02.11.2018

GIN weitet Startup-Programm goAsia nach China aus

Bei einer Wirtschaftsdelegations-Reise nach Südkorea und China, gemeinsam mit Ministerin Margarete Schramböck, unterzeichnete das österreichische Global Incubator Network (GIN) weitere Kooperationsverträge für sein goAsia-Programm.
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GIN - goAsia - Schramböck und D.CAMP in Südkorea
(c) GIN: Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck nach der Vertragsunterzeichnung mit D.CAMP in Seoul.

Die gemeinsam von FFG und aws getragene Initiative Global Incubator Network (GIN) weitet das Zielgebiet ihres goAsia-Programms aus. Im Rahmen einer Wirtschaftsdelegations-Reise nach Südkorea und China gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck wurden Kooperationsverträge mit Playern aus der Region unterzeichnet. „Das GIN-Programm hat sich in der Branche als Türöffner, Austauschplattform und Investorenpool etabliert. Mit der Ausweitung auf neue Zielländer ermöglichen wir unseren Gründerinnen und Gründern Zugang zu den aufstrebensten Destinationen der Welt“, kommentiert Schramböck in einer Aussendung.

+++ Nationalstiftung investiert 140 Mio. Euro in Forschung, Startups und GIN +++

Erster goAsia-Partner im chinesischen Hauptland

Konkret wurde mit dem in Shanghai ansässigen Chinaccelerator erstmals ein Partner im chinesischen Hauptland gewonnen. Bislang hatte GIN insgesamt mehr als 50 österreichische Startups über seine Programme in den Zielländern Israel, Hong Kong, Singapur, Japan und Südkorea vernetzt. „Österreichische Startups erhalten durch diese Initiative einen leichteren Zugang nach China und können sich so rascher im Ökosystem etablieren“, werden FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth und aws-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister zitiert. GIN hat das Ziel die drei Zielgruppen Startups, Inkubatoren und Investoren über seine Programme zu vernetzen.

Weitere Kooperation in Südkorea

Auch in Südkorea wurde im Rahmen der Reise ein weiteres Kooperationsabkommen für goAsia unterzeichnet (im Titelbild). Counterpart ist D.CAMP eine Non-Profit-Organisation zur Unterstützung von Startups. „Ziel der Zusammenarbeit mit D.CAMP ist es, innovative Startups aus Südkorea und Österreich gegenseitig mit Inkubationsprogrammen zu unterstützen und so einen Know-how-Austausch zu generieren“, schreiben Egerth und Sagmeister. Dabei sei besonders in Südkorea das Interesse an österreichischen Startups hoch. Im Rahmen der von GIN Austria gestarteten Initiative goSeoul haben heuer acht Unternehmen den Sprung nach Asien gemacht. Daran soll angeknüpft werden.

„Golden Tickets“ für goAustria-Programm

GIN betreibt mit goAustria auch ein Programm mit dem Ziel, internationale Startups nach Österreich zu bringen. Rund 70 nahmen bislang am zweiwöchigen Pre-Inkubator-Programm teil. Im Rahmen der Südkorea-Reise fand ein Pitching-Event statt, bei dem sechs Startups ein „Golden Ticket“ für das Programm im Frühling 2019 erhielten. Es beinhaltet ua. private Mentoren, Workshops, die Teilnahme am Pioneers 2019 und am Corporate Day. Die Tickets wurden von Ministerin Schramböck überreicht. Der Wettbewerb wurde von der Korea Trade and Investment Promotion Agency (KOTRA) gemeinsam mit der Außenwirtschaft Austria veranstaltet.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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