02.11.2016

Gewerbeordnung neu – ein Stein bleibt auf dem anderen

Es war ein langes und zähes Ringen um die neue Gewerbeordnung. Die Regierung konnte sich nun doch auf ein neues Modell einigen. Aber wie das in Österreich halt so ist, bleibt sehr wohl ein Stein auf dem anderen. Die 80 reglementierten Gewerbe werden nicht reduziert. 19 teilreglementierte Gewerbe sind nun frei.
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Die Regierung hat die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. bildschoenes - fotolia.com

Am Dienstag war es so weit. Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Was als große Reform angekündigt wurde, sollte sich jedoch lediglich zu einem „Reförmchen“ entwickeln. Mittelpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe. Künftig werden 19 davon frei sein.  Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen.

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Die Änderungen im Überblick

Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagen, dass mit dieser Reform vieles einfacher und kostengünstiger werde:

  • Gebührenbefreiung
    Die Gebührenbefreiung soll Selbstständigen mehr als zehn Millionen Euro ersparen. Die Berechnung basiert auf den rund 80.000 getätigten Gewerbeanmeldungen pro Jahr.
  • Teilgewerbe-Verordnung
    Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben. Es wir dann nur noch zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden. Zwei Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben: Der Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.
  • Nebenrechte
    Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Sprich: Ein Tischler könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Malerarbeiten bestreiten – und umgekehrt.
  • Schnellere Genehmigung
    Bestimmte Betriebsanlagen sollen künftig schneller genehmigt werden. Wenn bei der Betriebsanlage ein „geringes Gefährdungspotenzial“ besteht, haben Bezirkshauptmannschaften das Recht diese zu genehmigen. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. 6000 vereinfachte Verfahren werden erwartetm bisher waren es rund 2500.
  • Wartezeit Bescheid
    Im Zuge der Reform sollen Behörden agiler werden. Die Wartezeit für einen Bescheid soll maximal vier Monate betragen. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.
  • Entbürkoratisierung Betriebsanlagenrecht
    Ein One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten. Ein Verfahren, ein Bescheid. Bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen sollen aus einer Hand kommen. Damit möchte man widersrpüchliche Behördenauflagen vermeiden und zusätzlich die Verfahrensdauer verkürzen.
  • Veröffentlichungspflichten streichen
    Veröffentlichungspflichten und Einreichunterlagen sollen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

„Viele solle mit dieser Reform einfacher uns günstiger werden“

Vorübergehende Tätigkeiten fallen weg

Die vorübergehenden Tätigkeiten sollen aus dem Betriebsanlagenrecht rausfallen. Das bringt beispielsweise für Gastwirte eine Erleichterung. Sie können somit leichter bei einem Zeltfest, oder genehmigungsfrei auf einem Parkplatz ausschenken. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden – etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

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Anzeigeverfahren halbieren

Aktuell gibt es in Österreich jährlich etwa 12.000 Genehmigungsverfahren.

  • 35 Prozent sind Anzeigeverfahren
  • 20 Prozent vereinfachte Verfahren
  • 40 Prozent Änderungsgenehmigungen
  • 5 Prozent Neugenehmigungen

Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert. Außerdem sollen Unternehmen bei der Bestellung eines Sachverständigen bei Genehmigungsverfahren eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

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Gate Space, Duschel
© Gate Space - Fabian Duschel, Chief Executive Officer Gate Space.

Es ist keine Woche her, dass das TU-Wien-Spinoff Gate Space eine Finanzierungsrunde in Höhe von 6,3 Mio. Euro verkündete – brutkasten berichtete. Nun übernimmt Fabian Duschel die Rolle des Chief Executive Officer.

Gate Space: ESA als Partner

Seit seiner Gründung im Jahr 2022 verfügt das Unternehmen über 31 Mitarbeiter:innen und eigenen Angaben zufolge über eine Sales Pipeline von rund 200 Millionen Euro. Es hat seinen Hauptsitz bereits vor Jahren nach San Francisco verlegt, arbeitet aber operativ von Schwechat und Wien aus. Zu den Kunden und Partnern zählen unter anderem die Europäische Weltraumorganisation ESA, das österreichische Bundesministerium für Landesverteidigung sowie mehrere internationale kommerzielle Raumfahrtunternehmen in Europa und Nordamerika.

Während die vergangenen Jahre von Technologieentwicklung und Marktvalidierung geprägt waren, stehen nun industrielle Produktion, operative Effizienz, kommerzielle Skalierung und internationale Expansion im Mittelpunkt, wie man mitteilt.

Fabian Duschel übernimmt

Im Zuge dieser Entwicklung übernimmt Fabian Duschel die Rolle des Chief Executive Officer von Gate Space. Nachdem er Anfang 2026 aus dem Advisory Board in eine operative Rolle wechselte und wesentliche Aufgaben des ausscheidenden Chief Financial Officers Clemens Weisgram übernahm, verantwortet er künftig die operative Führung, Skalierung und industrielle Umsetzung der nächsten Unternehmensphase.

Duschel bringt langjährige Erfahrung beim Aufbau und in der Skalierung profitabler Unternehmen (Solid MFG, Adventure Catering) mit, liest man in der Aussendung. Unter seiner operativen Leitung soll Gate Space den Wandel von einem Raumfahrtunternehmen zu einem international skalierenden Anbieter für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum weiter vorantreiben.

„Mit einem außergewöhnlichen Team, patentierter und validierter Technologie sowie einer hochmodernen Entwicklungs-, Test- und Produktionsinfrastruktur haben wir die Grundlagen geschaffen, um die wachsende internationale Nachfrage nach leistungsfähigen Raumfahrtlösungen zu adressieren“, sagt er. „Unsere nächste Aufgabe ist es, diese technologische Basis in industrielle Skalierung, kommerzielles Wachstum und verlässliche Umsetzung für unsere Kunden zu übersetzen.“

Moritz Novak fokussiert auf Strategie und Wachstum

Mitgründer und bisheriger CEO Moritz Novak übernimmt künftig die Rolle des Chief Strategy Officer und zusätzlich den Vorsitz des Board of Directors. In dieser Funktion fokussiert er künftig auf Unternehmensstrategie, langfristige Finanzierung, strategische Partnerschaften, Business Development, Kommerzialisierung sowie internationale Marktpräsenz.

„Wir stehen am Beginn einer neuen Ära der Raumfahrt. Europa baut seine technologischen Fähigkeiten und seine strategische Unabhängigkeit im All massiv aus, und Gate Space ist hervorragend positioniert, um diese Entwicklung aktiv mitzugestalten“, sagt Novak. „Mit Beteiligungen an wegweisenden Missionen wie Europas erster Satellitenbetankungsmission und Österreichs erstem Militärsatelliten ist unsere Ambition klar: Wir wollen Gate Space zu einem führenden Unternehmen für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum aufbauen.“

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