02.11.2016

Gewerbeordnung neu – ein Stein bleibt auf dem anderen

Es war ein langes und zähes Ringen um die neue Gewerbeordnung. Die Regierung konnte sich nun doch auf ein neues Modell einigen. Aber wie das in Österreich halt so ist, bleibt sehr wohl ein Stein auf dem anderen. Die 80 reglementierten Gewerbe werden nicht reduziert. 19 teilreglementierte Gewerbe sind nun frei.
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Die Regierung hat die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. bildschoenes - fotolia.com

Am Dienstag war es so weit. Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Was als große Reform angekündigt wurde, sollte sich jedoch lediglich zu einem „Reförmchen“ entwickeln. Mittelpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe. Künftig werden 19 davon frei sein.  Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen.

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Die Änderungen im Überblick

Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagen, dass mit dieser Reform vieles einfacher und kostengünstiger werde:

  • Gebührenbefreiung
    Die Gebührenbefreiung soll Selbstständigen mehr als zehn Millionen Euro ersparen. Die Berechnung basiert auf den rund 80.000 getätigten Gewerbeanmeldungen pro Jahr.
  • Teilgewerbe-Verordnung
    Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben. Es wir dann nur noch zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden. Zwei Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben: Der Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.
  • Nebenrechte
    Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Sprich: Ein Tischler könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Malerarbeiten bestreiten – und umgekehrt.
  • Schnellere Genehmigung
    Bestimmte Betriebsanlagen sollen künftig schneller genehmigt werden. Wenn bei der Betriebsanlage ein „geringes Gefährdungspotenzial“ besteht, haben Bezirkshauptmannschaften das Recht diese zu genehmigen. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. 6000 vereinfachte Verfahren werden erwartetm bisher waren es rund 2500.
  • Wartezeit Bescheid
    Im Zuge der Reform sollen Behörden agiler werden. Die Wartezeit für einen Bescheid soll maximal vier Monate betragen. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.
  • Entbürkoratisierung Betriebsanlagenrecht
    Ein One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten. Ein Verfahren, ein Bescheid. Bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen sollen aus einer Hand kommen. Damit möchte man widersrpüchliche Behördenauflagen vermeiden und zusätzlich die Verfahrensdauer verkürzen.
  • Veröffentlichungspflichten streichen
    Veröffentlichungspflichten und Einreichunterlagen sollen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

„Viele solle mit dieser Reform einfacher uns günstiger werden“

Vorübergehende Tätigkeiten fallen weg

Die vorübergehenden Tätigkeiten sollen aus dem Betriebsanlagenrecht rausfallen. Das bringt beispielsweise für Gastwirte eine Erleichterung. Sie können somit leichter bei einem Zeltfest, oder genehmigungsfrei auf einem Parkplatz ausschenken. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden – etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

+++Mehr zum Thema: Kanzleramt und Finanzministerium bitten Founder um Feedback zu Bürokratie+++

Anzeigeverfahren halbieren

Aktuell gibt es in Österreich jährlich etwa 12.000 Genehmigungsverfahren.

  • 35 Prozent sind Anzeigeverfahren
  • 20 Prozent vereinfachte Verfahren
  • 40 Prozent Änderungsgenehmigungen
  • 5 Prozent Neugenehmigungen

Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert. Außerdem sollen Unternehmen bei der Bestellung eines Sachverständigen bei Genehmigungsverfahren eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

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Podero-Gründerduo Moritz Schrader (l.) und Chris Bernkopf (r.) © Podero

Anfang 2025 schloss das Wiener Startup Podero eine überzeichnete Seed-Runde über 5,5 Millionen Euro ab (brutkasten berichtete). Heuer folgte Ex-N26-Manager Christian Strobl als CCO, um das Wachstum voranzutreiben. Nun vermeldet man eine Kooperation mit dem Kärntner Energieversorger Kelag.

Podero entwickelt eine B2B-Software, die Energieversorgern helfen soll, die Kosten für flexible Verbrauchsgeräte zu senken – mit dem Ziel einer Win-Win-Situation für Anbieter und Verbraucher:innen zugleich. CEO Chris Bernkopf, der das Startup gemeinsam mit Moritz Schrader gegründet hat, beschrieb im April das Prinzip im brutkasten-Talk so: „Wir verbinden uns mit Wärmepumpen, Elektro-Autos, Batterien, also allen großen Geräten im Haushalt und wir steuern diese dann nach dem Strommarkt.“ Dadurch könne Podero Prognosen und Handlungsempfehlungen liefern, die es Energieversorgern ermöglichen, „ihre gebündelte Leistung auf den Energiemärkten zu handeln.“

Podero mit neuem Energieprodukt

Wie es heute mitteilt, brachte das Startup bereits Ende Mai das Energieprodukt „Kelag Smart Charging“ für Endkundinnen und Endkunden (allerdings nur im Energietarif „Kelag Strom Pro“) auf den Markt. Der Service steuert das Laden von Elektrofahrzeugen automatisch in jene Stunden, in denen die Day-Ahead-Preise an der Strombörse EPEX besonders niedrig sind, heißt es per Aussendung. Dabei werden sowohl die gewünschte Abfahrtszeit als auch der angestrebte Ladezustand berücksichtigt. Zusätzliche Hardware sei dafür nicht notwendig.

„Mit Kelag haben wir einen Partner gefunden, der die Anforderungen an ein modernes Energieprodukt sehr genau versteht – und der Beweis dafür steht: ein fertiges Produkt, weniger als einen Monat nach Projektstart. Gemeinsam ermöglichen wir es österreichischen Endkunden schon heute, die Energieprodukte der Zukunft zu erleben“, sagt Bernkopf.

Österreichweiter Rollout bis Ende Juni

Während die technische Plattform vom Wiener Software-Unternehmen bereitgestellt wird, erfolgt die Anmeldung über das Kundenportal der Kelag und führt direkt in eine App, in der Nutzerinnen und Nutzer ihr Elektroauto sowie weitere Geräte wie etwa Wechselrichter innerhalb weniger Minuten verbinden können sollen.

Für Haushalte mit Photovoltaikanlage und Smart Meter ist ein Home Energy Management integriert: Das Elektroauto wird bevorzugt mit selbst erzeugtem PV-Überschuss geladen, bevor Strom aus dem Netz bezogen wird. Das Angebot ist derzeit im Netzgebiet der KNG-Kärnten Netz GmbH verfügbar. Eine Ausweitung auf ganz Österreich ist bis Ende Juni 2026 geplant.

„Intelligentes Smart Charging in Kooperation mit Podero unterstützt unsere Kundinnen und Kunden im dynamischen Tarif ‚Kelag Strom Pro‘ dabei, ihr Elektrofahrzeug gezielt dann zu laden, wenn Strom an den Börsen besonders günstig ist“, sagt Alexander Jordan, Vertriebsleiter, Kelag. „Das spart bares Geld und zeigt die Möglichkeiten, die E‐Mobilität als integrierter Baustein des Energiesystems bereits heute bietet.“

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