04.07.2025
BOOKING

Gigtrick: Österreichischer Musiker entwickelt App zur leichteren Gig-Planung

Dominik Landolt ist Musiker und Kabarettist – und gezwungenermaßen auch seine eigene Booking-Agentur. Um dem entgegenzuwirken und wieder mehr Zeit für Musik zu haben, statt sich mit organisatorischen Aufgaben beschäftigen zu müssen, entwickelt er das KI-Tool „Gigtrick“.
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Gigtrick
Die Founder von © Gigtrick (v.l.n.r.): Paul Semler, Dominik Landolt, Michael Peinsipp

Als Musiker:in – oder ganz generell als Künstler:in – habe man oft fünf Jobs gleichzeitig, so Dominik Landolt. Man sei in erster Linie natürlich Künstler:in – in Landolts Fall also Musiker und Kabarettist. „Dann ist man aber auch noch seine eigene Booking-Agentur, weil man sich ständig um neue Auftritte bemühen muss“, sagt Landolt. Das nehme wahnsinnig viel Zeit in Anspruch – und außerdem, lacht Landolt: „Sind wir Künstler:innen nicht gerade die Berufsgruppe, die sehr strukturiert arbeiten kann – no offense an meine Kolleg:innen.“

Also hatte Landolt eine Idee: Es brauche ein Tool, das mittels KI von selbst Booking-Anfragen stellen kann – und im besten Fall, wenn keine Antwort kommt, auch nachfasst. Die Idee war da – die Umsetzung fehlte. Also holte Landolt einen Kollegen, Michael Peinsipp, an Bord, der die grafische Umsetzung übernahm. Mit Peinsipp kommt Paul Semler, der alles Technische übernimmt. „Ich bin sozusagen der Kreative und der Anwender, ich sag, was ich alles gern hätte – und die anderen beiden machen eben die technische, beziehungsweise grafische Umsetzung “, erklärt Landolt.

Kontaktaufnahme mit KI-Hilfe

Das System ist einfach: Es gibt bei Gigtrick eine Kontaktkartei. Man schreibt dann eine Anfrage, um zunächst in Kontakt zu treten. „Die E-Mail schreibe ich aber selbst – das ist dann doch noch persönlicher, als die KI das könnte“, so Landolt. Was die KI aber übernimmt: In eingestellten Abständen – zum Beispiel zwei Wochen, in denen keine Antwortmail eingegangen ist – wird eine zweite Mail nachgeschickt. Und nach weiteren zwei Wochen eine dritte – und so weiter. Sobald eine Antwortmail kommt, wird der Kontakt aus dem Verteiler genommen und erhält natürlich keine weiteren Anfragen. Die weitere Kommunikation erfolgt dann wieder persönlich, so Landolt. „Aber dieses Dranbleiben, dieses beharrlich bleiben und mehrmals nachfragen – das ist oft das, was so schwerfällt. Und mit diesem Tool übernimmt das eben die KI. Der Vorname wird übrigens natürlich angepasst.“ Die Beta-Version der App ist bereits am Markt und wird schon von einigen Künstler:innen getestet.

Was ab Herbst noch dazukommen soll: eine interaktive Karte. „Wenn ich zum Beispiel ein Konzert in Hamburg spiele und extra dafür von Wien nach Hamburg fahren muss, dann zahlt sich das kaum aus“, so der Wiener. „Ich kann dann der App sagen: Bitte such mir – beispielsweise – alle Jazzclubs raus, die entlang der Route liegen.“ Das System sucht dann alle relevanten Locations – und im nächsten Schritt kann man, wie oben beschrieben, direkt Kontaktanfragen verschicken.

Zudem gibt es auch eine Funktion zur Erstellung von Honorarnoten. Man müsse nur einige Daten eingeben, anhand derer das System automatisch eine Honorarnote generiert und versendet.

Von der Community für die Community

Das Projekt sei wirklich dazu gedacht, der Künstler:innenszene das Leben leichter zu machen. Dementsprechend soll es auch nicht viel kosten: Für drei Euro pro Monat kann man ein Abo abschließen. „Es sollte nicht mehr kosten als ein Kaffee“, so Landolt. Wenn sich langfristig daraus Einnahmen generieren lassen, würde er sich natürlich freuen.

Investments seien demnach noch keine geplant, es gebe aber Ideen für strategische Partner. Die beiden Founder könnten sich für die Zukunft vorstellen, jemanden an Bord zu holen, der im Marketing tätig ist und bei der Bekanntheitssteigerung helfen könnte, so Landolt. „Die Grundidee war aber jedenfalls nicht, damit Millionär zu werden, sondern unser eigenes Booking leichter zu machen.“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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