11.01.2022

Gewessler präsentiert neuen Klimarat: Die wichtigsten Eckpunkte

Am Dienstag präsentierte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler gemeinsam mit Expert:innen den neuen Klimarat. 100 Bürger:innen wurden dafür repräsentativ der österreichischen Bevölkerung nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und sollen künftig unterstützt von einem Wissenschaftsgremium Vorschläge für den Klimaschutz erarbeiten.
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Frackingverbot Fracking ÖVP Gewessler
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: | (c) Cajetan_Perwein

Der Klimarat war eine der zentralen Forderungen des Klimavolksbegehren im Juni 2020, das von fast 400.000 Menschen unterstützt wurde. Die Zielsetzung: Über den Klimarat soll die österreichische Bevölkerung künftig stärker bei Klimaschutzmaßnahmen mit eingebunden werden. Im März 2021 hat der Nationalrat die Bundesregierung ersucht, die Forderungen des Klimavolksbegehrens umzusetzen – und der Klimarat wurde schlussendlich beschlossen.

Derartige Bürgerräte zum Thema Klimaschutz existieren bereits in einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, Dänemark oder Irland – hier ein Überblick. Aber auch auf Landesebene, wie in Vorarlberg, gibt es dieses beratende Beteiligungsverfahren für regionale Themen. In der Regel erarbeiten zufällig ausgewählte Bürger:innen Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. Die Ergebnisse werden anschließend öffentlich präsentiert und diskutiert.

Wie wurden die Bürger:innen ausgewählt?

Der Klimarat hätte in Österreich bereits im November seine Arbeit aufnehmen sollen, der Start wurde jedoch pandemiebedingt auf Jänner 2022 verschoben. Heute Dienstag war es dann aber so weit: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte gemeinsam mit Expert:innen die Ausgestaltung des neuen Gremiums, das bereits am Wochenende das erste Mal zusammentreffen soll und 100 Bürger:innen umfasst.

Beim Gremium handelt es sich laut Gewessler um eine Art Mini-Österreich. Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger, die am Klimarat teilnehmen, wurde dabei mittels Zufallsprinzip von der Statistik Austria durchgeführt. Der Klimarat spiegelt laut Eigendefinition die österreichische Bevölkerung wider, was die Merkmale Wohnort, Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen anbelangt. Die Teilnehmer:innen sind mindestens 16 Jahre alt und haben ihren Hauptwohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Österreich. Die jüngste Person im Klimarat ist 17 Jahre alt, die älteste 79 Jahre.

Darüber hinaus wurde laut Gewessler darauf geachtet, dass nicht nur Personen im Klimarat vertreten sind, die in der Klimafrage besonders engagiert sind – sondern einen Querschnitt der gesamten Bevölkerung darstellen. Dies trifft unter anderem auch auf die Herkunftsorte der Bürger:innen zu.

Wie werden unterschiedliche Interessen berücksichtigt?

Zudem soll ein 15-köpfiges wissenschaftliches Team den Klimarat beratend unterstützen. Die Auswahl der Wissenschaftler:innen erfolgte durch den Klimaforscher Georg Kaser und die Umweltökonomin Birgit Bednar-Friedl. Die Wissenschaftler:innen stammen zudem aus verschiedenen Fachrichtungen.

„Da im Klimarat sicher unterschiedliche Meinungen aufeinandertreffen werden, wollen wir Wissenschaftler:innen die Teilnehmer:innen bei ihrer Konsens- und Entscheidungsfindung mit wissenschaftlichem Fachwissen unterstützen“, so Kaser.

Neben dem wissenschaftlichen Beirat soll zudem ein Team aus wissenschaftlichen Evaluator:innen für unabhängiges Monitoring sorgen. Um sicherzustellen, dass unterschiedliche Perspektiven in der Klimadebatte berücksichtigt werden, begleitet auch ein Stakeholder-Beirat den Klimarat. Darin vertreten sind unter anderem die Wirtschaftskammer Österreich, Arbeiterkammer, aber auch das Klimavolksbegehren selbst.

Welche Effekt haben die ausgearbeiteten Antworten?

Am Samstag, 15. Jänner, werden die Bürger:innen des Klimarats erstmals aufeinandertreffen. Gemeinsam sollen sie dann Antworten rund um zentrale Zukunftsfragen entwickeln – angefangen vom Mobilität über Energie bis hin zum Thema Ernährung. Da es sich beim Klimarat um ein beratendes Gremium handelt, sind die ausgearbeiteten Vorschläge für die Politik jedoch nicht bindend. Im Idealfall werden sie jedoch – so die Intention des Klimarates – von der Politik aufgegriffen.

Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens, betonte im Rahmen der Pressekonferenz: „Der Erfolg des Klimarats wird sich jedoch vor allem daran messen, ob die erarbeiteten Maßnahmen Eingang in den politischen Prozess finden und von Regierung und Parlament ernst genommen werden. Keinesfalls darf der Klimarat als politische PR-Aktion verwendet werden – das müssen Zivilbevölkerung und Medien sicherstellen.“

Welche Reaktionen gab es bislang?

Bereits kurz nach der Präsentation des Klimarates gab es von Parteien und Klimaschutzorganisationen erste Reaktionen, die größtenteils positiv ausfielen. So zeigten sich die Oppositionsparteien Neos und Spö in Aussendungen erfreut über den Start. Wichtig sei, so Neos-Klima- und Umweltsprecher Michael Bernhard, dass der Klimarat jedoch kein „stummes Scheingremium“ werden dürfe. Die Spö betonte hingegen, dass es nun auch das angekündigte Klimaschutzgesetz brauche, das die Basis für die Diskussionen im Klimarat bilde. Breite Ablehnung gab es hingegen nur von der Fpö, die neuen Belastungspakete, Teuerungen und Verbote befürchte.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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