02.11.2016

Gewerbeordnung neu – ein Stein bleibt auf dem anderen

Es war ein langes und zähes Ringen um die neue Gewerbeordnung. Die Regierung konnte sich nun doch auf ein neues Modell einigen. Aber wie das in Österreich halt so ist, bleibt sehr wohl ein Stein auf dem anderen. Die 80 reglementierten Gewerbe werden nicht reduziert. 19 teilreglementierte Gewerbe sind nun frei.
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Die Regierung hat die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. bildschoenes - fotolia.com

Am Dienstag war es so weit. Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Was als große Reform angekündigt wurde, sollte sich jedoch lediglich zu einem “Reförmchen” entwickeln. Mittelpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe. Künftig werden 19 davon frei sein.  Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen.

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Die Änderungen im Überblick

Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagen, dass mit dieser Reform vieles einfacher und kostengünstiger werde:

  • Gebührenbefreiung
    Die Gebührenbefreiung soll Selbstständigen mehr als zehn Millionen Euro ersparen. Die Berechnung basiert auf den rund 80.000 getätigten Gewerbeanmeldungen pro Jahr.
  • Teilgewerbe-Verordnung
    Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben. Es wir dann nur noch zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden. Zwei Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben: Der Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.
  • Nebenrechte
    Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Sprich: Ein Tischler könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Malerarbeiten bestreiten – und umgekehrt.
  • Schnellere Genehmigung
    Bestimmte Betriebsanlagen sollen künftig schneller genehmigt werden. Wenn bei der Betriebsanlage ein “geringes Gefährdungspotenzial” besteht, haben Bezirkshauptmannschaften das Recht diese zu genehmigen. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. 6000 vereinfachte Verfahren werden erwartetm bisher waren es rund 2500.
  • Wartezeit Bescheid
    Im Zuge der Reform sollen Behörden agiler werden. Die Wartezeit für einen Bescheid soll maximal vier Monate betragen. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.
  • Entbürkoratisierung Betriebsanlagenrecht
    Ein One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten. Ein Verfahren, ein Bescheid. Bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen sollen aus einer Hand kommen. Damit möchte man widersrpüchliche Behördenauflagen vermeiden und zusätzlich die Verfahrensdauer verkürzen.
  • Veröffentlichungspflichten streichen
    Veröffentlichungspflichten und Einreichunterlagen sollen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

“Viele solle mit dieser Reform einfacher uns günstiger werden”

Vorübergehende Tätigkeiten fallen weg

Die vorübergehenden Tätigkeiten sollen aus dem Betriebsanlagenrecht rausfallen. Das bringt beispielsweise für Gastwirte eine Erleichterung. Sie können somit leichter bei einem Zeltfest, oder genehmigungsfrei auf einem Parkplatz ausschenken. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden – etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

+++Mehr zum Thema: Kanzleramt und Finanzministerium bitten Founder um Feedback zu Bürokratie+++

Anzeigeverfahren halbieren

Aktuell gibt es in Österreich jährlich etwa 12.000 Genehmigungsverfahren.

  • 35 Prozent sind Anzeigeverfahren
  • 20 Prozent vereinfachte Verfahren
  • 40 Prozent Änderungsgenehmigungen
  • 5 Prozent Neugenehmigungen

Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert. Außerdem sollen Unternehmen bei der Bestellung eines Sachverständigen bei Genehmigungsverfahren eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

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Renésim Gründer und CEO Georg Schmidt-Sailer | (c) brutkasten
Renésim Gründer und CEO Georg Schmidt-Sailer | (c) brutkasten

Als Startup kann man Renésim wohl schon eine Zeit lang nicht mehr bezeichnen. In der heimischen Szene ist das Unternehmen mit Hauptsitz in München vor allem dafür bekannt, dass es 2010 das erst zweite Startup-Investment vom damals noch frischgebackenen Business Angel Hansi Hansmann erhielt. Damals startete es im noch kaum erschlossenen Online-Juwelier-Markt.

Vom Online-Juwelier-Startup zum hybriden KMU

In den ersten Jahren lief das Online-Schmuck-Geschäft gut – bis die internationalen Juwelier-Riesen nachzogen und in den Markt einstigen. Sie trieben die Klickpreise in kurzer Zeit in massive Höhen, wie Gründer und CEO Georg Schmidt-Sailer brutkasten 2022 erzählte. Danach stieg Renésim auf ein hybrides System um und eröffnete zunächst ein physisches Geschäft in zentraler Lage in München, 2022 dann auch in Wien in einer Seitengasse des Graben. Auch in der Wachstumsstrategie sei man von Startup auf KMU umgestiegen, erklärte der Gründer.

Deutsche Renésim-Mutter vor Insolvenz – auch Österreich-Tochter in Konkurs

Doch letztlich scheint die Strategie scheint im Lichte der aktuellen Krisen nicht mehr funktioniert zu haben. Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) verlautbart, brachte die österreichische Renésim-Tochter einen Konkurs-Antrag ein. Eine Fortführung ist nicht geplant. Auch bei der deutschen Muttergesellschaft stehe die Insolvenz bevor. Die Schulden der österreichischen Tochter betragen rund 680.000 Euro. Vier Dienstnehmer:innen und 35 Gläubiger:innen sind betroffen.

“Massive Umsatzeinbrüche” und kein Investment

In einer Erklärung auf der Page des AKV heißt es dazu: “Laut eigenen Angaben ist das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz auf massive Umsatzeinbrüche zurückzuführen. Die Bemühungen um eine Investition zur Schließung der Liquiditätslücke sind schlussendlich gescheitert.” Die bevorstehende Insolvenz der deutschen Muttergesellschaft habe zur Folge, dass die österreichische Renésim-Tochter keine Ware mehr beziehen könne, sodass ein Fortbetrieb nicht von Interesse sei.

Mittlerweile hat sich auch Renésim-Gründer Georg Schmidt-Sailer gegenüber brutkasten zu Wort gemeldet: “Es ist natürlich bitter, aber in meiner Verantwortung als Geschäftsführer musste ich diesen Schritt jetzt setzen. Mir tut das für alle Beteiligten, vor allem unsere Gläubiger und insbesondere unsere Kund:innen, sehr leid”.


Disclaimer: Das Statement von Georg Schmidt-Sailer wurde am Freitag, den 31. Mai, ergänzt.

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