02.11.2016

Gewerbeordnung neu – ein Stein bleibt auf dem anderen

Es war ein langes und zähes Ringen um die neue Gewerbeordnung. Die Regierung konnte sich nun doch auf ein neues Modell einigen. Aber wie das in Österreich halt so ist, bleibt sehr wohl ein Stein auf dem anderen. Die 80 reglementierten Gewerbe werden nicht reduziert. 19 teilreglementierte Gewerbe sind nun frei.
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Die Regierung hat die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. bildschoenes - fotolia.com

Am Dienstag war es so weit. Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Was als große Reform angekündigt wurde, sollte sich jedoch lediglich zu einem „Reförmchen“ entwickeln. Mittelpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe. Künftig werden 19 davon frei sein.  Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen.

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Die Änderungen im Überblick

Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagen, dass mit dieser Reform vieles einfacher und kostengünstiger werde:

  • Gebührenbefreiung
    Die Gebührenbefreiung soll Selbstständigen mehr als zehn Millionen Euro ersparen. Die Berechnung basiert auf den rund 80.000 getätigten Gewerbeanmeldungen pro Jahr.
  • Teilgewerbe-Verordnung
    Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben. Es wir dann nur noch zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden. Zwei Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben: Der Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.
  • Nebenrechte
    Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Sprich: Ein Tischler könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Malerarbeiten bestreiten – und umgekehrt.
  • Schnellere Genehmigung
    Bestimmte Betriebsanlagen sollen künftig schneller genehmigt werden. Wenn bei der Betriebsanlage ein „geringes Gefährdungspotenzial“ besteht, haben Bezirkshauptmannschaften das Recht diese zu genehmigen. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. 6000 vereinfachte Verfahren werden erwartetm bisher waren es rund 2500.
  • Wartezeit Bescheid
    Im Zuge der Reform sollen Behörden agiler werden. Die Wartezeit für einen Bescheid soll maximal vier Monate betragen. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.
  • Entbürkoratisierung Betriebsanlagenrecht
    Ein One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten. Ein Verfahren, ein Bescheid. Bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen sollen aus einer Hand kommen. Damit möchte man widersrpüchliche Behördenauflagen vermeiden und zusätzlich die Verfahrensdauer verkürzen.
  • Veröffentlichungspflichten streichen
    Veröffentlichungspflichten und Einreichunterlagen sollen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

„Viele solle mit dieser Reform einfacher uns günstiger werden“

Vorübergehende Tätigkeiten fallen weg

Die vorübergehenden Tätigkeiten sollen aus dem Betriebsanlagenrecht rausfallen. Das bringt beispielsweise für Gastwirte eine Erleichterung. Sie können somit leichter bei einem Zeltfest, oder genehmigungsfrei auf einem Parkplatz ausschenken. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden – etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

+++Mehr zum Thema: Kanzleramt und Finanzministerium bitten Founder um Feedback zu Bürokratie+++

Anzeigeverfahren halbieren

Aktuell gibt es in Österreich jährlich etwa 12.000 Genehmigungsverfahren.

  • 35 Prozent sind Anzeigeverfahren
  • 20 Prozent vereinfachte Verfahren
  • 40 Prozent Änderungsgenehmigungen
  • 5 Prozent Neugenehmigungen

Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert. Außerdem sollen Unternehmen bei der Bestellung eines Sachverständigen bei Genehmigungsverfahren eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

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BeFounder, Indien, India Edition
© BeFounder - Alireza Sohrabian

Die Kyiv-Vienna Innovation Bridge entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für digitale Transformation der Ukraine, dem Ukrainian Startup Fund (USF) und der Initiative BeFounder, die unter Alireza Sohrabian und Kambis Kohansal Vajargah bereits Anfang 2025 eine „Ukraine-Edition“ ihres Accelerators in Gang gebracht hat – siehe hier.

BeFounder-Initiative: Fokus u. a. auf Energie und Infrastruktur

Nun richtet sich die Initiative an Unternehmen, die 2026 in Wien gegründet wurden oder sich derzeit in Gründung befinden und bei denen mindestens eine Person im Gründungsteam aus der Ukraine stammt.

Mit diesem Paket möchte man ukrainische Unternehmen dabei unterstützen, ihre Geschäftstätigkeit nach Wien auszuweiten: Es soll den Start vor Ort erleichtern und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit österreichischen Unternehmen und der Industrie ermöglichen. Im Fokus der Entwicklung solcher Partnerschaften stehen unter anderem Energie, Infrastruktur, Bauwirtschaft, FinTech und Technologien mit Bezug zum Wiederaufbau der Ukraine.

Aufgenommene Unternehmen können abhängig von ihrem individuellen Bedarf und ihrer jeweiligen Entwicklungsphase verschiedene Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Dazu zählen die Identifizierung geeigneter Fördermittel und Unterstützungsangebote sowie die Vermittlung von Kontakten zu potenziellen Investorinnen und Investoren, die zur Entwicklungsphase und zum Tätigkeitsbereich des jeweiligen Unternehmens passen.

Über 400 Gründer:innen dabei

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur gezielten Vernetzung mit Unternehmer:innen, Fachleuten und weiteren relevanten Akteuren des österreichischen Ökosystems. Zudem können die Unternehmen auf Leistungspakete und Guthaben für Marketing und Geschäftsentwicklung zugreifen, die von den jeweiligen Programmpartnern bereitgestellt werden.

Nach Angaben der Initiative haben die damit verbundenen Programme und Aktivitäten bislang 410 ukrainische Gründerinnen, Gründer und Talente unterstützt. Zugleich sei ein Netzwerk aus 85 internationalen Mentorinnen, Mentoren und Fachleuten aus der Wirtschaft entstanden. Zu den bisherigen Aktivitäten zählen Accelerator-Programme, Mentoring, Fachworkshops, die gezielte Vermittlung von Unternehmenskontakten sowie Veranstaltungen im Rahmen von ViennaUP.

Wiederaufbau der Ukraine

Vor allem mit Blick auf den Wiederaufbau der Ukraine bringt die Kyiv-Vienna Innovation Bridge Unternehmen mit sich ergänzenden Kompetenzen zusammen, um mögliche Kooperationen in den Bereichen Energie, Infrastruktur, Industrie und Technologie zu prüfen. Der fachliche Austausch und gemeinsame Erfahrungen sollen dabei die Grundlage für weiterführende Partnerschaften schaffen. Die Initiative möchte diesen Austausch bereits heute ermöglichen, sodass sich „Geschäftsbeziehungen bei entsprechender Eignung und geeigneten Rahmenbedingungen perspektivisch auch auf Wiederaufbauprojekte in der Ukraine ausweiten können“, liest es sich in der Aussendung.

Mit diesem Vorhaben greift der BeFounder-Founder ein zunehmend wichtiges Thema auf: So hat sich etwa die Bundesregierung bereits im Regierungsprogramm 2025-2029 zur anhaltenden Unterstützung der Ukraine mit Fokus auf die humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau bekannt und die Plattform ukraine-wiederaufbau erstellt. Die WKO greift das Thema mittels einer „REBUILD UKRAINE 2026„-Konferenz auf, die Mitte November in Warschau, Polen, stattfinden wird.

„Der Wiederaufbau der Ukraine ist bereits heute ein wichtiges und strategisches Thema. Mit der Kyiv-Vienna Innovation Bridge konzentrieren wir uns darauf, die Innovationsökosysteme und Industrien der Ukraine und Österreichs stärker miteinander zu verbinden“, sagt Sohrabian. „Unsere Rolle ist dabei ergänzend, nicht die Umsetzung des Wiederaufbaus selbst. Wir bringen relevante Unternehmen und Akteure zusammen, damit innovative und wirtschaftliche Kooperationen früher entstehen und österreichische Unternehmen sowohl Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit ukrainischen Innovationen als auch Chancen für ein Engagement in der Ukraine besser erkennen können.“

Symbiose

Zudem sollen sich Ansiedlung ukrainischer Unternehmen in Wien und der Ausbau des österreichischen Partnernetzwerks ergänzen: Ukrainische Unternehmen erhalten Zugang zum österreichischen Markt, zu Fachwissen und zu lokalen Kontakten. Österreichische Unternehmen können im Gegenzug ukrainische Technologien und Kompetenzen kennenlernen und mit entsprechenden Unternehmen und Teams zusammenarbeiten, so der Plan.

„Wir arbeiten daran, ukrainische Innovationen gezielt mit dem Standort Wien zu vernetzen und passende Unternehmen, Partner und Möglichkeiten in Wien zusammenzubringen“, erklärt Sohrabian „Unsere Aktivitäten in diesem Bereich wurden von der Austrian Business Agency und der Vienna Business Agency unterstützt.“

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