25.06.2021

Glaselli: 2Min2Mio-Mehrfachstarter bringt nachhaltigen Desinfektions-Stick auf den Markt & wirbt mit Box-Star

Der "2Min2Mio"-Mehrfachstarter Patrick Sator möchte mit einem nachhaltigen Desinfektions-Stick durchstarten, der in einem Joint-Venture mit einem deutschen Unternehmen hergestellt wird. Für die Vermarktung setzt der Wiener Unternehmer auf den Profiboxer Marcos Nader.
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Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass wir uns in unserem Alltag künftig noch bewusster vor Viren, Keimen und Bakterien schützen müssen – angefangen vom Einkaufswagen im Supermarkt bis hin zum Restaurantbesuch. Den Trend haben eine Vielzahl an Unternehmen erkannt und in den letzten eineinhalb Jahren ein ganzes Potpourri an neuen Produkten zur Desinfektion auf den Markt gebracht. Einer deutschen Marktstudie zufolge stieg der Absatz an Desinfektionsmitteln in der Cornoakrise um rund 100 Prozent.

2Min-2Mio-Mehrfachstarter

Auch hierzulande gibt es umtriebige Unternehmer, die sich ein Stück vom Wachstumskuchen „Desinfektion“ sichern wollen. Einer von ihnen ist der Wiener Patrick Sator, der das Import- und Vertriebsunternehmens WEOST Handel e. U. geründet hat und bereits mehrfach bei „2 Minuten 2 Millionen“ zu sehen war – 2020 mit den in Taiwan produzierten Hautpflege-Gesichtsmasken Bad Boy und 2021 mit dem desinfizierende Multifunktionsstift Glaselli Duo Stick, das in einem Joint-Venture von einem deutschen Unternehmen produziert wird.

Beim Multifunktionsstift handelt es sich um eine patentierte Kombination aus Drehkopfverschluss und Spray, womit nicht nur Hände, sondern auch Gläser, Besteck und Getränkedosen gereinigt werden können. Der Stick ist zudem nachhaltig und bietet geprüften Schutz gegen Viren, Bakterien und Keime, so Sator, der sich mit seiner WOEST Handel e.U. auf auf die Distribution von Konsumgütern und Product Scouting spezialisiert hat.

Glaselli: Nachhaltigkeit von Inoqo geprüft

Neben der Anwenderfreundlichkeit wurde in der Produktentwicklung auch auf die Umweltverträglichkeit und die Abbaubarkeit der Rohstoffe geachtet. Statt auf Erdölchemie, Enzymen, Phosphaten, chemischen Tensiden oder Konservierungsstoffen basiert der Liquid des Glaselli Duo Sticks laut Sator auf Bio-Ethanol aus Bio-Landwirtschaf in Deutschland. Zudem sollen Lavendel und Salbeiöl während der Anwendung für einen angenehmen Geruch sorgen.

Die Nachhaltigkeit beschränkt sich allerdings nicht nur auf den Inhalt. „Bei der Entwicklung des Glaselli Duo Sticks wurde einen besonderer Augenmerk auf die Verpackung und die Produktion gelegt. Die gesamte Herstellung des Multisticks wird in Deutschland abgewickelt. Genauso wie das Bioethanol kommen die Bestandteile des Produkts fast ausschließlich aus unserem Nachbarland“, so Sator. Zudem wird beim Verpackungsmaterial zum Großteil auf recyceltes Plastik gesetzt. Der größte Impact wird allerdings dadurch erzielt, dass der Stick wiederbefüllbar ist und somit nicht weggeschmissen werden muss. Eine Füllung des Glaselli Duo Sticks reicht für bis zu 400 Anwendungen und kostet rund 15 Euro. Das Nachfüllfläschchen gibt es aktuell im 4er-Set um rund 20 Euro. Ein Einzelliquid kommt auf rund sechs Euro.

In Zusammenarbeit mit dem Wiener Impact-Startup Inoqo ist der Stick laut Sator als nachhaltiges Produkt bestätigt worden und zugleich auch Teil von Green Frame, dem Nachhaltigkeits-Werbeformat von IP-Österreich.

Glaselli Vermarktung mit Boxer

Der offizielle Launch des Glaselli DUO Sticks erfolgte Bereits Anfang Juni. „In den vergangenen Wochen wurden bereits mehrere Tausend Stück über unseren Onlineshop in Deutschland und Österreich gekauft“, so Sator. Als nächstes soll die Markenbekanntheit in Österreich und Deutschland weiter ausgebaut werden. Dafür wirbt der Gründer mit dem österreichischen Boxer Marcos Nader, der es unter die Top 15 der internationalen Weltrangliste geschafft hat und für das Produkt als Sponsorpartner auftritt.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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