02.11.2018

GIN weitet Startup-Programm goAsia nach China aus

Bei einer Wirtschaftsdelegations-Reise nach Südkorea und China, gemeinsam mit Ministerin Margarete Schramböck, unterzeichnete das österreichische Global Incubator Network (GIN) weitere Kooperationsverträge für sein goAsia-Programm.
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GIN - goAsia - Schramböck und D.CAMP in Südkorea
(c) GIN: Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck nach der Vertragsunterzeichnung mit D.CAMP in Seoul.

Die gemeinsam von FFG und aws getragene Initiative Global Incubator Network (GIN) weitet das Zielgebiet ihres goAsia-Programms aus. Im Rahmen einer Wirtschaftsdelegations-Reise nach Südkorea und China gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck wurden Kooperationsverträge mit Playern aus der Region unterzeichnet. „Das GIN-Programm hat sich in der Branche als Türöffner, Austauschplattform und Investorenpool etabliert. Mit der Ausweitung auf neue Zielländer ermöglichen wir unseren Gründerinnen und Gründern Zugang zu den aufstrebensten Destinationen der Welt“, kommentiert Schramböck in einer Aussendung.

+++ Nationalstiftung investiert 140 Mio. Euro in Forschung, Startups und GIN +++

Erster goAsia-Partner im chinesischen Hauptland

Konkret wurde mit dem in Shanghai ansässigen Chinaccelerator erstmals ein Partner im chinesischen Hauptland gewonnen. Bislang hatte GIN insgesamt mehr als 50 österreichische Startups über seine Programme in den Zielländern Israel, Hong Kong, Singapur, Japan und Südkorea vernetzt. „Österreichische Startups erhalten durch diese Initiative einen leichteren Zugang nach China und können sich so rascher im Ökosystem etablieren“, werden FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth und aws-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister zitiert. GIN hat das Ziel die drei Zielgruppen Startups, Inkubatoren und Investoren über seine Programme zu vernetzen.

Weitere Kooperation in Südkorea

Auch in Südkorea wurde im Rahmen der Reise ein weiteres Kooperationsabkommen für goAsia unterzeichnet (im Titelbild). Counterpart ist D.CAMP eine Non-Profit-Organisation zur Unterstützung von Startups. „Ziel der Zusammenarbeit mit D.CAMP ist es, innovative Startups aus Südkorea und Österreich gegenseitig mit Inkubationsprogrammen zu unterstützen und so einen Know-how-Austausch zu generieren“, schreiben Egerth und Sagmeister. Dabei sei besonders in Südkorea das Interesse an österreichischen Startups hoch. Im Rahmen der von GIN Austria gestarteten Initiative goSeoul haben heuer acht Unternehmen den Sprung nach Asien gemacht. Daran soll angeknüpft werden.

„Golden Tickets“ für goAustria-Programm

GIN betreibt mit goAustria auch ein Programm mit dem Ziel, internationale Startups nach Österreich zu bringen. Rund 70 nahmen bislang am zweiwöchigen Pre-Inkubator-Programm teil. Im Rahmen der Südkorea-Reise fand ein Pitching-Event statt, bei dem sechs Startups ein „Golden Ticket“ für das Programm im Frühling 2019 erhielten. Es beinhaltet ua. private Mentoren, Workshops, die Teilnahme am Pioneers 2019 und am Corporate Day. Die Tickets wurden von Ministerin Schramböck überreicht. Der Wettbewerb wurde von der Korea Trade and Investment Promotion Agency (KOTRA) gemeinsam mit der Außenwirtschaft Austria veranstaltet.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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