21.04.2023

Global Entrepreneurship Monitor: Wie Österreich beim Unternehmertum aufgestellt ist

Der Global Entrepreneurship Monitor (GEM) ist die größte internationale Vergleichsstudie zu Unternehmertum, an der Österreich seit 2012 regelmäßig teilnimmt. Am Freitag wurden die jüngsten Ergebnisse des GEM 2022/23 in Wien präsentiert.
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GEM
Christian Friedl, Studienleiter für Österreich und Professor am FH JOANNEUM in Graz / (c) aws/Schedl

Wie ist Österreich beim Unternehmertum aufgestellt? Eine detaillierte Antwort darauf liefert traditionsgemäß der Global Entrepreneurship Monitor (GEM), dessen jüngste Ergebnisse am Freitag in Wien präsentiert wurden. Beim GEM handelt es sich laut den Studienautor:innen um die größte internationale Vergleichsstudie zu Unternehmertum. Insgesamt wurde sie in über 100 Nationen durchgeführt. In regelmäßigen Abständen werden dabei Schlüsselindikatoren zu unternehmerischer Aktivität, Motiven, Chancen, Ökosystem und Demographie erhoben.

Global Entrepreneurship Monitor: “Gründungsdynamik nimmt zu”

Dem jüngsten GEM zufolge nimmt die “Gründugsdynamik” nach der Pandemie wieder an Fahrt auf. “49,5 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung sieht derzeit gute Gründungsmöglichkeiten in ihrer Region”, so Eva Landrichtinger, Generalsekretärin im Wirtschaftsministerium (BMAW), im Zuge der Präsentation.

Österreich verbessert sich damit im Vergleich mit den teilnehmenden europäischen Ländern auf Rang zehn. Ebenfalls jede:r Zweite betrachtet hierzulande eine Unternehmensgründung als erstrebenswerte Karriereoption (plus 4,7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2020).

SDGs & Frauen als Schwerpunkt

Im GEM wurden zudem Gründungsmotive erhoben. Dabei zeigt sich: Mehr als zwei Drittel der österreichischen Gründer:innen berücksichtigen Umwelt- oder soziale Aspekte bei Unternehmensentscheidungen und 37,9 Prozent gründen, um die Welt ihrer Definition nach “zum Besseren zu verändern”. Es wäre laut den Studienautor:innen aber noch mehr Potenzial vorhanden: Die Sustainable Development Goals sind beispielsweise nur weniger als einem Drittel der Gründer:innen bekannt.

Im Anschluss an die Präsentation fand auch eine Podiumsdiskussion zum GEM statt: (v.l.) BMAW Generalsekretärin Eva Landrichtinger, WKÖ Vizepräsidentin Amelie Groß, Holy Pit Gründer Asmir Samardzic, Lithoz CEO Johannes Homa, Vertreterin des Startup Beirats des BMAW Claudia Falkinger und aws Sprecher Matthias Bischof | (c) aws/Schedl

Weiters gibt der GEM Aufschluss über den Frauenanteil bei Unternehmensgründungen. “Der Frauenanteil steigt erfreulicherweise auf 44,8 Prozent. Es gibt jedoch noch viel zu tun, denn der Frauenanteil geht mit der Technologieintensität des Unternehmens stark zurück und 28,7 Prozent der Gründungsteams sind noch immer rein männlich”, so Amelie Groß, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Osterreich im Zuge der Präsentation.

Hervorragendes Förderangebot – Herausforderungen bei Bildung

Wie bereits die Jahre zuvor identifiziert der GEM auch Handlungsempfehlungen. “Während die Politik in Bezug auf Unternehmertum in Österreich durchschnittliche Bewertungen erhält, wird das heimische Förderangebot zur Unterstützung junger Unternehmen als sehr positiv wahrgenommen und erreicht im internationalen GEM-Vergleich heuer sogar Rang eins”, erläutert Christian Friedl, Studienleiter für Österreich und Professor am FH Joanneum in Graz.

Verbesserungsbedarf gibt es laut dem Experten allerdings im Bereich Entrepreneurship Education, und zwar vor allem in Schulen und der Berufsbildung. In der Gesamtbewertung des unternehmerischen Ökosystems liegt Österreich sowohl im europäischen als auch im internationalen Vergleich erneut im Mittelfeld.


Die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst:

  • Die Rate der Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer erholt sich langsam vom Einbruch im Zuge der Pandemie, auch im europäischen Vergleich.
  • Andere Schlüsselindikatoren wie die Rate der etablierten Unternehmen erreichen bereits wieder das Vor-Pandemie-Niveau und die stärker vom Tourismus abhängigen Bundesländer können die Rückgänge von 2020 kompensieren.
  • Die gesamte unternehmerische Aktivität nimmt gegenüber 2020 um 1,1 Prozentpunkte zu und liegt im internationalen Vergleich im Mittelfeld
  • Die Beschäftigungs- und Wachstumserwartungen von Österreichs Jungunternehmen sind derzeit zurückhaltend, die Unternehmensausstiege nehmen auf niedrigem Niveau wieder zu.
  • Frühere Internationalisierungsgrade werden noch nicht erreicht; Österreichs Jungunternehmen agieren jedoch wieder verstärkt international, auch im europäischen Vergleich.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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