Weltmeistertitel".
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Global Pitch
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Das Wiener Startup DealMatrix hat große Pläne. Der Global Pitch, für den sich Startups weltweit bis zum 22. April bewerben können, soll eine Online-Competition der Superlative werden. Genauer: Er soll „die weltgrößte online Pitch Veranstaltung“ sein, wie einer Aussendung zu entnehmen ist. Und das von Wien aus. Vergeben wird dabei der „Pitch Weltmeistertitel“.

+++ weXelerate setzt auf Startup Scouting Lösung von DealMatrix +++

„Alles ist online“

Und wie sollen die Startups von der Teilnhame überzeugt werden? Ganz einfach, heißt es von DealMatrix: „Alles ist online. Du kannst vom Schreibtisch aus die passenden Gelegenheiten weltweit suchen“. Sprich: Im Gegensatz zu vielen großen Pitch-Events hält sich der Zeit- und vor allem der Kostenaufwand in Grenzen. Man wolle die Startups mit Investoren, Events, Firmen und vielen anderen Opportunities in Verbindung bringen. Und das einmal angelegte Profil könne man später weiterverwenden – das spare weitere Zeit.

Wien-Bezug beim Global Pitch: Prodanovic, Prokop uvm. in der Jury

Der Wien-Bezug der „Pitch-WM“ ist dabei unverkennbar. In der Jury sitzen viele bekannte Gesichter aus der Wiener bzw. österreichischen Startup-Szene. Dabei sind etwa Selma Prodanovic (1MillionStartups ua.), Heinrich Prokop (Clever Clover), Tanja Sternbauer (Startup Live, Female Founders, ua.), Lisa Fassl (aaia, Female Founders, ua.) und Martin Giesswein (Talent Garden). Die Wirtschaftsagentur Wien ist mit Gabriele Tatzberger, die JCI mit Christiane Holzinger, WhatAVenture mit Lisa Pecnik und ESAC mit Chris Houghtaling vertreten. Auch der Brutkasten ist mit CEO Dejan Jovicevic dabei.

Von Nachhaltigkeit bis E-Government

Vergeben werden Titel in fünf Kategorien:

  •  Our Planet:
    (Nachhaltigkeit, erneuerbare Energie, Landwirtschaft und Social Impact)
  •   Our Body:
    (Gesundheitswesen, Medizin, Biologie, Essen & Trinken, Wellness und Wohlbefinden)
  •   Our Economy
    (Produktion, Vertrieb, Handel und Märkte)
  •   Our Information
    (Datengenerierung, Prognose, Konsum und Analyse)
  •  Our Cities
    (Smarte Städte und Haushalte, E-Government)

Mehrere international tätige Investmentgesellschaften nutzen den Global Pitch für ihr Scouting. Daneben gibt es für die Startups Beratung, Teilnahme an Events und Medeinvolumen zu holen.

Wien-Package für internationale Startups

Zusätzlich können sich Startups für zwei Spezialpreise bewerben. Mit dem „Golden Ticket“ kann man Zugang zu einigen der weltgrößten Startup-Konferenzen, etwa 4YFN oder Bits&Pretzels, ergattern. Das von der Wirtschaftsagentur Wien vergebene Vienna Startup-Package beinhaltet (für eine Person) ein Flugticket nach Wien, Unterkunft in Wien für zwei Monate, einen Schreibtisch im Co-Workingspace für zwei Monate, ein zehnstündiges Coaching im Wert von 2000 Euro und eine Einführung in Wiens „Startup Network“.

⇒ Detailinformationen und Bewerbung

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KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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