02.11.2016

Gewerbeordnung neu – ein Stein bleibt auf dem anderen

Es war ein langes und zähes Ringen um die neue Gewerbeordnung. Die Regierung konnte sich nun doch auf ein neues Modell einigen. Aber wie das in Österreich halt so ist, bleibt sehr wohl ein Stein auf dem anderen. Die 80 reglementierten Gewerbe werden nicht reduziert. 19 teilreglementierte Gewerbe sind nun frei.
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Die Regierung hat die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. bildschoenes - fotolia.com

Am Dienstag war es so weit. Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Was als große Reform angekündigt wurde, sollte sich jedoch lediglich zu einem „Reförmchen“ entwickeln. Mittelpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe. Künftig werden 19 davon frei sein.  Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen.

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Die Änderungen im Überblick

Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagen, dass mit dieser Reform vieles einfacher und kostengünstiger werde:

  • Gebührenbefreiung
    Die Gebührenbefreiung soll Selbstständigen mehr als zehn Millionen Euro ersparen. Die Berechnung basiert auf den rund 80.000 getätigten Gewerbeanmeldungen pro Jahr.
  • Teilgewerbe-Verordnung
    Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben. Es wir dann nur noch zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden. Zwei Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben: Der Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.
  • Nebenrechte
    Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Sprich: Ein Tischler könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Malerarbeiten bestreiten – und umgekehrt.
  • Schnellere Genehmigung
    Bestimmte Betriebsanlagen sollen künftig schneller genehmigt werden. Wenn bei der Betriebsanlage ein „geringes Gefährdungspotenzial“ besteht, haben Bezirkshauptmannschaften das Recht diese zu genehmigen. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. 6000 vereinfachte Verfahren werden erwartetm bisher waren es rund 2500.
  • Wartezeit Bescheid
    Im Zuge der Reform sollen Behörden agiler werden. Die Wartezeit für einen Bescheid soll maximal vier Monate betragen. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.
  • Entbürkoratisierung Betriebsanlagenrecht
    Ein One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten. Ein Verfahren, ein Bescheid. Bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen sollen aus einer Hand kommen. Damit möchte man widersrpüchliche Behördenauflagen vermeiden und zusätzlich die Verfahrensdauer verkürzen.
  • Veröffentlichungspflichten streichen
    Veröffentlichungspflichten und Einreichunterlagen sollen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

„Viele solle mit dieser Reform einfacher uns günstiger werden“

Vorübergehende Tätigkeiten fallen weg

Die vorübergehenden Tätigkeiten sollen aus dem Betriebsanlagenrecht rausfallen. Das bringt beispielsweise für Gastwirte eine Erleichterung. Sie können somit leichter bei einem Zeltfest, oder genehmigungsfrei auf einem Parkplatz ausschenken. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden – etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

+++Mehr zum Thema: Kanzleramt und Finanzministerium bitten Founder um Feedback zu Bürokratie+++

Anzeigeverfahren halbieren

Aktuell gibt es in Österreich jährlich etwa 12.000 Genehmigungsverfahren.

  • 35 Prozent sind Anzeigeverfahren
  • 20 Prozent vereinfachte Verfahren
  • 40 Prozent Änderungsgenehmigungen
  • 5 Prozent Neugenehmigungen

Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert. Außerdem sollen Unternehmen bei der Bestellung eines Sachverständigen bei Genehmigungsverfahren eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

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Die Eye-Tracking-Brille von Viewpointsystem kommt im Rahmen des EU-Projekts Manufactor in der Industrie zum Einsatz | (c) viewpointsystem
Die Eye-Tracking-Brille von Viewpointsystem kommt im Rahmen des EU-Projekts Manufactor in der Industrie zum Einsatz | (c) viewpointsystem

Einarbeitungszeiten um mehr als 35 Prozent und Fertigungsfehler um 20 Prozent reduzieren; gleichzeitig das Vertrauen der Mitarbeitenden in die eigenen Fähigkeiten um mehr als 20 Prozent steigern und die körperliche und mentale Belastung senken – das sind die ambitionierten Ziele des Projekts Manufactor.

Mit sechs Millionen Euro von Horizon Europe gefördert

14 Partner aus zehn EU-Ländern sind daran beteiligt, darunter Universitäten wie TU Darmstadt (Deutschland) und Universität Uppsala (Schweden), Industriebetriebe wie Hitachi Energy Sweden und Volkswagen Autoeuropa (Portugal) und Startups wie u-sense.it (Italien) und Viscando (Schweden). Mit dem oberösterreichischen Maschinenbauer Fill und dem Wiener Datenbrillen-Startup Viewpointsystem sind auch zwei österreichische Unternehmen bei dem im Rahmen von Horizon Europe mit sechs Millionen Euro geförderten EU-Projekt dabei.

Zusammenführung mehrerer Technologien

Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen im Rahmen des auf drei Jahre angesetzten Forschungs- und Entwicklungsprojekts mehrere Technologien zusammengeführt werden und ein validierter Prototyp entstehen: tragbare Sensoren, XR-Brillen, Eye Tracking, 3D-Bildsensoren, KI-Agenten und Human Digital Twins. „Zusammen liefern sie Informationen über die körperliche und kognitive Situation der Mitarbeitenden und ermöglichen eine situationsgerechte Unterstützung direkt am Arbeitsplatz. Im Mittelpunkt stehen dabei der Mensch und die Frage, wie Technologie ihn bei seiner Arbeit bestmöglich unterstützen kann“, heißt es von Projektpartner Viewpointsystem in einer Aussendung.

Vom Eye-Tracking zum „Human Digital Twin“

Das Wiener Startup steuert als einer von vier zentralen Technologiepartnern eine Weiterentwicklung seiner Eye-Tracking-Brille bei. Die Eye-Tracking- und Kameradaten der Brille sollen im Projektverlauf mit weiteren Sensordaten zusammengeführt werden. Daraus soll ein Echtzeitbild der körperlichen und kognitiven Situation von Mitarbeitenden, also ein sogenannter „Human Digital Twin“ entstehen. KI-Agenten sollen diese Informationen dann nutzen, um die Unterstützung an die jeweilige Situation anzupassen, etwa durch Audioanweisungen oder direkt in der XR-Brille eingeblendete Informationen.

„KI kann ihre Unterstützung an die Person und die jeweilige Situation anpassen“

„Wirklich adaptive Unterstützung beginnt damit, den Menschen hinter der Aufgabe zu verstehen. Eye Tracking gibt uns in Echtzeit Aufschluss über die Aufmerksamkeit und kognitive Belastung eines Menschen“, erklärt Frank Linsenmaier, CTO von Viewpointsystem. „Auf dieser Grundlage kann KI ihre Unterstützung an die Person und die jeweilige Situation anpassen und damit über eine reine Automatisierung von Assistenz hinausgehen.“

Test in der Next World Factory von Fill

Getestet wird das unter anderem bei Industriepartner Fill, konkret im firmeneigenen Ausbildungs- und Lernzentrum Next World Factory. Im Projekt soll untersucht werden, wie adaptive, KI-gestützte Assistenz den Kompetenzerwerb beschleunigen und die sichere Anwendung im Arbeitsalltag unterstützen kann. Martin Muik, Forschung und Entwicklung bei Fill, nennt auch den Fachkräftemangel als Grund für das Projekt. „Mit Manufactor wollen wir erproben, wie intelligente Assistenz das Lernen individueller, effizienter und motivierender gestalten und Menschen dabei unterstützen kann, ihr Potenzial bestmöglich zu entfalten.“

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