02.01.2020

Gigi Wang: “Gründer brauchen gewisse Sicherheit im Umgang mit Fehlern”

Gigi Wang, Startup-Expertin an der UC Berkeley, kann dem österreichischen Startup-Ökosystem viel Positives abgewinnen. Ein paar Tipps aus Silicon Valley-Perspektive hat sie dennoch parat.
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Tecnet Accent Gigi Wang Startups gründen
(c) Accent
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Inzwischen kennt Gigi Wang beide Welten gut: Das Startup-Ökosystem im Silicon Valley, wo sie an der UC Berkeley im „Startup Bootcamp“ Investorenansprache unterrichtet und jenes in Österreich, wo sie jährlich die Teilnehmer des niederösterreichischen akademischen Inkubators Accent eine Woche lang coacht. Eines sei ihr schnell klar geworden, sagt Wang: „Die Startups liefern da wie dort phänomenale Lösungen. Österreich steht dem Valley hier um nichts nach“.

+++Das bringt das Steuerjahr 2020 für Unternehmen+++

Dass es heimischen Startups aber – wie allgemein bekannt – schwerer fällt, ganz groß rauszukommen, führt Wang nicht nur auf die Finanzierungssituation zurück. „Ein Startup muss viele Hürden nehmen, um erfolgreich zu sein. Es braucht eine Kombination aus ‚handwerklichen‘ Fähigkeiten und einem Verständnis der Prinzipien der Wirtschaft auf der einen Seite und die richtige Unternehmerkultur und das richtige Mindset auf der anderen Seite, um sich durchzusetzen“, sagt sie. Entscheidend – und in Österreich oftmals ausbaufähig – sei etwa die Feedback-Kultur. „Gründer brauchen eine gewisse Sicherheit im Umgang mit Fehlern. Manche sind nach durchaus konstruktivem Feedback am Boden zerstört, andere dagegen kommen innerhalb von einer halben Stunde mit einer genialen Lösung zurück. Klarerweise führt der zweite Weg zu mehr Erfolg“, erklärt Gigi Wang.

Zwischen falscher Bescheidenheit und Verzerrung der Wahrheit

Wo österreichische Startups ihren Pendants im Valley klar hinterherhinken würden, sei Selbstbewusstsein: „Man muss sein Unternehmen gelassen und zugleich aktiv promoten können. Man muss dazu in der Lage sein, richtig stolz zu sein und die große Zukunft des eigenen Projekts darzulegen“. In Europa sei man in dieser Hinsicht generell zu bescheiden. „Wenn man aber seine Lösung nicht am Markt herzeigt, wird dieser sie auch nicht annehmen“, sagt Wang. Zugleich sei es aber durchaus eine Stärke österreichischer und europäischer Startups, dass in ihren Pitches üblicherweise nicht „die Wahrheit verzerrt“ werde, wie es in den USA häufig vorkomme.

Positiv hebt Wang auch den institutionellen Support für Startups in Österreich hervor: „Es gibt hier ein großartiges Ökosystem, in dem viel Unterstützung von der öffentlichen Seite kommt“. Programme wie Accent würden kontinuierlich Support liefern und „nicht einfach nur einen Platz zum Arbeiten“. Und das Engagement der öffentlichen Seite zeige sich etwa auch bei Tecnet, dem VC des Landes Niederösterreich. „Wenn ich mir Doris (Anm. Agneter, Tecnet-Geschäftsführerin) rede, kennt sie ihre Startups genau, weiß exakt, was sie tun. Mit diesem Maß an Unterstützung kann man sehr gut arbeiten“.

Dadurch hätte Österreichs – sehr oft wissenschaftlich getriebene Startups – sehr gute Voraussetzungen und eine hohe Qualität. Damit könnten sie auch im Valley durchstarten, wenn sie die oben genannten Punkte beherzigen. Auch dieses Jahr kamen wieder zwei Startups aus dem Accent Hightech-Inkubator diesem Ziel einen Schritt näher: Sie haben eine Jury, der auch Gigi Wang angehörte, überzeugt und nehmen kommendes Jahr an der Berkeley-Summer-School teil.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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