30.03.2020

Gitanova: “Gitarre” für Musiker, die kein Instrument erlernen wollen

Die Gitanova richtet sich an Menschen, die ihren eigenen Gesang begleiten, aber kein Instrument erlernen wollen. Sie pitchen am Dienstag bei "2 Minuten 2 Millionen".
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Gitanova: Die Ersatz-Gitarre bei 2 Minuten 2 Millionen
(c) Gitanova

Das Erlernen eines Instruments ist eine langwierige und mühsame Angelegenheit – nichts also, was man mal eben nebenbei macht, wenn man eigentlich bloß den eigenen Gesang mit ein paar Akkorden begleiten möchte. Genau diesem Problem widmet sich das Startup Gitanova, welches am 31. März bei der Puls4-Gründershow “2 Minuten 2 Millionen” vor den Investoren das eigene Konzept präsentiert.

+++2 Minuten 2 Millionen: News, Hintergründe und Live Stream+++

Die Gitanova richtet sich an Menschen, die gerne Songs mit Akkorden begleiten würden, aber selbst nicht das nötige Fingerspitzengefühl für das Ergreifen der richtigen Saiten oder auch nicht die nötige Konsequenz für regelmäßiges Üben haben. Das Ergebnis ist eine Box, auf der man – wie bei einer echten Gitarre – mit der einen Hand die Akkorde schlägt, während man mit der anderen Hand Knöpfe drückt, über welche die entsprechenden Akkorde ausgewählt werden.

Gitanova als Begleiter im Campingurlaub und im Tonstudio

Das Startup verspricht dabei, dass man mit der Gitanova einfach Dur, Moll, 7, 6, sus4, M7 und andere Akkorvarianten mit nur einem Finger greifen kann. Durch 24-bit Sampling soll ein Klang zustande kommen, der zu 100 Prozent an den einer echten Gitarre erinnert. Durch eine zuschaltbare Begleitautomatik lässt sich eine integrierte Combo hinzuwählen.

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Den Produktfotos zufolge gibt es auch einen integrierten Equalizer und einen Line-Out-Ausgang – durch letzteres könnte die Gitanova auch mit Hilfe einer speziellen Soundkarte an einen PC, beziehungsweise an einen herkömmlichen Gitarrenverstärker angeschlossen werden. Zudem gibt es MIDI In/Out bei manchen Geräten, wodurch die Musik auch mit digitalen Signalen in den PC eingespeist und anschließend editiert werden kann. Die Gitanova kann somit theoretisch auch für Live-Auftritte oder im Tonstudio verwendet werden.

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Mit nur einer Akkuladung soll sich außerdem eine Spieldauer von bis zu zehn Stunden ausgehen, das Gerät ist kompakt und leicht – dadurch eignet sich die Gitanova also auch als Begleiter für so manchen Campingurlaub. Gefertigt wird das – laut Eigenangabe – “nachhaltige Produkt” aus heimischen Hölzern. Jede Gitanova ist ein “langlebiges Unikat” mit 24 Monaten Garantie.

Video: Der “2 Minuten 2 Millionen”-Kandidat im Einsatz

Gitanova: Anderes Preismodell als bei Gitarren

Preislich bewegt sich die Gitanova laut Produktseite je nach Produkttyp zwischen 299 und 479 Euro. Das ist zwar günstig, wenn man bedenkt, dass es sich dabei um das Produkt eines Startups handelt, das die Skaleneffekte eines Großunternehmens noch nicht nutzen kann. Zugleich ist aber auch anzumerken, dass dies nicht günstiger ist als herkömmliche Gitarren. Zum Vergleich: Beim Musikhändler Klangfarbe gibt es die Fender Squier – ein beliebtes Einsteigermodell unter der E-Gitarren – für bloß 115 Euro.

Gegenüber dem brutkasten heißt es diesbezüglich seitens Gitanova, dass der Preisvergleich mit Gitarren hinkt. Denn erstens wird die Gitanova im Vergleich zu vielen Gitarren – vor allem den günstigen Einsteigermodellen – in Österreich aus Echtholz produziert. Zweitens sind hochwertige Gitarren – etwa von der Marke Fender – deutlich teurer. Und drittens, der wohl wichtigste Punkt: Die Gitanova richtet sich nicht an Gitarristen, sondern an Einsteiger, die ohne Unterricht gleich musizieren wollen – und diese sparen sich dann freilich auch die Kosten für die Musikschule.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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AI Summaries

Gitanova: “Gitarre” für Musiker, die kein Instrument erlernen wollen

  • Das Erlernen eines Instruments ist eine langwierige und mühsame Angelegenheit – nichts also, was man mal eben nebenbei macht, wenn man eigentlich bloß den eigenen Gesang mit ein paar Akkorden begleiten möchte.
  • Genau diesem Problem widmet sich das Startup Gitanova, welches am 31. März bei der Puls4-Gründershow “2 Minuten 2 Millionen” vor den Investoren das eigene Konzept präsentiert.
  • Die Gitanova richtet sich an Menschen, die gerne Songs mit Akkorden begleiten würden, aber selbst nicht das nötige Fingerspitzengefühl für das Ergreifen der richtigen Saiten oder auch nicht die nötige Konsequenz für regelmäßiges Üben haben.
  • Preislich bewegt sich die Gitanova laut Produktseite je nach Produkttyp zwischen 299 und 479 Euro.

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Gitanova: “Gitarre” für Musiker, die kein Instrument erlernen wollen

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  • Genau diesem Problem widmet sich das Startup Gitanova, welches am 31. März bei der Puls4-Gründershow “2 Minuten 2 Millionen” vor den Investoren das eigene Konzept präsentiert.
  • Die Gitanova richtet sich an Menschen, die gerne Songs mit Akkorden begleiten würden, aber selbst nicht das nötige Fingerspitzengefühl für das Ergreifen der richtigen Saiten oder auch nicht die nötige Konsequenz für regelmäßiges Üben haben.
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